2429 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 2052/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Juli 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit gibt es fünf verschiedene Kinderbetreuungsgeld-Modelle, vier einkommensunabhängige, die sogenannten Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante.

Bei allen Pauschalvarianten beträgt die Zuverdienstgrenze 16.200,- Euro jährlich oder bis zu 60 Prozent des früheren steuerpflichtigen Einkommens. Bei der einkommensabhängigen Variante ist der Zuverdienst mit 6.100,- Euro jährlich gedeckelt.

Um eine höhere Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erzielen und auch die tatsächliche Wahlfreiheit zu fördern, wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals der Versuch gestartet, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. Eine Abschaffung dieser hätte ebenfalls eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Folge. Die Anhebung der Zuverdienstgrenze von 14.600,- Euro auf 16.200,- Euro war ein erster richtiger Schritt. 

Wie auch der Institutsleiter des österreichischen Instituts für Familienforschung  Prof. Mazal im Familienausschuss am 20. Juni 2012 erläuterte, hat diese Zuverdienstgrenze absolut keinen Lenkungseffekt.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Oktober 2012 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Martina Schenk, Christine Marek, Angela Lueger, Mag. Daniela Musiol, Gabriele Binder-Maier, Dorothea Schittenhelm sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Auf Antrag der Abgeordneten Christine Marek wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit (dafür S, V; dagegen: F, G, B) vertagt.

In seiner Sitzung am 06. Juni 2013 wurden die Verhandlungen über den Antrag 2052/A(E) wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Anneliese Kitzmüller, Christine Marek, Mag. Daniela Musiol, Gabriele Tamandl, Ursula Haubner, Gabriele Binder-Maier sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2052/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 06

                               Gabriele Tamandl                                                              Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau