335 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Antrag 744/A der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Hermann Gahr, Mag. Christine Lapp, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsprüfung hinsichtlich des Bankenpaketes

Die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Hermann Gahr, Mag. Christine Lapp, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 1. September 2009 im Nationalrat eingebracht.

 

Dieser Antrag beinhaltet im Sinne des § 99 Abs. 1 GOG die Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung folgender besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung:

„Der Rechnungshof möge eine Überprüfung der Tätigkeit der Vollziehung bei der Umsetzung des Interbankmarktstärkungsgesetzes (IBSG) und Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) im Bundesministerium für Finanzen, der Finanzmarktbeteiligungs AG, der OeNB und FMA vornehmen. Diese Prüfung soll die Inhalte der mit den Banken abgeschlossenen Verträge und deren Erfüllung (insbesondere hinsichtlich der Kreditversorgung der Wirtschaft) beinhalten.“

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Gebarungsüberprüfungsantrag in seiner Sitzung am 17. September 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Hermann Gahr die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Christine Lapp, Alois Gradauer, Gerald Grosz, DDr. Werner Königshofer und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gebarungsüberprüfungsantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Rechnungshof wird gemäß § 99 Abs. 1 GOG zu einer besonderen Gebarungsprüfung beauftragt.

Der Rechnungshof möge eine Überprüfung der Tätigkeit der Vollziehung bei der Umsetzung des Interbankmarktstärkungsgesetzes (IBSG) und Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) im Bundesministerium für Finanzen, der Finanzmarktbeteiligungs AG, der OeNB und FMA vornehmen. Diese Prüfung soll die Inhalte der mit den Banken abgeschlossenen Verträge und deren Erfüllung (insbesondere hinsichtlich der Kreditversorgung der Wirtschaft) beinhalten.

Wien, 2009 09 17

                                  Hermann Gahr                                                              Mag. Werner Kogler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann