500 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (481 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 (BGBl. I Nr. 37/2004, BGBl. I Nr. 93/2004) als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Aufgabe der Buchhaltungsagentur ist die Führung der Buchhaltung des Bundes für die anweisenden Organe nach § 5 Abs. 2 Z 1, 4, 6 und 7 BHG (Organe des Bundes) sowie für die vom Bund verwalteten Rechtsträger (§ 7 Abs. 4 BHG).

Die bisherigen Erfahrungswerte der Buchhaltungsagentur von 2005 bis 2008 haben ergeben, dass im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Erfordernisse Anpassungen im Buchhaltungsagenturgesetz erforderlich sind. Folgende Maßnahme soll daher in die gegenständliche Änderung des Buchhaltungsagenturgesetzes einfließen:

Auf Grund der relativ großen Zeitspanne zwischen Budgeterstellung (Vorlage und Genehmigung bis Ende März für das nächste Kalenderjahr) und Wirksamwerden des Budgets sind die verwendeten Planungsgrundlagen oftmals veraltet und spiegeln nicht den aktuellen Wissensstand wider. Mit der geänderten Fassung erfolgt eine zeitliche Verschiebung der Budgetvorlage nach hinten und damit eine Verbesserung der Planungsqualität.

Der Entwurf enthält schließlich auch erforderliche Anpassungen im Hinblick auf die Bestimmung des § 17 BHAG-G (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates).

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Hechtl die Abgeordneten Alois Gradauer, Dr. Ruperta Lichtenecker und DDr. Werner Königshofer sowie die Staatssekretäre im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (481 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009-11-25

                                  Johann Hechtl                                                       Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann