566 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (484 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010)

 

Ziel der gegenständlichen Regierungsvorlage ist eine weitgehende Entlastung von Unternehmen, welche auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung aus dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2010 eine 25 %-ige Reduktion bundesgesetzlich auferlegter Informationsverpflichtungen erfahren sollen. Mittels gegenständlicher Regierungsvorlage soll ein Teil der Unternehmen von den Aufwendungen im Zusammenhang mit der doppelten Buchführung und der Aufstellung eines Jahresabschlusses möglichst weitgehend entlastet werden. Im Zusammenhang mit der Angleichung an die Steuerbilanz sollen moderne und effiziente Bilanzierungsregeln zur Verfügung stehen, die gleichzeitig die Aussagekraft und Vergleichbarkeit des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses erhöhen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch die Umsetzung der Richtlinie 2009/49/EG.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Anna Franz die Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath und Dr. Johannes Jarolim.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (484 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 12 03

                                     Anna Franz                                                          Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann