555 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 889/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Eßl, Bernhard Vock, Mag. Christiane Brunner, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Verbesserungen der EU-Tierschutzstandards im Allgemeinen und Maßnahmen zum Schutz von Tieren beim Transport im Besonderen,

den Antrag 148/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der EU-Tierschutzstandards sowie

den Antrag 472/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz von Tieren beim Transport

 

Die Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Eßl, Bernhard Vock, Mag. Christiane Brunner, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 889/A(E) am 19. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich weist im europäischen Vergleich mit der Schaffung des Bundestierschutzgesetzes in vielen Bereichen einen vorbildhaften Tierschutzstandard auf.

Die Ergebnisse von Eurobarometer-Umfragen (u.a. zu den Themen Tiertransporte, EU Tierschutzaktionsplan, Klonen von Nutztieren) beweisen eindrucksvoll, dass den Bürger und Bürgerinnen Europas der Tierschutz ein wichtiges Anliegen ist. Es herrscht Übereinstimmung unter den Menschen, dass Tiere leidensfähige Lebewesen sind und unseren Respekt und Schutz verdienen. Tierschutz betrifft eine Vielzahl ethischer, sozialer und wirtschaftlicher Fragen und ist damit eine Herausforderung für die Politik und die europäische Zivilisation und Kultur.

Millionen von Versuchstieren werden sinnlos und ohne Berücksichtigung ethischer Belange gequält. Trotz der Einführung des 3R-Prinzips (Replacement, Reduction, Refinement), wodurch der Einsatz von Tieren in der Forschung und Produktzulassung vermindert werden soll, ist die Anzahl der Tierexperimente in einigen Bereichen (z.B. in der Biotechnologie), ansteigend. Bei der Entwicklung und Herstellung kosmetischer Inhaltsstoffe sind zwar ab 11. März 2009 keine Tierversuche mehr erlaubt, von diesem Verkaufsverbot sind jedoch bis zum Jahre 2013 drei Giftigkeitstests ausgenommen. So lange diese Tests nicht durch tierversuchsfreie Methoden ersetzt werden, gibt es für die europäischen Konsument und Konsumentinnen keine Sicherheit, endlich Kosmetika kaufen zu können, die ohne Tierleid produziert wurden.

1.     Entwicklung der Europäischen Tierschutzgesetzgebung

Die Europäische Kommission nimmt den Themenbereich Tierschutz zunehmend in die EU Gesetzgebung auf und tritt auf internationaler Ebene für höhere Tierschutzstandards ein. In der Rückschau ist die erste Rechtssetzung der Gemeinschaft zu landwirtschaftlichen Nutztieren bereits 1974 angenommen worden und betraf das Betäuben der Tiere vor dem Schlachten. Die Beachtung der Grundprinzipien des Tierschutzes, der sog. fünf Freiheiten (Freiheit von Unbehagen, von Hunger und Durst, von Angst und Leiden, von Schmerz, Verletzung und Krankheit, zum Ausleben normaler Verhaltensweisen), ist unverzichtbar und die EU hat bereits unterschiedliche praktische Schritte unternommen, um wirkliche Verbesserungen im Tierschutz sicherzustellen.

2.     Tierschutzaktionsplan 2006 bis 2010

In diesem Zusammenhang ist der Aktionsplan der Gemeinschaft zum Schutz und Wohlergehen von Tieren von der Europäischen Kommission am 23. Januar 2006 angenommen worden. Hierin kommt die Kommission ihrer gegenüber EU-Bürgern, Interessengruppen, Europäischem Parlament und Rat eingegangenen Verpflichtung nach, ihre Tierschutzinitiativen für die kommenden Jahre klar und umfassend darzulegen.

