527 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (402 der Beilagen): Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006

Nachdem das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994, BGBl. III Nr. 124/1997 idF BGBl. III Nr. 56/2001, bereits zwei Mal um jeweils drei Jahre verlängert worden war, wurde 2004 auf Einladung des Generalsekretärs der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) eine Konferenz zur Verhandlung eines Nachfolgeübereinkommens für das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994 einberufen, die am 27. Jänner 2006 mit der Paraphierung des vorliegenden Internationalen Tropenholz Übereinkommens von 2006 (ITTA) abgeschlossen werden konnte.

Das ITTA wurde bei den Vereinten Nationen in New York am 3. April 2006 zur Unterzeichnung aufgelegt und liegt dort bis einen Monat nach seinem Inkrafttreten gemäß Art. 39 des Übereinkommens auf. Bis dato sind die in Art. 39 genannten Bedingungen für das Inkrafttreten allerdings nicht erfüllt.

Das ITTA ist ein sogenanntes gemischtes Übereinkommen, da es sowohl Angelegenheiten regelt, die in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft fallen, als auch solche, die in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen. Österreich, das schon Mitglied des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994 war, ist daher gehalten, das Übereinkommen zu ratifizieren. Dies entspricht sowohl den grundsätzlichen Interessen der Gemeinschaft als auch denen der Republik Österreich.

Die Hauptziele des ITTA sind die Ausweitung und Diversifizierung des internationalen Handels mit Tropenholz aus nachhaltig bewirtschafteten und legal eingeschlagenen Wäldern sowie die nachhaltige Bewirtschaftung von Tropenholz erzeugenden Wäldern.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist.

 

Der Staatsvertrag ist in deutscher, arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufliegen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Ing. Robert Lugar und Mag. Werner Kogler sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vertritt weiters mit Stimmenmehrheit die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Ferner gelangt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie auf Antrag des Abgeordneten Konrad Steindl mit Stimmenmehrheit zur Ansicht, der Nationalrat wolle sich die Genehmigung von Änderungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 1 B-VG vorbehalten.

 

Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufliegen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006 (402 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.      Der Nationalrat behält sich die Genehmigung von Änderungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 1 B-VG vor.

3.      Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufliegen.

Wien, 2009 12 01

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                                          Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann