723 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1106/A(E) der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Service- und Signalhunde

Die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ing. Norbert Hofer, Mag. Helene Jarmer, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den letzten Jahren hat der Einsatz von Hunden zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Es handelt sich dabei um spezifisch ausgebildete Hunde, die unter anderem als Blindenführhunde, Servicehunde für mobilitätseingeschränkte Personen, Rehabilitationshunde, Signalhunde zur Unterstützung hörbehinderter  bzw. anfallkranker Menschen Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags leisten. Der Einsatz der Tiere stellt einen wertvollen Beitrag zu mehr Unabhängigkeit der Betroffenen dar und fördert im Besonderen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Bei der Ausbildung und dem Training von Hunden handelt es sich um ein freies Gewerbe. Dies führt zu einer breit gestreuten Angebotsvielfalt, birgt aber auch Risiken für die Konsumenten und Konsumentinnen. Eine hohe Qualität der ausgelieferten Tiere liegt sowohl im Interesse der Menschen mit Behinderung als auch der Ausbildungsstellen (ohne Benachteiligung der gewerblichen Hundeschulen).

Während für Blindenführhunde eine gesetzliche Definition im Bundesbehindertengesetz (BBG) und Richtlinien für die qualitätsbezogene Beurteilung erlassen wurden, stehen gleichartige Regelungen für Servicehunde und Signalhunde für gehörlose und hörbehinderte Menschen bzw. anfallkranke Menschen nicht zur Verfügung.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sigisbert Dolinschek, Werner Neubauer, Ursula Haubner, Mag. Helene Jarmer, Dietmar Keck, Oswald Klikovits, Herbert Kickl, Mag. Christine Lapp, Dr. Andreas Karlsböck, Erwin Spindelberger, Dr. Sabine Oberhauser, Karl Öllinger und Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 05 12

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau