58 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 97/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2008, geändert wird

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um der zu geringen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, und da vor allem der Frauen, durch eine Lohnnebenkostensenkung wirksam entgegen zu treten, schlagen wir eine Absenkung auf das 55. Lebensjahr vor, um eine merkliche Anhebung der Erwerbs- und Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu erreichen, wie sie der Intention dieser Gesetzesbestimmung, entspräche.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, die Abgeordneten Franz Riepl, Dr. Martin Bartenstein, Dietmar Keck, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Barbara Riener, Ridi Steibl, Karl Öllinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 02 12

                                   Dietmar Keck                                                                   Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau