905 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1168/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Taubblindheit als eigenständige Art der Behinderung

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Taubblindheit ist eine ausgeprägte Behinderung in Form einer Kombination von Seh- und Hörbe­hinderungen, wobei der Ausfall des einen Sinnes nicht mehr durch den anderen ausgeglichen werden kann. Taubblinde Menschen können mit ihrer Umgebung meist nur mit dem Tastsinn durch das sogenannte ‚Lormen‘ kommunizieren. Dies führt zu großen Schwierigkeiten beim Zugang zu Information, Kommunikation und Mobilität. Diese müssen durch eine professionelle Unterstützung kompensiert werden.

Taubblinde Menschen stellen derzeit eine der am meisten ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen in Österreich dar.

In einer schriftlichen Erklärung der EU wurden im Jahr 2004 die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Rechte der taubblinden Menschen anzuerkennen und ihnen durch entsprechende Gesetze Geltung zu verschaffen. Dazu ist es notwendig, Taubblindheit als eigenständige Behinderungsform anzuerkennen. Nur ein offizielle Anerkennung dieser Behinderung dann gewährleisten, dass die Bedürfnisse taubblinder Menschen in politischen Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden. Dies ist in Österreich bis jetzt nicht erfolgt.

Eine Vorbildfunktion nimmt Dänemark ein. Hier ist Taubblindheit offiziell anerkannt. Es existiert ein Programm, um taubblinde Menschen statistisch erfassen zu können.

Qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten für Dolmetscher und AssistentInnen stellen sicher, dass taub­blinde Menschen sozial integriert werden.

Auch in der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen wird im Kapitel ‚Bildung‘ gefordert, dass gehörlose und taubblinde Menschen sowie Kinder in der für sie am besten geeigneten Sprache und Formen und Mitteln der Kommunikation unterrichtet werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Sigisbert Dolinschek und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger und Sigisbert Dolinschek einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger und Sigisbert Dolinschek einstimmig angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 10 05

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau