724 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1088/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der Service- und Signalhunde im Bundesbehindertengesetz (BBG)

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. April 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Während die Blindenführhunde im Bundesbehindertengesetz verankert sind, ist das bei den Service- und Signalhunden, die von körper- bzw. hörbehinderten Menschen eingesetzt werden, nicht der Fall. Es gibt zwar einen Erlass des Sozialministeriums, wo diese Hunde definiert sind, dieser ist jedoch nicht ausreichend.

 

Eine Bürgerinitiative betreffend „Definition von Service- und Signalhunden im Bundesbehindertengesetz (analog zu § 39 a BBG, BGBl. 177/1999 – Definition von Blindenführhunden) wurde im Petitionsausschuss aufgrund der Stellungnahme des Sozialministeriums lediglich zur Kenntnis genommen.

 

Das Ministerium begründet seine Ablehnung mit der angeblichen Zuständigkeit der Länder für die in der BI angeführten Hundegruppen. Es führt dabei aus, dass die Definition von Blindenführhunden im BBG aufgrund der Schwerpunktsetzung auf den Bereich der beruflichen Integration von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen vorgenommen worden sei, Service- und Signalhunde jedoch vorwiegend im Rahmen der sozialen Rehabilitation in sehr vielfältiger Weise zum Einsatz kämen.

Im Zuge der Vorbereitung des § 39a BBG wurde jedoch der Bereich der beruflichen Integration überhaupt nicht erwähnt.

Sowohl im Motivenbericht zum § 39a BBG als auch im Erlass zu den Service und Signalhunden ist von  „der Bewältigung des täglichen Lebens“ und von der „Alltagsbewältigung im gesamten Tagesablauf“ die Rede.

 

In einschlägigen EU- Vorschriften werden die 3 Hundegruppen vollkommen gleich behandelt, auch im Entschließungsantrag des europäischen Parlaments zu einer Antidiskriminierungsrichtlinie wird zwischen den einzelnen Hundegruppen und ihrer Bedeutung für Menschen mit Behinderung kein Unterschied gemacht.

Allerdings ist im Antrag vorgesehen, dass die Begutachtung der Hunde privaten Trägerorganisationen überlassen werden soll.

Dies würde zu einer unübersichtlichen Situation und einer Diskriminierung der Halter von Service- und Signalhunden führen, während Blindenführhunde durch die im BBG vorgeschriebene Begutachtung abgesichert sind.

 

Im Sinne einer Gleichbehandlung der 3 Hundegruppen, die alle von Menschen mit Behinderungen zur Bewältigung des Alltags eingesetzt werden, ist eine Aufnahme der Service- und Signalhunde ins BBG dringend notwendig.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Sigisbert Dolinschek, Werner Neubauer, Ursula Haubner, Dietmar Keck, Oswald Klikovits, Herbert Kickl, Mag. Christine Lapp, Dr. Andreas Karlsböck, Erwin Spindelberger, Dr. Sabine Oberhauser, Karl Öllinger, Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 12

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau