287 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 682/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird - Bewertungsgesetznovelle 2009

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„I. Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte für die Änderungen im Bewertungsgesetz 1955:

Die Änderungen im Bewertungsgesetz stehen in Zusammenhang mit der Neugestaltung der Grundstücksdatenbank sowie der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Grundbuchsverfahren, wobei die Beschlüsse der Grundbuchsgerichte sowie die Daten des Katasters in elektronischer Form übermittelt werden sollen. Dies würde eine automationsunterstützte Weiterverarbeitung von Daten des Grundbuchs und des Katasters im Rahmen der laufenden Einheitsbewertung ermöglichen und somit der Verwaltungsökonomie dienen.

 

II. Besonderer Teil

Zur Änderung des Bewertungsgesetzes 1955

Zu § 80 Abs. 5 BewG:

Die Neuregelung liefert einen wichtigen Beitrag zu dem von der Bundesregierung angestrebten Ziel eines verwaltungsökonomischen Gesetzesvollzuges auf dem Gebiet der Einheitsbewertung. Es wird eine gesetzliche Anordnung geschaffen, wonach Angaben des Grundbuches und des Katasters, die für die Einheitsbewertung erforderlich sind, direkt auf elektronischem Wege in einer Art und Weise übertragen werden, die eine automatisierte Weiterverarbeitung ermöglicht. Die Übermittlungspflichten erstrecken sich nur auf jene Daten und Informationen, die bei den Grundbuchsgerichten und den Vermessungsbehörden bekannt und elektronisch vorhanden sind, sodass dadurch bei den übermittelnden Behörden kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Durch eine strukturiert elektronische Datenübermittlung ist eine automationsunterstützte Wartung der geltenden Einheitswerte erreichbar. Beispielsweise soll es in Hinkunft bei Änderung der Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück im Falle der Übereinstimmung des Grundbuchskörpers mit der wirtschaftlichen Einheit der Einheitsbewertung (ca 80% der Fälle) möglich sein, dass die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch auch eine automatisierte Zurechnung des Einheitswertbescheides an diesen auslöst. Derzeit können die Daten von Eigentumsänderungen im EDV-System der Abgabenverwaltung des Bundes nicht automationsunterstützt zur Verfügung gestellt werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Erwin Kaipel die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker und Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 06 30

                                Ing. Erwin Kaipel                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann