553 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 699/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes bei Rezeptabrechnungen

Die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 08. Juli 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nicht durchgeführte Reformen im Bereich der 22 österreichischen Sozialversicherungsträger bringen nicht nur Ungleichbehandlungen von Patientinnen und Patienten bezüglich der, auf „Krankenschein“, erbrachten Leistungen mit sich - auch länderspezifische und geografisch bedingte Ungleichbehandlungen sind die Folge.

Die bestehenden Ärzte/Wahlärzte mit Rezeptbefugnis und/oder Hausapotheken leisten in ländlichen Gebieten einen unverzichtbaren Beitrag für die Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Erkrankung keine langen Wege mehr zurücklegen können. Diese Menschen sind auf die vorhandene Infrastruktur von Ärzten und Hausapotheken zur nächstmöglichen Einlösung ihres Rezeptes angewiesen, wobei dieses aber nicht in jedem Fall eingelöst werden kann, da sich einige Kassen weigern, wahl-/ärztliche Hausapothekenabrechnungen über das elektronische Datenaustauschsystem ELDA abzurechnen.

Betagte Patientinnen und Patienten werden dadurch gezwungen ihre Arzneimittel, aus dem Bezug einer wahl-/ärztlichen Hausapotheke, vorzufinanzieren. Danach müssen sie diese, auf umständliche Art und Weise, bei ihrer Kasse einreichen und bekommen schließlich mitunter nur bis zu 80% der tatsächlichen Medikamentenkosten refundiert.

Dabei übersteigen das Porto für die Zusendung des Erlagscheines dieses Selbstbehaltes, die Abrechnung sowie der Verwaltungsaufwand, die Höhe des eingenommenen Betrages um ein Vielfaches. Der Sinn der ärztlichen Hausapotheke, mit dem Zweck der Vereinfachung der Abwicklung für kranke oder betagte Menschen, sowie das Bemühen um Verwaltungsvereinfachungen werden damit ad absurdum geführt.

Es kann nicht sein, dass mangelnde Organisationsfähigkeit von Trägern hier einheitliche Strukturen und Verwaltungsmodalitäten zu schaffen, zum Nachteil der Menschen, die das System mit 83% ihrer Beiträge finanzieren, gereichen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Karl Donabauer, Dr. Kurt Grünewald, Ursula Haubner, Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl..

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 12 03

                          Dr. Sabine Oberhauser                                        Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau