866 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (GZ 8 St 299/09s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Jannach

 

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 28. Juni 2010, GZ 8 St 299/09s, eingelangt am 2. Juli 2010, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Jannach wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Jannach besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, GZ 8 St 299/09s, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Jannach wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Jannach besteht.

Wien, 2010 07 08

                                 Johann Rädler                                                                      Otto Pendl

                                    Berichterstatter                                                                  Obmannstellvertreter