3.     Tierschutzkennzeichnung

Am 28. Oktober 2009 genehmigte die Europäische Kommission einen Bericht, in dem sie zur Einleitung einer intensiven Diskussion mit den anderen Institutionen  verschiedene Aspekte der Tierschutzkennzeichnung beleuchtet. Allgemein sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, beim Kauf Produkte aus artgerechter Haltung einfacher erkennen und wählen zu können, wodurch die Produzenten einen wirtschaftlichen Anreiz für die Verbesserung des Tierschutzes hätten. Der Bericht enthält auch mehrere Szenarien für die Einrichtung eines europäischen Netzes von Referenzzentren für den Tierschutz. Ein solches Netz nach dem Vorbild der gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien für Tiergesundheit könnte bei der Entwicklung und Durchführung tierschutzpolitischer Maßnahmen, auch bei der Bescheinigung und Kennzeichnung, fachliche Unterstützung bieten. Dem Bericht liegen eine externe Studie und eine umfassende Befragung von Betroffenen zugrunde; die Kommission reagiert damit auf die Schlussfolgerungen des Rates „Landwirtschaft“ vom Mai 2007, in denen sie zur Vorlage eines Berichts als Grundlage für eine intensive Auseinandersetzung mit der Tierschutzkennzeichnung aufgefordert wird. In dem Bericht wird keine der aufgezeigten Optionen favorisiert, aber es wird deutlich gemacht, welche am ehesten durchführbar sind. Eine solche Option für transparente Verbraucherinformationen sind beispielsweise vereinheitlichte Anforderungen für freiwillige Tierschutzangaben. Eine andere wäre ein freiwilliges Tierschutzlabel der Gemeinschaft, das unter bestimmten Bedingungen frei verwendbar ist.

4.     Tiertransporte in Europa

Im Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen wird festgeschrieben, dass innerhalb von vier Jahren – im Jänner 2011 - die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Auswirkungen dieser Verordnung auf das Wohlbefinden transportierter Tiere und auf die Handelsströme mit lebenden Tieren in der erweiterten Gemeinschaft unterbreitet. Insbesondere sind in dem Bericht die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse der Tiere und der Bericht über die Anwendung des Navigationssystems sowie die sozioökonomischen Auswirkungen dieser Verordnung, einschließlich regionaler Aspekte, zu berücksichtigen. Diesem Bericht sind, falls erforderlich, geeignete legislative Vorschläge über lange Beförderungen, insbesondere die Beförderungsdauer, Ruhezeiten und das Raumangebot beizufügen.“

 

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 148/A(E) am 03. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Millionen von Nutztieren werden EU-weit auf tierquälerische Weise gezüchtet, gehalten und geschlachtet. Die Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere enthält nur unzureichende Mindestanforderungen. Auch die Sonderregelungen für Legehennen, Kälber, Schweine und Masthühner entsprechen nicht einmal den minimalsten Anforderungen eines modernen Tierschutzes.

Noch immer werden Rinder, Pferde, Schweine über Tausende von Kilometern transportiert und müssen eng in Transportern zusammengepfercht unvorstellbares Leid ertragen. Noch immer werden Subventionen für Zuchttierexporte bezahlt, so dass sich lange Transporte lohnen. Noch immer sind die Kontrollen völlig unzureichend und stehen viel zu wenig Tränke- und Labestationen sowie Notversorgungsstellen zur Verfügung.

Millionen von Versuchstieren werden sinnlos und ohne Berücksichtigung ethischer Belange gequält. Trotz der Einführung des 3R-Prinzips (Replacement, Reduction, Refinement), wodurch der Einsatz von Tieren in der Forschung und Produktzulassung vermindert werden soll, ist die Anzahl der Tierexperimente in einigen Bereichen (z.B. in der Biotechnologie), ansteigend. Bei der Entwicklung und Herstellung kosmetischer Inhaltsstoffe sind zwar ab 11. März 2009 keine Tierversuche mehr erlaubt, von diesem Verkaufsverbot sind jedoch bis zum Jahre 2013 drei Giftigkeitstests ausgenommen. So lange diese Tests nicht durch tierversuchsfreie Methoden ersetzt werden, gibt es für die europäischen KonsumentInnen keine Sicherheit, endlich Kosmetika kaufen zu können, die ohne Tierleid produziert wurden.

Die Mitgliedstaaten und auch die Europäische Kommission setzen bei Tierschutzbestimmungen oft viel zu lange Übergangsfristen. Das Scheitern an der Inkraftsetzung der eigenen Gesetzgebung schlägt sich in einem schlechten Image der Europäischen Union nieder, insbesondere, wenn – wie im Bereich des Tierschutzes – eine breite öffentliche Debatte stattfindet und dann die entsprechenden Maßnahmen nicht gesetzt werden (vgl. Umsetzung des EU-Tierschutz-Aktionsplans).

Die Europäische Tierschutzpolitik wird nicht durch eine durch kohärente Handelspolitik begleitet. Bei den WTO-Verhandlungen war die Anerkennung der so genannten nichthandelsbezogenen Anliegen, die das Wohlbefinden der Tiere mit einschließen, bisher kein vorrangiges Thema der Kommission. Die Europäische Kommission ist auch gefordert, in internationalen Abkommen (z.B. CITES, Internationale Walfangkommission) stärker als bisher aktiv zu werden. Importe von Wildtieren müssen aus Arten- und Tierschutzgründen sowie aus Tiergesundheitsgründen wesentlich eingeschränkt werden.

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat in einem umstrittenen Verfahren zur Herstellung von Lebensmitteln das Klonen von Nutztieren als unbedenklich und prinzipiell akzeptabel beurteilt. Die mögliche Zulassung von Klonfleisch ist jedoch nicht nur eine Frage der lebensmittelhygienischen Unbedenklichkeit, sondern auch eine Frage der Ethik des Umgangs mit dem Tier. Das Klonen von Nutztieren würde neue Krankheiten und Leiden für die Tiere bringen und ist daher strikt abzulehnen.

Zahlreiche BürgerInnen äußern seit Jahren schwerste Bedenken hinsichtlich des Handels mit Erzeugnissen, die von Robben stammen, die unter entsetzlichen Schmerzen und Leiden getötet und gehäutet werden. In den letzten Jahren wurde über 1,5 Millionen Robben wegen ihres Fells umgebracht, fast alle Tiere waren jünger als drei Monate. Die EU-Kommission hat nur einen halbherzigen Vorschlag gemacht. So soll zwar das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Robbenfellen und –produkten verboten werden, allerdings soll eine großzügige Ausnahmeregelung geschaffen werden, wenn Garantien vorliegen, dass die Robbenjagdmethoden „mit einem hohen Tierschutzniveau in Einklang“ stehen. Diese Ausnahmen sind nicht im Sinne der um den Tierschutz besorgten BürgerInnen.

Die Ergebnisse von Eurobarometer-Umfragen (u.a. zu den Themen Tiertransporte, EUTierschutzaktionsplan, Klonen von Nutztieren) beweisen eindrucksvoll, dass den BürgerInnen Europas der Tierschutz ein wichtiges Anliegen ist. Es herrscht Übereinstimmung unter den Menschen, dass Tiere als leidensfähige Mitlebewesen sind und unseren Respekt und Schutz verdienen. Tierschutz betrifft eine Vielzahl ethischer, sozialer und wirtschaftlicher Fragen und ist damit eine Herausforderung für die Politik und die europäische Zivilisation und Kultur.

Das Tierschutz-Protokoll, welches als Teil des Vertrages von Amsterdam angenommen wurde, anerkennt Tiere als „fühlende Wesen“ und schreibt die Vereinbarkeit mehrerer Politikbereiche mit dem Tierschutz vor. Der EU-Tierschutzaktionsplan für die Jahre 2006-2010 soll erstmals dieses Tierschutzprotokoll in ein integriertes Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung des Tierschutzes in Europa umsetzen.“

 

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 472/A(E) am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Noch immer werden Millionen von Tieren über Tausende von Kilometern (EU-weit oder in Drittländer) gekarrt und müssen in stickigen Transportern und Schiffen unvorstellbares Leid ertragen.

