563 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (486 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz)

Die gegenständliche Regierungsvorlage dient der gesetzlichen Verankerung eines Kinderbeistands, welcher für diese vor Gericht als „Sprachrohr“ in Obsorgeverfahren und Besuchsrechtsstreitigkeiten fungiert.

Folgende Aufgaben des Kinderbeistands stehen dabei im Vordergrund:

- Er soll Minderjährigen in eskalierten Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten „eine Stimme geben“ und sie in die Lage versetzen, ihren Willen und ihre Wünsche inner- und außerhalb des Gerichtsverfahrens auszudrücken;

- er soll dem Kind als persönlicher Ansprechpartner dienen, ihm im Verfahren zur Seite stehen und  es zu Gerichtsterminen begleiten;

- er soll das Kind entlasten und ihm das belastende Gefühl der Verantwortlichkeit für die familiäre Situation nehmen;

- und er soll dem Minderjährigen im Zuge des Verfahrens „schlimme“ oder gar traumatisierende Situationen möglichst ersparen.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Ruth Becher die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Ridi Maria Steibl, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Mag. Karin Hakl, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Johann Maier sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Ein vom Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser eingebrachter Entschließungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Ruth Becher gewählt.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (486 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 03

                               Mag. Ruth Becher                                                    Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann