848 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 818/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlung des Tierschutzrates hinsichtlich der Enthornung von Kälbern

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Hornknospen der Rinder sind gut durchblutete, mit Nerven versorgte, sehr sensible Körperteile. Der im Hornknochen bis in die Spitze reichende Hohlraum ist die direkte Fortsetzung der Stirnhöhle. Die Entfernung von Hornanlagen bei Kälbern stellt unabhängig vom Alter einen sehr schmerzhaften und belastenden Eingriff dar der mit Schmerz- bzw. Abwehrreaktionen (Kopfschlagen, Trippeln, Aufbäumen, Schwanzschlagen) einhergeht. Nach der Enthornung zeigen die Kälber als Schmerzreaktion häufig Kopfschütteln, Rückwärtslaufen, Ohrenschlagen und apathisches Stehen mit gesenktem Kopf. Längerdauernde Schmerzen können im Verlauf der Wundheilung insbesondere bei  - relativ häufigen – Wundinfektionen auftreten.[1]

§ 7 Abs. 3 des Bundesge­setzes über den Schutz der Tiere (TSchG) sieht vor, dass Eingriffe, die mit erheblichen Schmerzen verbunden sein können, nur von einem Tierarzt nach wirksamer Betäubung sowie mit Schmerzbehandlung nach der Operation vorgenommen werden dürfen.

Obwohl Studienergebnisse belegen, dass die Enthornung von Kälbern mit enormen Schmerzen und Belastungen für die Tiere verbunden ist, wurde in der 1. Tierhaltungsverordnung Anlage 2, 2.8.  eine Ausnahmebestimmung erlassen, wonach bis zu 2 Wochen alte Kälber ohne Anästhesie enthornt werden dürfen:

„Zulässige Eingriffe sind:

1. Die Enthornung oder das Zerstören der Hornanlage, wenn

         -der Eingriff bei bis zu zwei Wochen alten Tieren durch Ausbrennen mit einem Brennstab, der über eine exakte Zeitsteuerung sowie eine automatische Abschaltung des Brennvorganges verfügt, fachgerecht durchgeführt wird, oder

         -der Eingriff durch Ausbrennen mit einem sonstigen Brennstab nach wirksamer Betäubung vorgenommen wird oder

         -der Eingriff durch einen Tierarzt nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird.“

Eine Untersuchung von Geräten zur Enthornung an der Veterinärmedizinischen Universität kam zu folgendem Ergebnis[2]:

Das Enthornen von Kälbern jeden Alters und unabhängig vom verwendeten Gerätetyp sollte ausschließlich unter Lokalanästhesie und Betäubung durchgeführt werden, da nur dadurch ein optimales Halten und Fixieren der Tiere ohne Stressbelastungen für eine effektive und schmerzfreie Durchführung des Eingriffs möglich ist.

 

Insbesondere zeigte die Untersuchung, dass eine den geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechende Enthornung von höchstens zwei Wochen alten, unbetäubten Kälbern mit dem "buddex"-Gerät weder aus technischen Gründen noch unter Tierschutzaspekten vertretbar ist.

 

Um für die Praxis eine Verbesserung der Enthornung unter Schmerzausschaltung zu erreichen, müssen Tierhalter, Tierärzte und verantwortliche Gremien gemeinsam ehestmöglich Lösungen suchen und diese auch umsetzen.

 

Die Beschlüsse des Tierschutzrates (zitiert der parlamentarischen Anfragebeantwortung (1447/AB vom 19. Mai 2009) lauten:

 

„3.) Für das in der 1. TierhaltungsVO erlaubte Enthornen von Kälbern ohne vorherige Schmerzausschaltung wird die Möglichkeit einer Betäubung durch den TGD begrüßt. Es wird die Empfehlung des TSR formuliert, dass die Enthornung von Kälbern aufgrund der Schmerzhaftigkeit des Eingriffes nur unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden sollte.“ Umsetzung/Nicht-Umsetzung/Geplante Umsetzung: aus politischen Gründen unterblieben.“

„37.) Der Tierschutzrat empfiehlt die Enthornung von Rindern bis zur 2. Lebenswoche nur nach Sedierung und Schmerzausschaltung zuzulassen.“

„56.) Der TSR-neu stellt fest, dass im Sinne der Kontinuität das Ergebnis der Abstimmung vom 6.6.2007 über die Enthornung bestätigt wird.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Dietmar Keck, Franz Eßl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Bernhard Vock.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter/in für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 07 01

                                      Franz Eßl                                                   Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau



[1] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. Zur Enthornung von Rindern, Merkblatt Nr. 8

[2] Vergleich zweier thermischer Enthornungsgeräte hinsichtlich der Schmerzbelastung von Kälbern und technischer Funktion, E. KAHRER, W. BAUMGARTNER, J. HALLER, G. WINDISCHBAUER und J. TROXLER, Vet. Med. Austria / Wien. Tierärztl. Mschr. 95 (2008), 106 - 115

Veröffentlicht auch als Artikel in der Bauernzeitung am 8.1.2008

http://www.bauernzeitung.at/index.php?id=2500%2C27627%2C2158%2C1018%2CeF9LRVlXT1JEX0FbMF09MTMwJmlubGluZW1vZGU9cHJpbnQ%3D