Jänner 2009: Missstände bei einem Rindertransport von Tschechien unterwegs nach Graz

Auf Initiative von TierschützerInnen haben engagierte Beamte der Verkehrsabteilung Graz einen tschechischen Rindertransporter kontrolliert und folgende Missstände festgestellt: Der Boden war zentimeterdick mit Kot und Urin getränkt, der links und rechts aus dem Fahrzeug rann. Einstreu war nahezu keine vorhanden. Die Tiere waren sichtlich bereits lange Zeit vorher auf den Lkw verladen worden. Die Hälfte der Tiere konnte nicht einmal aufrecht stehen, da die Raumhöhe des hydraulisch verstellbaren Mittelboden viel zu niedrig eingestellt war. Ein Rind hatte eine gebrochene Hüfte und konnte überhaupt nicht stehen. Das Tier vegetierte voll Schmerzen im eigenen Kot dahin, während ein anderes Rind über ihm stand. Ein weiteres Rind hatte ein gebrochenes Bein. Eine Kuh wurde von ihren Leidensgenossinnen so an die bzw. unter die Trennwand gedrückt, dass sie zum Teil mit den Beinen unter die viel zu hoch befestigte Trennwand gerutscht war. Mit viel Mühe gelang es dem herbei gerufenen Amtstierarzt schließlich, das Tier aus dieser „Falle“ zu befreien. Die Ruhezeiten wurden vom Fahrer falsch dokumentiert und bei Weitem überschritten. Es fehlte die europäische Kennzeichnungspflicht von Lebend-Tiertransporten am Fahrzeug. Die teils schwer verletzten Tiere wurden zum Schlachthof Graz gebracht. Auftraggeber für diese Tierquälerei war ein österreichischer Viehhändler, der bereits im Vorjahr zwei Mal wegen schwerer Missstände aufgefallen war. In diesem Fall funktionierte die Zusammenarbeit von Tierschutz- und Behördenseite hervorragend.

April 2008: Missstände bei einem Pferdetransporter von Polen nach Frankreich:

TierschützerInnen wurden in Höhe Fürstenfeld auf einen polnischen Pferdetransporter aufmerksam, der augenscheinlich gegen die geltenden Tiertransport-Bestimmungen verstieß. Bereits kurze Zeit nach der Verständigung erschien die Polizei. Mit 16 Pferden war der Lkw von Polen über Ungarn, Österreich und Italien unterwegs nach Südfrankreich, das sind rund 2500 km bzw. mindestens 31 Stunden Fahrtzeit. Bei der Kontrolle zeigten sich massive Tierschutz-Verstöße: Das vorgeschriebene Tränkesystem fehlte komplett. Die vorschriftsmäßigen Pausen wurden von den Lenkern nicht eingehalten. Die Pferde waren nicht ordnungsgemäß fixiert, daher bestand enorme Verletzungsgefahr. Die lockeren Wände schlugen während der Fahrt auf die Schultern und Beine der Tiere. Viele Tiere waren viel zu kurz angebunden, sodass die Pferde weder ordentlich stehen noch liegen konnten.

Jänner 2008: Polnischer Kälbertransporter wurde in der Steiermark gestoppt:

Die steirische Exekutive stoppte einen Lkw auf der Südautobahn (A2) bei Gleisdorf, der lt. Amtstierärztin „gravierende Tierschutzmängel“ aufwies. Die Transportdauer war bereits um 25 Stunden überschritten. Wasser und Futter standen nur ungenügend zur Verfügung und manche Tiere konnten bei der niedrigen Raumhöhe nicht aufrecht stehen, so die Polizei. Der Tiertransporter aus Polen war Richtung Italien unterwegs und wurde bei Gleisdorf (Bezirk Weiz) angehalten. 133 Kälber und 28 Mastrinder waren in drei Etagen auf dem Anhängerfahrzeug eingepfercht. Bedingt durch die Raumhöhe war ein aufrechtes Stehen der größeren Tiere unmöglich. Die Tiere leckten und saugten an den Lkw-Wänden, weil sie sehr durstig waren. Der Wassertank war leer und es wurde kein Futter mitgeführt. Der Temperaturschreiber zeigte bis zu minus 30° Celsius gefühlte Umgebungstemperatur - bedingt durch den Fahrtwind. Deshalb waren die Lidbindehäute der Tiere bereits gerötet und der Augenausfluss als hochgradig einzustufen. Ein vorgeschriebenes Alarmsystem bei Erreichen der Mindesttemperatur von null Grad war nicht vorhanden. Manche der Kälber waren durch die Strapazen nicht mehr fähig zu stehen, sie waren hochgradig geschwächt und völlig apathisch. Eines der Kälber war erst 13 Tage alt. Die rund 160 Kälber und Rinder wurden in der Notversorgungsstelle Spielfeld abgeladen.

Februar 2008: Seeweg zum Schlachthof – Tierquälerei auf hoher See (Quelle: www.spiegel.de - 17.02.2008)

Es ist der zwanzigste Tag ihrer Jungfernfahrt, als die Geschehnisse an Bord der MV „Becrux“ außer Kontrolle geraten. Auf dem italienischen Tiertransportschiff, das im Auftrag des australischen Viehexporteurs Wellard Rural Exports unterwegs von Portland nach Saudi-Arabien ist, sind in den vergangenen zwei Tagen mehr als 150 Rinder an Hitzestress verendet.Die extreme Witterung ist für das Massensterben verantwortlich, gegen 40 Grad Hitze und 90 Prozent Luftfeuchtigkeit kommen auch die Ventilatoren nicht an. Einen technischen Defekt an Bord des Schiffes hat es nicht gegeben. Dutzende Tiere siechen in den Boxen in ihrem eigenen Kot dahin, zu schwach zum Aufstehen, Fressen und Trinken. Auch sie werden sterben. In manchen Boxen kommen die Tiere nicht an die Wassertröge, weil Kadaver davor liegen.

Die Liste der eklatanten Missstände könnte schier endlos fortgesetzt werden. Die von der EUVerordnung 1/2005 über den Schutz der Tiere beim Transport vorgeschriebene Ausstattung mit Navigationssystemen ab dem 1. Jänner 2009 macht auch eine EU-weit einheitliche Vorschrift für die technische Ausgestaltung der Navigationssysteme erforderlich. Daneben ist es wichtig, die gesammelten Daten zugänglich zu machen. Hierfür ist die Errichtung einer zentralen Datenbank, an welche die dokumentierten Daten weitergegeben werden und auf welche die zuständigen Behörden zugreifen können, unerlässlich.“

 

Die Entschließungsanträge 148/A(E) und 472/A(E) wurden vom Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 3. November 2009 erstmals in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin zu beiden Entschließungsanträgen fungierte die Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Anna Höllerer, Bernhard Vock, Dietmar Keck, Mag. Christiane Brunner und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber. Danach wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 hat der Gesundheitsausschuss den Entschließungsantrag 889/A(E) erstmals sowie die Entschließungsanträge 148/A(E) und 472/A(E) neuerlich in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter zum Entschließungsantrag 889/A(E) fungierte der Abgeordnete Dietmar Keck.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Franz Eßl, Dr. Wolfgang Spadiut, Dietmar Keck, Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl..

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 889/A(E) einstimmig angenommen.

 

Damit gelten der Entschließungsantrag 148/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der EU-Tierschutzstandards sowie der Entschließungsantrag 472/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz von Tieren beim Transport als miterledigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 12 03

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau