999 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (993 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird

Das Maß- und Eichgesetz enthält Bestimmungen betreffend die Maßeinheiten, die Eichpflichten, die Nacheichpflichten, die Ermächtigung privater Stellen (Eichstellen) zur Vornahme der Eichung von Messgeräten, die Marktüberwachung und zur Anerkennung von Konformitätsfeststellungsverfahren auf dem Gebiet der Messgeräte in der Europäischen Union. Das Maß- und Eichgesetz ist auf die seit der letzten Novelle erlassenen Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union anzupassen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Harmonisierung des Maß- und Eichgesetzes mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechtes vorgenommen werden. Weiters soll die Übertragung der Ermächtigung von Eichstellen an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und damit verbundene Ergänzungen/Klarstellungen im Maß- und Eichgesetz durchgeführt werden. Schließlich wird eine Anpassung der Bestimmungen betreffend Marktüberwachung und eichpolizeiliche Revision an die Anforderungen der Europäischen Union sowie die Einführung der Eichpflicht für Kältezähler und Zusatzeinrichtungen für Messgeräte (Gas, Flüssigkeiten und thermische Energie), für Messanlagen zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale von Rundholz sowie Dosimeter für ionisierende Strahlung zur Bestimmung des Dosis-Längen-Produktes vorgenommen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Anna Franz die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Robert Lugar und Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Konrad Steindl und Dr. Christoph Matznetter einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 33 (§ 13 Abs. 4):

Entsprechend § 13 der Interventionsverordnung, BGBl. II Nr. 145/2007, sind in Österreich für auftretende Strahlenunfälle Messeinrichtungen für die vorgesehenen Einsatzzwecke zu verwenden und bereitzuhalten. Diese Messeinrichtungen waren jetzt schon in diesen Fällen eichpflichtig. Um dies klarzustellen, wird der § 13 des Maß- und Eichgesetzes um Abs. 4 erweitert. Eine Änderung der bisherigen gesetzlichen Lage tritt nicht ein.“

 

 

 

 

 

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 11 19

                                    Anna Franz                                                                     Konrad Steindl

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann