837 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 50/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fertigstellung der AKW-Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. November 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Jahr 1983 begann die damalige tschechoslowakische Regierung mit dem Bau eines AKW in Mochovce mit vier Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213. Diese Baureihe weist allerdings gravierende Sicherheitsdefizite auf, wie das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle. Dies ist mit dem Risiko einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit verbunden, dass im Fall eines Störfalls oder dem Absturz eines Flugzeuges größere Mengen radioaktiver Substanzen freigesetzt werden.

 

Auf Grund fehlender Finanzierung wurden in den 80er Jahren nur zwei der geplanten vier Reaktoren fertig gestellt. Die Realisierung dieser beiden Reaktoren wurde nun, 15 Jahre nach Baustopp und 20 Jahre nach Erteilung der Bauerlaubnis wieder in Angriff genommen. Die Menschen in Mitteleuropa werden dadurch einem erheblichen Sicherheitsrisiko ausgesetzt, obwohl dies durch die Erhöhung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energiequellen oder der Kraft-Wärme- Kopplung nicht erforderlich wäre.

 

In einer Volksabstimmung entschied sich das italienische Volk 1987 für den Ausstieg aus der Atomstromproduktion. Die italienische Regierung ist Großaktionär des Unternehmens Enel, welches Mehrheitseigentümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. ist, und umgeht durch die Erweiterung in Mochovce den Volksentscheid von 1987 zum Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Kernenergie.

 

Am 25. Februar 1991 wurde in Espoo (Helsinki, Finnland) die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet. Die Espoo-Konvention ist ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das die Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei Vorhaben in anderen Staaten mit möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zwischen den ECE-Staaten regelt. Durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes unternimmt der Atomstromkonzern den Versuch die EU-UVP-Richtlinie sowie die Espoo-Konvention zu umgehen.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Werner Neubauer, Wolfgang Großruck, Petra Bayr, Dr. Alexander Van der Bellen, Herbert Scheibner, Dr. Wolfgang Schüssel und Dr. Johannes Hübner

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 07 01

                            Wolfgang Großruck                                                              Dr. Josef Cap

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann