BKA-405.710/0001-IV/5/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht des Bundeskanzlers und der

Bundesministerin für Frauen und

öffentlichen Dienst

an das Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 und

zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2008/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

I.             Einleitung

II.             Vorschau auf die Europäischen Räte (inkl. Lissabon-Strategie)

III.            Vertrag von Lissabon

IV.           Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union

V.           Kohäsionspolitik

VI.           Bessere Rechtsetzung

VII. Öffentliches Auftragswesen

VIII.         Datenschutz

IX.           Gleichstellung von Frauen und Männern

X.           Medienangelegenheiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I. Einleitung

 

Im November 2004 wurde vom Ministerrat ein Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, demzufolge dem Parlament jährlich ein Bericht zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (EK) und zum Arbeitsprogramm des Rates für den jeweiligen Wirkungsbereich übermittelt wird. Der vorliegende Bericht ist ein gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.

 

Entsprechend diesem Beschluss des Ministerrates findet sich nachstehend eine Darstellung der im Jahresprogramm der EK oder des Rates angesprochenen Themen, die in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.

 

 

I.1. Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009

 

Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK für 2009 wurde am 5. November 2008 angenommen. Es wurde am 18. November im Europäischen Parlament (EP) debattiert. Eine formelle Annahme durch den Rat ist nicht vorgesehen. In Teil eins des Programms nennt die Kommission als Prioritäten für 2009 Wachstum und Beschäftigung, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas, ein bürgernahes Europa sowie Europa als Partner in der Welt. Weiters legt die Kommission Vorhaben im Bereich Bessere Rechtssetzung und die Kommunikationsprioritäten für 2009 dar. In Teil zwei werden in vier Anhängen die strategischen Initiativen (12 Initiativen) und die vorrangigen Initiativen (37) zur Umsetzung der Prioritäten, die Vereinfachungsinitiativen (33) und die Initiativen zur Rücknahme alter Vorschläge (20) dargestellt.

 

 

I.2. 18-Monatsprogramm des Rates für 2008/2009

 

Das vorliegende Arbeitsprogramm mit einer Gültigkeitsdauer von Juli 2008 bis Dezember 2009 wurde von Frankreich, der Tschechischen Republik und Schweden gemeinsam erstellt und vom Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen im Juni 2008 zur Kenntnis genommen. Das Dokument setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der erste Teil beinhaltet die strategischen Rahmenbedingungen, die das Programm im Sinne von langfristigen Zielsetzungen in einen weiteren Kontext setzen. Der zweite Teil ist operationell und führt die Themen an, die in den 18 Monaten behandelt werden sollen.

 

Weiters wurde für das 1. Halbjahr 2009 ein Programm der tschechischen Präsidentschaft vorgelegt, in dem als wichtigste Themen Wirtschaft, Energie und Europa in der Welt genannt werden.

 

 

I.3. Angesprochene Themenbereiche

 

Im Arbeitsprogramm der EK für 2009 und/oder im 18-Monatsprogramm des Rates werden folgende Themen angesprochen, für die das Bundeskanzleramt – gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Ressorts – zuständig ist: 

 

Europäische Räte (inkl. Lissabon-Strategie)

Vertrag von Lissabon

Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union

Kohäsionspolitik

Bessere Rechtsetzung

Öffentliches Auftragswesen

Datenschutz

Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten

Medienangelegenheiten

 

 

II. Vorschau auf die Europäischen Räte

 

Die Europäischen Räte werden im Jahr 2009 zu folgenden Terminen stattfinden:

 

·        19./20. März

·        18./19. Juni

·        29./30. Oktober

·        10./11. Dezember

 

Zwischenzeitlich wurde von der tschechischen Präsidentschaft ein informelles Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 1. März 2009 anberaumt, welches sich mit der Wirtschafts- und Finanzkrise, insbesondere mit den auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des „Recovery Plans“ und den Maßnahmen, die zur Abfederung der Auswirkungen der Finanzkrise getroffen wurden, befassen dürfte.

 

Nachstehend wird ein Überblick über aus heutiger Sicht wichtige Themen der Europäischen Räte im Jahr 2009 gegeben.

 

 

 

 

Ø      Frühjahrsgipfel am 19./20. März:

 

Der Europäische Rat wird sich am 19./20. März schwerpunktmäßig mit der Wirtschafts- und Finanzkrise, insbesondere mit EU-Maßnahmen zur Unterstützung des Aufschwungs, der Reform der internationalen Finanzarchitektur und den Finanzmärkten befassen. Entsprechend dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs aus dem Jahr 2000 wird die Umsetzung der Lissabonstrategie ein weiteres Thema des Frühjahrsgipfels bilden. Weiters wird die Frage nach der Erhöhung der Energiesicherheit zentrales Thema des Europäischen Rates sein.

 

Weitere Themen des Frühjahrsgipfels sind aus heutiger Sicht die Binnenmarktüberprüfung, die Vorbereitung der internationalen Klimaverhandlungen und im Bereich Außenbeziehungen die „Östliche Partnerschaft“, transatlantische Beziehungen und der nahe Osten.

 

 

Wirtschafts- und Finanzpolitik

 

EU-Maßnahmen zur Unterstützung des Aufschwungs

 

Maßnahmen zur Unterstützung des Aufschwungs werden im Legislativ- und Arbeitsprogramm 2009 der Kommission als strategische und vorrangige Initiativen bezeichnet.

Der Europäische Rat vom Dezember 2008 kam überein, im Rahmen eines europäischen Konjunkturprogramms Maßnahmen zu setzen, um eine Rezessionsspirale zu vermeiden und die Wirtschaftstätigkeit und die Beschäftigung zu stützen. Das Konjunkturprogramm soll einen gemeinsamen Rahmen für europäische und mitgliedstaatliche Maßnahmen zur Unterstützung des Aufschwungs abgeben.

 

Das vom Europäischen Rat im Dezember 2008 vereinbarte gemeinsame Konjunkturprogramm sieht Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft in Höhe von insgesamt ca. 1,5 % des BIP der Europäischen Union vor, das entspricht ca. 200 Mrd. €. Ca. 170 Mrd. € davon werden aus nationalen Konjunkturprogrammen der Mitgliedstaaten und 30 Mrd. € aus Mitteln des EU-Haushalts und der Europäischen Investitionsbank zur Konjunkturbelebung eingesetzt. Der Europäische Rat wird bei seiner Tagung im März 2009 eine erste Beurteilung der Umsetzung des Konjunkturprogramms vornehmen und falls dies notwendig sein sollte, Ergänzungen und Anpassungen an dem Programm vornehmen.

 

Österreich begrüßt die Billigung eines Konjunkturprogramms durch den Europäischen Rat vom Dezember 2008. Dieses Programm trägt zur besseren Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei, indem es einen gemeinsamen Rahmen vorgibt. Die gemeinsamen Bemühungen zur Ankurbelung der Wirtschaft erfolgen im Rahmen des überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakts, der die Flexibilität zur Durchführung der nun notwendigen Maßnahmen bietet.

Den österreichische Beitrag zu diesem europäischen Konjunkturprogramm stellen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Wiederbelebung der Wirtschaft dar: das Konjunkturpaket 1 („Mittelstandsmilliarde“) vom Oktober 2008, das in parlamentarischer Behandlung befindliche Konjunkturpaket 2 mit seiner Investitionsoffensive und die geplante Steuerreform zur Nachfragestärkung. Das Volumen aller dieser konjunkturwirksamen Maßnahmen wird im Jahre 2009 bei rund 2,1% des BIP und im Jahre 2010 bei rund 2,2% des BIP liegen. 

 

Reform der internationalen Finanzarchitektur

 

Auf dem Gipfeltreffen der G-20 zur Reform der internationalen Finanzarchitektur vom 15. November 2008 in Washington, das auf Initiative der Europäischen Union stattgefunden hat, wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, mit dem eine konzertierte Belebung der Weltwirtschaft, eine wirksamere Regulierung der Finanzmärkte, eine bessere globale Ordnungspolitik und ein Verzicht auf protektionistische Maßnahmen angestrebt wird. Dieses Programm wird nun gemäß dem vereinbarten Zeitplan umgesetzt. Der Europäsche Rat ersuchte im Dezember 2008 den Rat ECOFIN, die Vorarbeiten für das nächste Gipfeltreffen der G-20 zusammen mit der Kommission zu organisieren und dem Europäischen Rat über den Fortgang der Arbeiten Bericht zu erstatten. Der Europäische Rat wird im März die Position der Europäischen Union für das nächste G-20 Gipfeltreffen, das am 2. April 2009 in London stattfinden wird, festlegen. Inhaltlich geht es hier um die künftige Rolle des IWF sowie eine wirksamere Regulierung der Finanzmärkte.

 

Die Reform der internationalen Finanzarchitektur muss die Stabilität der Finanzmärkte sicherstellen und dazu beitragen, in Zukunft systemische Risken vermeiden. Dafür sind institutionelle Reformen der internationalen Finanzorganisationen, die mit Fragen der Finanzmarktstabilität beschäftigt sind, notwendig. Österreich tritt für eine Stärkung des Internationalen Währungsfonds (IWF) ein, welcher die größte Legitimität für eine Führungsrolle im Rahmen der globalen Finanzarchitektur hat.

 

Finanzmärkte

 

Der Europäische Rat wird sich auch mit der Stabilität des Finanzsektors befassen. So wird über den Stand der Arbeiten zu den im Dezember 2008 vom Europäischen Rat geforderten als vorrangig eingestuften Themen, insbesondere zu den Rating-Agenturen und zur Finanzmarktaufsicht, beraten. Weiters wird dem Auftrag des Europäischen Rates vom Oktober 2008 entsprochen, der eine Verstärkung der Aufsicht über den europäischen Finanzsektor und eine rasche Umsetzung des Fahrplans des Rates Wirtschaft und Finanzen gefordert hat, um die Koordinierung der Aufsicht auf europäischer Ebene zu verbessern. Die Kommission wird die Ergebnisse und Vorschläge der auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2008 eingesetzten hochrangigen Gruppe (Larosiere-Gruppe) zur angemessenen Ausgestaltung der europäischen Finanzmarktaufsicht unterbreiten.

 

Österreich unterstützt auf europäischer und internationaler Ebene alle Maßnahmen, die auf die weitere Verbesserung des regulatorischen Rahmens und die Verstärkung der Aufsichtszusammenarbeit abzielen. Besonders hervorzuheben ist hierbei das Ziel, die europäischen Aufsichtsstandards und Aufsichtspraktiken schrittweise anzugleichen und mittelfristig eine europäische Aufsicht für grenzüberschreitende Finanzinstitutionen herzustellen. Dies ist auch im Sinne einer Stärkung der multilateralen Überwachung und Krisenprävention.

 

Lissabon-Strategie

Bei der Frühjahrstagung der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel am 13./14. März 2008 wurde der zweite Dreijahreszyklus der Lissabon-Strategie (2008-2010) gestartet. Der Europäische Rat betonte im Zuge dessen die zügige Umsetzung des neuen Zyklus der Lissabon-Strategie, die auch Thema des diesjährigen Frühjahrsgipfels sein wird.

 

Umsetzung der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010)

Die „Integrierten Leitlinien“, bestehend aus den „Grundzügen der Wirtschaftspolitik“ und den „Beschäftigungspolitischen Leitlinien“, sind Grundlage für die Implementierung von Reformen, die in den Nationalen Reformprogrammen der Mitgliedsstaaten festgelegt werden.

 

Die Integrierten Leitlinien für den Zyklus 2008-2010 wurden vom Frühjahrsgipfel 2008 verabschiedet. Auf Basis dieser Leitlinien wurden die Nationalen Reformprogramme für die Jahre 2008-2010 erarbeitet und im Herbst 2008 an die EK übermittelt.

 

Der Europäische Rat hat im Dezember 2008 als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise das Europäische Konjunkturprogramm, das sich in weiten Teilen auf die EK-Mitteilung vom 26. November stützt, angenommen.

 

Nach wie vor sind die 24 Leitlinien aus österreichischer Sicht geeignet, die Reformmaßnahmen der Mitgliedstaaten auf das Kernanliegen – nämlich Wachstum und Beschäftigung – zu fokussieren. Grundsätzlich ist es wichtig, den beschrittenen Weg der Reformen konsequent und kontinuierlich fortzusetzen, wobei die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu wahren ist. Die Konjunkturpakete der einzelnen Mitgliedsstaaten sind adhoc-Krisenbewältigungsinstrumente, die durch mittel- und langfristige Reformstrategien unterstützt werden und mit diesen konsistent ausgestaltet werden sollen. Es besteht daher aus österreichischer Sicht gegenwärtig keine Notwendigkeit, die Leitlinien zu ändern. Eine Bewertung der Konjunkturpakete sowie der nationalen Strategien zur Krisenbewältigung insgesamt sollte im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der „Lissabon-Länderprüfungen“ zur Koordinierung der Wirtschaftspolitiken erfolgen.

 

Nationales Reformprogramm – Fortschrittsbericht – Länderspezifische Empfehlungen

 

In den Ende Jänner 2009 veröffentlichten Länderspezifischen Empfehlungen der  EK zu den Nationalen Reformprogrammen werden Österreich insgesamt gute Fortschritte attestiert. Wie in den vergangenen Jahren auch, wird eine einzige länderspezifische Empfehlung ausgesprochen, die sich auf den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Erwerbsprozess bezieht. Insbesondere wird Österreich aufgefordert, eine umfassende Strategie für berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung, Anpassung der Arbeitsbedingungen und eine Verschärfung der Bestimmungen für Frühpensionierungen sowie eine Verbesserung der Ausbildung für benachteiligte Jugendliche anzustreben.

 

Die Maßnahmen, die von Österreich getroffen wurden, um mittelfristig den Wandel zu einer wissensintensiven Volkswirtschaft vollziehen zu können, werden positiv hervorgehoben. Ebenso anerkennend äußert sich die Kommission  zu den Maßnahmen, die im Kontext der Finanz- und Wirtschaftskrise ergriffen wurden.

 

Der Europäische Rat wird die Länderspezifischen Empfehlungen und Schwerpunkte zu den Strukturreformen, die auf Basis der Art. 99 Abs 2 EG und Art. 128 Abs. 4 EG von der EK vorgeschlagen wurden, billigen.

 

Zukunft der Lissabonstrategie nach 2010 (Post-2010-Strategie)

Österreich tritt für eine breite und offene Debatte hinsichtlich der zukünftigen Herausforderungen der Lissabonstrategie für die Zeit nach 2010 ein und setzt sich angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Neuausrichtung der künftigen Strategie auf der Basis einer eingehenden Diskussion der gegenwärtigen Herausforderungen ein. Wiewohl ein Festhalten der Prioritäten auf Beschäftigung und Wachstum wichtig ist, geht es insbesondere darum, auf ein stabiles, nachhaltiges und qualitatives Wachstum abzuzielen sowie die soziale Dimension der künftigen Strategie zu stärken.

 

Binnenmarktüberprüfung

Im Zuge ihrer 2007 gestarteten Binnenmarktüberprüfung hat die EK ein Bündel von Initiativen zur Modernisierung des Europäischen Binnenmarkts vorgeschlagen. Die wichtigsten Initiativen betreffen die Verbesserung der Konsumentenrechte und der Verbraucherinformation (speziell bei Finanzdienstleistungen), die Beseitigung administrativer Barrieren (vor allem für Klein- und Mittelunternehmen - KMU), die Steigerung der Mobilität von ForscherInnen sowie die Verbesserung der Qualität bei sozialen Dienstleistungen.

 

Die Kommission hat basierend auf ihrer Binnenmarktüberprüfung ein Arbeitsdokument „Binnenmarktüberprüfung: Ein Jahr danach“ Ende Dezember 2008 präsentiert. Darin greift sie Marktüberwachung („Market Monitoring“) als ein wichtiges Instrument zur Identifizierung von Marktstörungen auf. Eine dahingehende Maßnahme ihres Legislativ- und Arbeitsprogramm 2009 ist die Mitteilung über die Überwachung des Einzelhandels.

 

Die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für KMU, müssen weiter verbessert werden. Der Europäische Rat hat im Dezember 2008 dahingehend den „Small Business Act“ angenommen Weiteres Ziel ist es, die Agenda „bessere Rechtssetzung“ dahin gehend weiter zu entwickeln, den Verwaltungsaufwand bis 2012 um 25 % zu verringern. Der Europäische Rat im März 2009 soll über die erzielten Fortschritte informiert werden.

 

Bessere Rechtsetzung

 

Seit November 2006 nimmt die EK regelmäßige, umfassende Bewertungen der Fortschritte bei der Regulierungsreform im Rahmen eines „Strategic Review of Better Regulation in the EU“ vor. Sie stellte darin fest, dass die bestehenden Initiativen zu einer Besseren Rechtsetzung nunmehr den gesamten „Regulierungszyklus“, von Begutachtung über Folgenabschätzung, Messung von Verwaltungskosten bis hin zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds, abdecken. Im Jänner 2009 legte die Kommission die „Dritten Strategischen Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union“ vor, in denen angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen die Bedeutung einer energischen Umsetzung der „Better Regulation-Initiativen“ hervorgehoben wurde (Details siehe Abschnitt VI Bessere Rechtsetzung). Die Überlegungen sollen in die Schlussfolgerungen des Frühjahrsgipfels einfließen.

 

Energiesicherheit / Strategische Energieüberprüfung

 

Der Europäische Rat wird sich mit dem Thema der Energiesicherheit auseinandersetzen. Energiesicherheit wird von der tschechischen Ratspräsidentschaft als prioritäres Thema ihres Vorsitzes bezeichnet. Im Rahmen des 18-Monatsprogramms des Rates soll eine Strategie zur Energiesicherheit auf gemeinschaftlicher und internationaler Ebene erarbeitet werden.

 

Der Europäische Rat vom März 2007 hat eine Energiepolitik für Europa festgelegt, die folgende Prioritäten hat:

-          die Erhöhung der Versorgungssicherheit;

-          die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften

-          die Verfügbarkeit von Energie zu erschwinglichen Preisen;

-          die Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit und die Bekämpfung des Klimawandels.

 

Gleichzeitig hat der Europäische Rat vom März 2007 einen Aktionsplan für Energie (2007-2009) angenommen, an dessen Umsetzung nun gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang kommt der zweiten Überprüfung der Energiestrategie (Strategic Energy Review) besondere Bedeutung zu. Die Kommission hat ihre Überprüfung im November 2008 vorgelegt. Der Europäische Rat soll diese auf seiner Frühjahrstagung 2009 bestätigen. Auf dieser Grundlage soll ein neuer Aktionsplan für Energie für die Zeit ab 2010 ausgearbeitet werden, der auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2010 angenommen werden soll.

 

Die zweite Überprüfung der Energiestrategie soll zur Verstärkung der Energieversorgungssicherheit Europas beitragen. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die folgenden prioritären Bereiche gelegt werden:

-          Förderung der wesentlichen Energieinfrastrukturen

-          Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

-          Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

-          Impulse für die Energieeffizienz

-          Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

 

Österreich unterstützt die Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit Europas beitragen können. Die stärkere Diversifizierung der Bezugsquellen und der Lieferrouten von Energie wird begrüßt, um die Abhängigkeit von einigen, wenigen Energieimporteuren zu reduzieren. Die Gasversorgungskrise vom Jänner 2009 hat gezeigt, dass Investitionen in die Energieinfrastrukturen (z.B. Pipelines, Speicher) und ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten der Union notwendig sind.

 

Österreich betont insbesondere die Wichtigkeit des Nabucco Gas Pipeline Projekts und dessen Beitrag zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit in Europa. Die Verhandlungen des Regierungsübereinkommens für das Nabucco Gas Pipeline Projekt sollen zügig abgeschlossen werden.

 

Österreich begrüßt die Reduktion der Energieimportabhängigkeit Europas durch die Förderung von erneuerbaren Energieträgern und Energieeffizienzmaßnahmen. Die Forcierung der Nuklearenergie wird hingegen nicht als nachhaltige und zukunftsweisende Strategie gesehen.

 

Klimawandel und nachhaltiges Europa

Der erfolgreiche Beschluss eines globalen Post 2012 Klimaschutzregimes im Dezember 2009 der UN Klima-Konferenz in Kopenhagen zählt zu den wichtigsten Prioritäten der EU. Nach der Annahme des Klima- und Energiepakets im Dezember 2008 wird sich der Europäische Rat 2009 voraussichtlich mehrfach, erstmals im März 2009, der Vorbereitung dieser Klimakonferenz und der Festlegung der Position der Europäischen Union widmen. Ein Hauptaugenmerk wird auf den - aus Sicht der EU - wesentlichen Elementen dieses umfassenden Klimaschutzabkommens liegen, wobei die Hauptherausforderungen in den Bereichen Festlegung von Klimaschutzzielen- und Maßnahmen sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern, Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen und Anpassungsmaßnahmen an den unvermeidlichen Klimawandel sowie Errichtung eines globalen CO2-Marktes durch die Verknüpfung einzelner, vergleichbarer Emissionshandelssysteme liegen. Die EU hat sich bereits mehrfach bereit erklärt, die bestehende Selbstverpflichtung einer Treibhausgasreduktion von minus 20 Prozent bis 2020 auf bis zu minus 30 Prozent anzuheben, sofern sich die anderen Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen und die Schwellen- und Entwicklungsländer zu einem ihren Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten angemessenen Beitrag verpflichten. Die Positionierung der Europäischen Union in den internationalen Verhandlungen wird ihre bisherige Klimapolitik, die im Klima- und Energiepaket eine konkrete Ausgestaltung gefunden hat, reflektieren und auf Basis der geleisteten Vorarbeiten, wie insbesondere der von der Europäischen Kommission im Jänner 2009 angenommenen Mitteilung über ein umfassendes Klimaschutzabkommen in Kopenhagen erfolgen.

 

Außenbeziehungen

 

Im Auftrag des Europäischen Rates von Juni 2008 hat die Europäische Kommission am 3. Dezember ihre Mitteilung über die östliche Partnerschaft vorgelegt, welche Vorschläge für die Gestaltung der Beziehungen zu den sechs Partnerstaaten in Osteuropa und im Südkaukasus (Belarus, Moldawien, Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Georgien) enthält, die weit über den bestehenden Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik hinausgehen. Entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates von Juni 2008 wird die Mitteilung dem Frühjahrsgipfel vorliegen. Weiters wird sich der Europäische Rat den transatlantischen Beziehungen widmen, auch der Nahostkonflikt wird Thema des Europäischen Rates sein.

 

Ø      Europäischer Rat am 18./19. Juni:

 

Aus heutiger Sicht wird sich der Europäische Rat neben dem im Juni traditionell auf der Tagesordnung stehenden Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts insbesondere dem Vertrag von Lissabon und der Haushaltsüberprüfung widmen. Es ist auch davon auszugehen, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise weiterhin Gegenstand der Beratungen des Europäischen Rats sein wird.

 

Vertrag von Lissabon (VvL)

 

In den Schlussfolgerungen des Europäische Rat vom Dezember 2008 wurde in Aussicht genommen, dass der Junigipfel sich mit den von Irland und der Präsidentschaft vorzulegenden Ergebnissen der Arbeiten zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Dezembergipfels 2008 auseinandersetzen haben (die sog. „Garantien“ für Irland im Hinblick auf ein zweites Referendum) und diese möglichst auch approbieren soll.

Justiz und Inneres

 

Auch wenn Justiz und Inneres nicht zu den Schwerpunktthemen der tschechischen Präsidentschaft zählt, wird sich der Europäische Rat im Sinne der letzten Phase der Umsetzung des Haager Programms mit den Fortschritten auf diesem Gebiet befassen. Insbesondere zählen dazu die Schaffung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Fortsetzung der Implementierung des Politischen Plans zur legalen Migration. Weiters soll der Globale Ansatz zur Migrationsfrage mit Schwerpunkt auf der östlichen Dimension vorangetrieben werden und man wird sich der Integration von Drittstaatsangehörigen als Thema von wachsender Bedeutung widmen. In den Bereichen Schengenzusammenarbeit und Visapolitik hat sich die tschechische Präsidentschaft das Ziel gesetzt, die technische Dimension von SIS II (Schengener Informationssystem) und VIS (Visainformationssystem) entscheidend zu betreuen und zu verfolgen.

 

Haushaltsüberprüfung

 

Es werden die Überlegungen zum Review der Finanzperspektive begonnen. Die umfassende Überprüfung der Ausgaben und Einnahmen der EU wird sowohl im 18-Monatsprogramm des Rates als auch im Legislativ- und Arbeitsprogramm 2009 der Kommission angeführt. Die Kommission bezeichnet sie in ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm als eine strategische und vorrangige Initiative. Die Überprüfung wurde bereits im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2008 unter den vorrangigen Initiativen angeführt, die Kommission entschied sich im Vorjahr jedoch für die Vorlage im Jahr 2009. Aus heutiger Sicht erscheint die Vorlage im Juni 2009 möglich, sodass sich der Europäische Rat im Juni mit dem Bericht zur Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union befassen könnte. (siehe Abschnitt IV).

 

Nachhaltige Entwicklung

 

Der Europäische Rat wird auf Basis einer Mitteilung der Europäischen Kommission den Fortschritt bei der Umsetzung der Strategie für nachhaltige Entwicklung beurteilen.

 

Ø      Europäische Räte unter schwedischer Präsidentschaft am 5./6. November und 17./18. Dezember:

 

Die Präsidentschaft wird im Lichte des Ergebnisses der Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009, dem Auslaufen der Amtsperiode der Europäischen Kommission und dem Ergebnis des neuerlichen irischen Ratifikationsversuches zum Vertrag von Lissabon stehen. Überdies findet im Dezember 2009 die UN-Klimakonferenz in Kopenhagen statt, auf der eine Post-Kyoto Klimavereinbarung erzielt werden soll.

 

Zu den wichtigsten Themen der schwedischen Präsidentschaft werden aus heutiger Perspektive Klimawandel, Finanz- und Wirtschaftskrise, Vertrag von Lissabon, Energiesicherheit, Erweiterung, Östliche Partnerschaft und die Ostseekooperation zählen.

 

Im Bereich Klimaschutz werden die europäischen Staats- und Regierungschefs unter schwedischer Präsidentschaft voraussichtlich die Position der Europäischen Union für die Verhandlungen eines Post-Kyoto Abkommens auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Kopenhagen (7. – 18. Dezember. 2009) bis Herbst präzisieren. Zudem wird das Follow-up zu dem im Dezember 2008 beschlossenen Klima- und Energiepaket Gegenstand der Beratungen des Europäischen Rates unter schwedischer Präsidentschaft bilden. Die Behandlung und der Schutz vor „Carbon Leakage“ – also der Gefahr der Verlagerung von industrieller Produktion samt Arbeitsplätzen aus der Europäischen Union in Drittstaaten aufgrund gesteigerter Kosten durch den Emissionshandel –  wird ein wesentlicher Diskussionspunkt sein. Nach Befassung des Europäischen Rates wird die Europäische Kommission sodann in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten die von „Carbon Leakage“ gefährdeten Sektoren festlegen.

 

Hinsichtlich der zu lösenden institutionellen Fragen des Vertrages von Lissabon (VvL) könnte sich der Europäische Rat im November 2009 mit dem Ergebnis des neuerlichen irischen Ratifikationsversuchs auseinandersetzen.

 

Im Bereich Justiz und Inneres soll auf Basis einer Mitteilung der Kommission zur Zukunft des Politikbereichs Justiz und Inneres nach 2010 (Post Haag Programm) und der von der tschechischen Präsidentschaft geleisteten Vorarbeiten die Annahme eines Mehrjahresprogramms für die Jahre 2010 bis 2014 erfolgen.

 

III. Vertrag von Lissabon

 

Der Vertrag von Lissabon (VvL) wurde bisher von allen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Irland und der Tschechischen Republik parlamentarisch genehmigt. In der Tschechischen Republik ist das parlamentarische Genehmigungsverfahren noch im Gange, sollte jedoch im Laufe der kommenden Monate abgeschlossen werden können, nachdem das tschechische Verfassungsgericht am 26. November 2008 die Vereinbarkeit des VvL mit der tschechischen Verfassung festgestellt hat. Abgesehen von Irland, der Tschechischen Republik, Deutschland und Polen haben alle Mitgliedstaaten die Ratifikationsurkunden in Rom hinterlegt. In Deutschland ist der VvL derzeit Gegenstand einer Verfassungsprüfung durch das deutsche Bundesverfassungsgericht. In Polen hat Präsident Kaczynski angekündigt, die Ratifikationsurkunde erst nach einer positiven Ratifikation durch Irland zu unterfertigen.

 

Der Europäische Rat fasste am 11./12. Dezember 2008 einen politischen Beschluss, wonach der VvL noch vor Jahresende 2009 in Kraft treten soll. Ob und wie Irland den VvL ratifizieren wird, ist allein irische Angelegenheit. Die irische Regierung hat sich aber dazu verpflichtet, die Ratifikation des VvL bis Ende Oktober (Auslaufen des Mandats des aktuellen Kommissionskollegiums) anzustreben. Der irische Premierminister Brian COWEN hat eine Reihe von Bedenken der Bevölkerung zum VvL vorgebracht. Diesen Bedenken hat der Europäische Rat durch folgende Zusagen in den Schlussfolgerungen vom 11./12. Dezember 2008 Rechnung getragen:

ð           Jeder Mitgliedstaat wird auch weiterhin einen Kommissar stellen können; der Europäische Rat wird die (auf österreichische Anregung zurückgehende) Möglichkeit des VvL (Art 17 Abs. 5 EUVneu), per einstimmigem Beschluss eine Änderung der Anzahl der Mitglieder der EK herbeizuführen, nützen. Nur der VvL – nicht aber der derzeit geltende Vertrag von Nizza (VvN) – bietet eine Rechtsgrundlage für diesen Ratsbeschluss.

Die Staats- und Regierungschefs werden, irischen Wünschen entsprechend, außerdem festlegen, dass der VvL:

ð           die derzeitige Kompetenzlage im Bereich der Besteuerung nicht ausdehnt;

ð           die Sicherheits- und Verteidigungspolitik keines Mitgliedstaates, weder die traditionelle Neutralitätspolitik Irlands noch die Verpflichtungen der meisten anderen Mitgliedstaaten, ändert;

ð           durch die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta bzw. durch die Bestimmungen des VvL im Bereich „Justiz und Inneres“, der Beibehaltung der Bestimmungen der irischen Verfassung in Bezug auf das Recht auf Leben, der Bildung und der Familie nicht entgegensteht.

Der Europäische Rat hat weiters bekräftigt, dass er hohe Bedeutung beimisst:

ð           Sozialem Fortschritt und Schutz der Arbeitnehmerrechte.

ð           Öffentlichen Dienstleistungen, die unverzichtbare Instrumente der sozialen und regionalen Kohäsion sind.

ð           Der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Erbringung von Dienstleistungen bei Bildung und Gesundheit.

ð           Der grundlegenden Rolle und dem weiten Ermessenspielraum von nationalen, regionalen und lokalen Regierungen bei der Erbringung, Beauftragung und Organisation nicht-wirtschaftlicher Dienste von allgemeinem Interesse.

Die politischen Zusagen des Europäischen Rates – die den VvL weder ändern noch neu interpretieren – sollen in den nächsten Monaten detailliert ausformuliert und bis Sommer 2009 offiziell angenommen werden. Die Beschlussfassung über die Größe der Kommission kann dagegen erst nach dem Inkrafttreten des VvL erfolgen.

Weitere politische Beschlüsse des vergangenen Europäischen Rats betreffen Übergangsregelungen zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments sowie zur Vorsitzführung für den Fall des Inkrafttretens des VvL:

ð           Übergangsmaßnahmen betreffend die Vorsitzführung im Europäischen Rat sowie im Rat „Außenbeziehungen“: Tritt der VvL während eines laufenden Halbjahresvorsitzes in Kraft, so behält dieser Vorsitz die beiden Vorsitzfunktionen (Europäischer Rat und Rat) sowie den Vorsitz bei Drittstaatentreffen. Der nachfolgende Vorsitz wurde beauftragt, in Abstimmung mit dem gewählten Präsidenten des Europäischen Rates und dem benannten Hohen Vertreter der Union für die GASP (HV-GASP) die organisatorischen und sachbezogenen Maßnahmen der Vorsitzführung zu treffen.

ð           Zusammensetzung des Europäischen Parlaments: Für den so gut wie sicheren Fall, dass der VvL erst nach den für Juni 2009 vorgesehenen EP-Wahlen in Kraft treten wird, sind so früh wie möglich Übergangsmaßnahmen zu treffen, die während der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments 2014 die Anpassung der Zahlen der EP-Abgeordneten an die Vereinbarungen der Regierungskonferenz 2007 ermöglichen, ohne dass die Zahl der EP-Abgeordneten aus Deutschland (wie im VvL an sich vorgesehen) von 99 auf 96 fällt. Die Gesamtzahl der EP-Abgeordneten würde sich also von 736 (wie im VvN vorgesehen) auf 754 erhöhen (drei mehr als vom VvL bestimmt). Diese Änderung soll 2010 in Kraft treten.

ð           Ernennung der neuen EK für ihre nächste Funktionsperiode ab (planmäßig) 1. November 2009: Der Prozess zur Ernennung der neuen EK, insbesondere ihres Präsidenten, soll unverzüglich nach den EP-Wahlen im Juni 2009 eingeleitet werden.

 

IV. Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union – (Haushaltsüberprüfung) (18-Monatsprogramm des Rates; Legislativ- und Arbeitsprogramm 2009 der EK, Nichtlegislative Maßnahme / Mitteilung der Kommission)

Ziel:

Der Europäische Rat beauftragte im Dezember 2005 die Kommission eine umfassende Neubewertung der Ausgaben und Einnahmen der EU durchzuführen. Diese Überprüfung soll alle Aspekte der Ausgaben der EU einschließlich der GAP und ihrer Einnahmen und einschließlich des Ausgleichs für das Vereinigte Königreich umfassen. Auf Basis dieser Neubewertung soll es dem Europäischen Rat möglich sein, zu allen Themen, auf die sich die Überprüfung erstreckt, Beschlüsse zu fassen. Die Überprüfung wird auch bei den Vorarbeiten zu der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum nach 2013 als Grundlage für mögliche Entscheidungen des Europäischen Rates berücksichtigt werden. Weiters wurde vereinbart, dass die Kommission vor der Berichterstellung einen Konsultationsprozess durchführt.

 

Aktueller Stand:

Die Kommission hat von September 2007 bis 15. Juni 2008 ihren Konsultationsprozess durchgeführt. Am 12. November 2008 fand die Schlusskonferenz zum Konsultationsprozess „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ statt. Aufbauend auf den Ergebnissen der Konsultationsphase wird die Kommission ihren Bericht aus heutiger Sicht voraussichtlich im Juni 2009 vorlegen. 

 

Österreichische Position:

Österreich wird weiterhin für ein sparsames EU-Budget eintreten und unterstützt jene Maßnahmen, die zur Leistungsfähigkeit der EU dienen. Die Ausgaben der Union müssen den Grundsätzen des Europäischen Mehrwertes, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit folgen. Der Haushalt der EU sollte vor allem den folgenden Prinzipien entsprechen: 

 

 

V. Kohäsionspolitik

 

Zukunft der Kohäsionspolitik im Lichte der Haushaltsüberprüfung
(18-Monatsprogramm des Rates)

 

Ziel:

Die Kohäsionspolitik ist mittlerweile der größte Posten im EU-Haushalt. Daher kommt  der Kohäsionspolitik und ihrer zukünftigen Ausgestaltung im Rahmen des allgemeinen Policy- und Budget-Review-Prozess der Union naturgemäß besondere Bedeutung zu.

Der auf Basis des „Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ („4. Kohäsionsbericht“) gestartete Diskussionsprozess wurde seit Mai 2007 parallel zum „Health Check“ im Landwirtschaftsbereich und zum allgemeinen Policy-Review Prozess weitergeführt. Als Hintergrunddokumente zur Strukturierung des weiteren Prozesses wurden seitens der EK bei den jeweiligen informellen Ministertreffen für Kohäsionspolitik der folgenden Ratspräsidentschaften u.a. das „Grünbuch zur europäischen territorialen Kohäsion“, sowie das Szenarien-Projekt „Regions 2020“ vorgelegt und diskutiert.

Als wichtiges Instrument zur Umsetzung der „Lissabon-Ziele“ Wachstum und Beschäftigung wird die inhaltliche Diskussion über die zukünftige Rolle der Kohäsionspolitik darüber hinaus auch im Zusammenhang mit weiteren (auch zukünftigen) Schlüsselstrategien der Union und deren Weiterentwicklung zu sehen sein.

 

Stand:

Beim informellen Ministertreffen im November 2008 in Marseille waren sich Mitgliedstaaten und EK darüber einig, dass die zukünftige Entwicklung der Kohäsionspolitik auf die Herausforderungen der Globalisierung, des demografischen und des Klimawandels sowie auf die neue Situation im Energiebereich eingehen müsse. Zwar solle die Kohäsionspolitik auch in Zukunft prioritär die schwächsten Regionen unterstützen; sie müsse dennoch auch allen anderen Regionen bei der Bewältigung ihrer spezifischen Herausforderungen und der Entwicklung ihrer eigenen Potentiale zur Verfügung stehen. Von einigen Mitgliedstaaten wurde zudem erstmals die Schaffung einer eigenen Ratsformation zur Kohäsionspolitik angeregt.

Die tschechische Ratspräsidentschaft hat angekündigt, diese Debatte über die fundamentalen Prinzipien der zukünftigen Kohäsionspolitik weiterführen zu wollen. Zu diesem Zweck plant sie eine internationale Konferenz (26./27.3.2009 März in Prag), deren Ergebnisse in die Schlussfolgerungen des informellen Ministertreffens am 23./24.4.2009 in Marienbad einfließen sollen. Ebenso soll dort das „politische Vermächtnis“ von Kommissarin Hübner in Form eines „Propective Papers“ über die Zukunft der Kohäsionspolitik vorgestellt werden.

Auch die schwedische Ratspräsidentschaft plant im Dezember 2009 eine weitere Konferenz zur Zukunft der Kohäsionspolitik und der Territorialen Kohäsion.

 

Österreichische Position:

Für den Bereich Kohäsionspolitik verfolgt Österreich das Konzept einer grundsätzlich umfassenden und integrierten Strukturpolitik zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt. Im Rahmen dieses Konzeptes sollen die dazugehörigen Maßnahmen (Strukturfonds) für Mitgliedstaaten mit hoher Wirtschaftskraft auf Maßnahmen mit klarem EU-Mehrwert  (z.B. Klimaschutz, Strukturanpassung an zu erwartende Klimaveränderungen und den demographischen Wandel) konzentriert werden.

Im Rahmen der Strukturfondsmittel sollen – unter Berücksichtigung der Budget­beschränkung und der begrenzten Absorptionskapazität – Mitgliedstaaten mit vergleichbarer Wirtschaftskraft pro Kopf auch vergleichbar von den Rückflüssen aus dem EU-Haushalt profitieren.

Inhaltlich tritt Österreich derzeit auch für eine offene Debatte über zukünftige Förderthemen ein, u. a. um einen möglichst großen Verhandlungsspielraum bezüglich einer vorteilhaften Nettozahlerposition zu erhalten. Österreich hat daher sein Interesse an einer verstärkten inhaltlichen Debatte bekundet, die aber auch durch Maßnahmen zur Vereinfachungen des Abwicklungssystems begleitet sein muss (vgl. „EU-Maßnahmen zur Unterstützung des Aufschwungs“).

 

„Territorialer Zusammenhalt“
(18-Monatsprogramm des Rates)

 

Ziel:

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde / wird das Konzept der  „wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion“ um den Aspekt der „territorialen Kohäsion“ ergänzt (Art. 3 VEU und Titel XVII VAEU). Da dieser Terminus noch einer Präzisierung bedarf, hat die EK zu diesem Thema im September 2008 ein Grünbuch vorgelegt. Ein anschließender Konsultationsprozess (endet am 28.2.2009) sowie die weitere Behandlung im Rahmen von Konferenzen und Ministertreffen sollen mehr Klarheit in die Frage möglicher Auswirkungen dieses zusätzlichen Konzeptes auf Ziele und Rahmen der Kohäsionspolitik sowie deren mögliche Schlüsselelemente, Strategien und Instrumente bringen.

 

Stand:

Das Grünbuch rückt für das Konzept des territorialen Zusammenhalts die Themen Erreichbarkeit, Verteilung sozio-ökonomischer Aktivitäten über das gesamte EU Territorium, grenzübergreifende Zusammenarbeit sowie die Berücksichtigung geografischer Besonderheiten von Regionen in den Vordergrund. Diese allgemeine, breite und wenig ambitionierte Sichtweise ist Resultat eines höchst inhomogenen Verständnisses des Konzeptes des territorialen Zusammenhalts quer durch alle Mitgliedstaaten. Einigkeit scheint jedoch darüber zu herrschen, dass mit diesem Konzept keine Kompetenzverlagerungen von den Mitgliedstaaten zur EU-Ebene sowie keine automatische finanzielle Kompensation für geografische Nachteile verbunden sein sollen. Das Konzept bedarf weiterer Diskussion und soll daher auch im Rahmen des Ministertreffens im April in Marienbad behandelt werden.

Bei diesem Ministertreffen sollen von der EK erste Ergebnisse des Konsultationsprozesses zum Grünbuch „Territoriale Kohäsion“ vorgestellt werden. Die vollständige Aufarbeitung des Konsultationsprozesses soll im Rahmen des 6. Zwischenberichts zur Kohäsion im Frühsommer 2009 präsentiert werden.

Österreichische Position:

Die politische Sitzung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) hat am 23. Oktober 2008 eine Grundsatzentschließung zum Grünbuch „Territoriale Kohäsion“ verabschiedet. Darin wird die Vorlage des Grünbuchs durch die EK begrüßt. Insbesondere der Gedanke, dass in allen Politikbereichen die räumliche Dimension sektorübergreifend zu berücksichtigen ist, entspricht dem österreichischen Verständnis von Regionalentwicklung. Territorialer Zusammenhalt wird von Österreich als ein (noch) offenes, weder rechtlich noch fachlich eindeutig definiertes Konzept verstanden. Daher wird die Fortführung des Diskussionsprozesses in einem geeigneten Format begrüßt und auch innerösterreichisch durch einen nationalen Meinungsbildungsprozess im Rahmen der ÖROK fortgeführt.

Hinzuweisen wäre darauf, dass das Konzept eng mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages verbunden ist.

 

Umsetzung der Territorialen Agenda und des dazugehörenden Aktionsprogramms (Legislativ- und Arbeitsprogramm 2009 der EK)

 

Ziel:

Die im Mai 2007 in Leipzig von den EU-Raumordnungsministern angenommene „Territoriale Agenda der EU“ (TAEU) wurde unter der folgenden PT Ratspräsidentschaft in ein Arbeitsprogramm übergeführt, über dessen Fortschritt erstmals beim informellen EU-Ministertreffen im November 2008 in Marseille Bericht erstattet wurde. Gemeinsam mit ihrem „Schwesterdokument“ mit Fokus auf die städtische Entwicklung in Europa („Leipzig Charta für die nachhaltige Europäische Stadt“) sollten in der TAEU Prioritäten für die europäische Raumentwicklung identifiziert werden, welche den Lissabon-Prozess (Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit) unter Berücksichtigung regionaler Potentiale unterstützen.

 

Stand:

Mit Annahme der territorialen Agenda haben sich die Mitgliedstaaten zur Sicherung der regionalen Identität und frühzeitige Berücksichtigung der städtischen und territorialen Besonderheiten bei entwicklungs­politischen Maßnahmen bekannt.

Die Erstellung eines Arbeitsprogramms zur Umsetzung der TAEU führte zur Einrichtung zahlreicher thematischer Arbeitsgruppen unter freiwilliger Beteiligung der Mitgliedstaaten. Diese sollen je nach Thema konzeptionelle Diskussionen ebenso wie Erfahrungsaustausch und Entwicklung von Pilotaktionen vorantreiben. Auf starkes Betreiben der FR Ratspräsidentschaft wurden dabei klare Schwerpunkte auf die Themen Ländliche Entwicklung, EU-Nachhaltigkeitsstrategie nach 2011 und Lissabon Strategie nach 2010 gesetzt. Gleichzeitig wurden die DE Bemühungen um das Thema Verkehrspolitik und Entwicklung der Transeuropäischen Netzwerke (TEN) stark von Frankreich unterstützt. Zwar wird grundsätzlich die Arbeit in allen Arbeitsgruppen weitergeführt; Frankreich und Deutschland haben jedoch ihre thematischen Prioritäten auf dem Ministertreffen in Marseille dadurch manifestiert, indem sie den Wunsch nach Fortsetzung ihrer Arbeiten jedenfalls bis zum nächsten Ministertreffen explizit bestätigen ließen.

 

Österreichische Position:

Österreich beteiligt sich an den 5 Arbeitsgruppen Suburbanisierung/Zersiedelung, Raumwirksamkeitsanalyse, Europäische Berggebiete, Zukunft der Kohäsionspolitik sowie Europäisches Verständnis integrierter Regionalpolitik. Der Arbeitsprozess wird als wichtiger Beitrag zur Entwicklung strategisch wichtiger Pilotaktionen (insbes. mit den Nachbarstaaten) sowie zur Klärung strategischer Zukunftsfragen zur Weiterentwicklung der Raumentwicklungs- und Kohäsionspolitik gesehen.

 

EU-Maßnahmen zur Unterstützung des Aufschwungs: Inanspruchnahme Kohäsionspolitischer Programme zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen (Legislativ- und Arbeitsprogramm 2009 der EK)

 

Ziel:

Die Bemühungen der EK, die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise mit Maßnahmen aller Politikbereiche mittels eines „Recovery-Plans“ (COM(2008)800) vom November 2008 zu bekämpfen, hat im Bereich der Kohäsionspolitik zu Maßnahmenvorschlägen geführt, welche den Abfluss von Fördermitteln beschleunigen und dadurch dazu beitragen sollen, das Volumen öffentlicher Investitionen kurzfristig zu erhöhen.

 

Stand:

Beim informellen Ministertreffen Ende November 2008 in Marseille präsentierte Kommissarin Hübner ein Maßnahmenpaket für den Bereich der Kohäsionspolitik.

Neben dem Hinausschieben des Abschlusses der Förderperiode 2000-2006 um ein halbes Jahr (Ende Juni 2009) schlug die Kommissarin v.a. Verwaltungsvereinfachungen im Bereich der Strukturfondsverordnungen vor, die einen schnelleren Abfluss der Fördermittel bewirken sollen. Auch ein Kapazitätsausbau bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) und die Ausweitung des Fördertatbestandes „Energiesparmaßnahmen im Wohnbau“ auf die alten Mitgliedstaaten wurden vorgeschlagen.

Um die notwendigen legistischen Prozesse ehest möglich, jedoch sicher vor Ende der derzeitigen EP-Legislaturperiode abschließen zu können, wurden nach Konsultation der Mitgliedstaaten die vorgeschlagenen Anpassungen der Verordnungen noch vor Weihnachten 2008 vom Rat beschlossen. Sofern die Mitentscheidung des Europäischen Parlaments erforderlich ist, kann mit einer Beschlussfassung im März/April 2009 gerechnet werden.

 

Österreichische Position:

Österreich begrüßt die Verbesserungen, zumal es sich dabei um Maßnahmen handelt, die von Österreich z.T. bereits während der Verhandlungen zu den Verordnungen 2004-2006 gefordert, damals aber seitens der EK und/oder anderer Mitgliedstaaten verworfen wurden. Einige Maßnahmen stellen darüber hinaus wesentliche administrative Vereinfachungen dar, die den langjährigen, intensiven ö  Bestrebungen in dieser Richtung entgegen kommen.

 

VI.  Bessere Rechtsetzung (18‑Monatsprogramm des Rates und Legislativ- und Arbeitsprogramm 2009 der EK)

 

Ziel:

 

Gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der wirtschaftlichen Situation wird die Vereinfachung und Modernisierung des ordnungspolitischen Umfelds in Europa und die Weiterentwicklung der Agenda zur besseren Rechtsetzung auch 2009 ein Kernelement der Rechtsetzungstätigkeit der Kommission sein.

 

Die Agenda zur Besseren Rechtsetzung umfasst mehrere Bereiche (s.u.), die sich in unterschiedlichen Initiativen der EK widerspiegeln. Die EK plant, auf den Arbeiten der vorangegangenen Jahre aufzubauen und in jedem dieser Bereiche weitere Schritte zu setzen. Auch im Achtzehnmonatsprogramm der Ratspräsidentschaften erfolgt ein klares Bekenntnis dazu, die „Better Regulation“-Agenda zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und zur Reduktion unnötiger Verwaltungslasten weiter zu tragen. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei den KMU gelten.

 

Aktueller Stand:

 

Im November 2006 nahm die EK die erste umfassende Bewertung der Fortschritte bei der Regulierungsreform vor[1]. Sie stellte darin fest, dass die bestehenden Initiativen zu einer Besseren Rechtsetzung nunmehr den gesamten „Regulierungszyklus“, von Begutachtung über Folgenabschätzung, Messung von Verwaltungskosten bis hin zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds, abdecken. In den "Zweiten Strategischen Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union" vom Jänner 2008[2] wurden die bisherigen Fortschritte bewertet und weitere Empfehlungen und Zukunftsperspektiven vorgestellt. Im Jänner 2009 legte die Kommission die „Dritten Strategischen Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union“[3] vor, in der insbesondere angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen die Bedeutung einer energischen Umsetzung der „Better Regulation-Initiativen“ hervorgehoben wurde. Die dritte strategische Überprüfung konzentriert sich dabei auf die Kernelemente der „Better Regulation-Agenda, nämlich Folgenabschätzung, Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten.

 

Dazu ist im Einzelnen auszuführen:

 

        Vereinfachung bestehender Regulierungen[4]: Die Aktionen des fortlaufenden Vereinfachungsprogramms der Kommission („rolling programme“) machen gute Fortschritte und beinhalten zwischen 2005 und 2008 zunächst ca. 100 Initiativen mit 220 Rechtsakten. Mittlerweile besteht das Programm aus 185 Initiativen; 132 Vereinfachungsvorschläge der Kommission wurden vorgelegt, von denen 75 bereits verabschiedet wurden und weitere 50 vor dem Rat und dem Parlament anhängig sind. Im Rahmen des fortlaufenden Vereinfachungsprogramms hat die Kommission auch die Kodifizierung von 229 von insgesamt 436 Rechtsakten abgeschlossen. 142 Rechtsakte wurden verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht. Laut ihrem Bericht in den Dritten Strategischen Überlegungen hat die Kommission durch die Vereinfachung und Kodifizierung der Rechtsvorschriften eine Verringerung des gemeinschaftlichen Besitzstands um fast 10 % - rund 1 300 Rechtsakte und 7 800 Amtsblattseiten – bewirkt. Weiterhin verfolgt wird auch das „Screening“ und Zurückziehen von Gesetzgebungsvorschlägen, die obsolet geworden sind oder bei denen ein Abschluss nicht mehr zu erwarten ist. Seit 2005 hat die Kommission insgesamt 108 Vorschläge zurückgezogen, davon 30 im Jahr 2008.

 

        Abbau von Verwaltungslasten: Auf europäischer Ebene wurde zur Messung von Verwaltungskosten das sogenannte "EU‑Standard Cost Model (EU-SKM)"  erarbeitet.[5] Auch in Österreich wurde – nach internationalen Vorbildern – das Standardkostenmodell zur Messung und Reduktion von Verwaltungskosten angewendet. Im Jahre 2007 wurden 42 Rechtsetzungsakte in 13 prioritären Bereichen benannt, die einem geschätzten Verwaltungsaufwand von 115-130 Mrd. EUR entsprechen. Auf dieser Grundlage legte die Kommission ein Programm zur Verringerung der Verwaltungslasten um 25 % bis zum Jahre 2012 vor, welches dem vom Europäischen Rat im März 2007 befürworteten Ziel entspricht. Bis Dezember 2008 hatte die Kommission bereits eine Reihe von Maßnahmen vorgelegt, die zu einer erheblichen Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen führen sollen. Derzeit wird an der Ermittlung der spezifischen Abbaumöglichkeiten in den einzelnen vorrangigen Bereichen gearbeitet. Zur Unterstützung der Umsetzung des Aktionsprogramms wurde im August 2007 eine Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger eingesetzt, die die Kommission bei der Verringerung der Verwaltungslasten in der EU beraten soll.

 

        Folgenabschätzungen: Die EK führte seit 2002 mehr als 400 Folgenabschätzungen durch, 135 davon im Jahr 2008. Seit September 2006 wird zusätzlich auch eine Zusammenfassung der Abschätzungen in allen Gemeinschaftssprachen bereitgestellt. Zusätzlich wurde ein unabhängiges „Impact Assessment Board (IAB)“ eingerichtet, in dem die Qualität der Abschätzungen unabhängig bewertet werden soll. In 32% der Fälle hat das IAB im Jahr 2008 eine Neuvorlage der Folgenabschätzung verlangt. Zudem wurde eine externe Bewertung der Qualität aller bisherigen Folgenabschätzungen vorgenommen.[6] Die Folgenabschätzungen beinhalten ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen von Regulierungsentwürfen. Im Jänner 2009 veröffentlichte die Kommission eine überarbeitete Version ihrer „Impact Assessment Guidelines“[7], die als Anleitung für den europäischen Gesetzgeber bei der Erstellung von Rechtsetzungsvorschlägen im Sinne der Grundsätze einer Besseren Rechtsetzung (u.a. auch zur Stärkung der Subsidiaritätsprüfung) dienen.

 

Die Kommission will letztlich auch die Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten verbessern. Sie setzt dabei insbesondere auf vorbeugende Maßnahmen, Zusammenarbeit und informelle Problemlösungsmechanismen, um die Anwendung und Umsetzung von EU‑Recht durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Insgesamt stellte die Kommission in ihren „Strategic Reviews“ sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten deutliche Fortschritte im Bereich „Better Regulation“ fest.

 

Österreichische Position:

 

Österreich begrüßt und unterstützt die fortgesetzten Aktivitäten der Kommission im Rahmen der europäischen Regulierungsreform.

Im Hinblick auf die Vereinfachungsinitiativen steht nach Ansicht Österreichs eine rasche und effiziente Umsetzung der Vereinfachungsvorhaben im Vordergrund. Dies könnte u.a. durch eine konsequente Behandlung der Vereinfachungsvorhaben in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen, durch eine verbesserte Koordination von Kommission, Europäischem Parlament und Rat und durch eine erhöhte Transparenz der Vereinfachungsvorhaben der Kommission sowie jährliche Berichtspflichten erreicht werden.

Auch die Initiative der Kommission zum Abbau von Verwaltungslasten, die Verankerung eines Reduktionsziels von 25 % bis 2012 – mit Nettoreduktionszielen – in den 13 prioritären Bereichen für die Messung in dem von der Kommission vorgelegten Aktionsprogramm werden grundsätzlich unterstützt. Einige Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, haben bereits mit einer nationalen Messung von Verwaltungskosten nach dem Standard Cost Model begonnen. Bei der Umsetzung des EU‑Reduktionsziels muss daher nach Auffassung Österreichs von der Kommission auf weitestgehende Synergien mit diesen bereits existierenden nationalen Programmen geachtet werden. Um die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der bisher durchgeführten nationalen Erhebungen zu gewährleisten, muss eine größtmögliche Harmonisierung in der Standardkostenmodell-Methodologie angestrebt werden.

Im Bereich der Folgenabschätzungen geht Österreich davon aus, dass sich durch die Maßnahmen der Kommission, nämlich durch die Einrichtung des „Impact Assessments Board“ und durch den laufenden Review ihres bisherigen Systems zur Folgenabschätzung, die Effektivität dieses wichtigen Instruments noch weiter verbessern wird.

 

VII. Öffentliches Auftragswesen

 

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens hat die Kommission keine neuen legislativen Maßnahmen angekündigt.

 

Entscheidende Fortschritte wurden bereits beim Vorschlag für eine Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit erzielt. Mit dem Richtlinienvorschlag soll ein eigenes Vergaberegime für Beschaffungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit geschaffen werden. Dies erscheint notwendig und zweckmäßig, da im Verteidigungsbereich in einigen Punkten (etwa bei der Informationssicherheit und der Versorgungssicherheit oder im Bereich der Vertraulichkeit) Bedarf nach eigenständigen – vom klassischen Vergaberegime abweichenden – Regelungen besteht.

 

Die französische Präsidentschaft hat das Ziel verfolgt, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament so zu führen, dass eine Einigung in erster Lesung erfolgen kann.

 

Das mit der Richtlinie verfolgte Ziel wird von Österreich grundsätzlich unterstützt. Der erzielte Kompromiss erscheint akzeptabel, da im Zuge der Verhandlungen wichtige österreichische Anliegen berücksichtigt wurden.

 

Den möglichen neuen Initiativen der Kommission über die Lizenzvergabe und öffentlich-private Partnerschaften wird mit Interesse entgegen gesehen. Aus österreichischer Sicht war bislang wesentlich, dass in diesem Bereich keine eigenständigen legislativen Maßnahmen vorgeschlagen werden, um den Akteuren der öffentlichen Hand einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu belassen. Eine Aktualisierung und Klarstellung der in diesem Bereich veröffentlichten auslegenden Dokumente der Kommission ist aus österreichischer Sicht ausreichend.

 

Inwiefern die öffentliche Auftragsvergabe eine positive Rolle in der KMU-Politik, bei Innovationen und hinsichtlich der Umwelt spielen könnte, ist insbesondere in politischer Hinsicht ein ständiges Thema auf Gemeinschaftsebene. In diesem Bereich existieren bereits mehrere Initiativen (z.B. zur Erstellung von Handbüchern, Benchmarking, best practices, etc.), allerdings ebenfalls keine legislativen Projekte. Die Initiativen sind durchwegs zu begrüßen. Rechtsverbindliche Vorgaben in den genannten Bereichen werden von Österreich grundsätzlich abgelehnt, da vor allem kleinere Auftraggeber (zB. kleine Gemeinden) weder über die finanziellen noch personellen Ressourcen verfügen, um ihre Vergabestrategien entsprechend auszurichten.

 

Im Bereich des elektronischen Beschaffungswesens darf auf die federführende österreichische Beteiligung am EU-weiten Pilotprojekt PEPPOL hingewiesen werden, das gemeinsame europäische Standards für die durchgängige elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren entwickeln soll.

 

VIII. Datenschutz

 

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) durch die Strafverfolgungsbehörden

(18-Monats-Programm des Rates)

 

Ziel:

 

Im Zusammenhang mit den Abkommen über den Austausch von Flugpassagierdaten, die 2007 und 2008 mit den USA und Australien geschlossen wurden, entstand der Wunsch, PNR-Daten auch innereuropäisch für Strafverfolgungszwecke zu nutzen. Die EK legte am 17. November 2007 einen Vorschlag für einen derartigen Rechtsakt vor, dessen Ziel die Übermittlung von Passagierdaten ist, die seitens der Fluggesellschaften aufgrund anderer Verpflichtungen oder zu wirtschaftlichen Zwecken erhoben und gespeichert werden, zur Datenanalyse zum Zweck der Bekämpfung des Terrorismus. Im Juni 2008 legte die EK eine Überarbeitung des Vorschlages vor, der nunmehr ein Datenschutzkapitel enthält, aber auch einen weiteren Anwendungsbereich hat (Einbeziehung schwerer Kriminalität). Noch offen ist die Frage, ob auch innergemeinschaftliche Flüge erfasst werden sollen oder lediglich solche aus der EU in Drittstaaten.

 

Aktueller Stand:

 

Die Innenminister der Mitgliedstaaten haben unter slowenischem Vorsitz ihr Interesse an der Schaffung eines derartigen Systems bekundet, wobei betont wurde, dass dieses Instrument zugleich wirksam sein und den Schutz der Privatsphäre gewährleisten muss. Kernthemen wie der eigentliche Zweck und der zu erwartende Mehrwert, die Rechtsgrundlage, das anzuwendende Datenschutzregime, das Verhältnis zu bestehenden Regelwerken (z.B. API-RL, SDÜ) sowie zu EU und nationalen Datenbanken wurden vom damaligen Vorsitz ausgeklammert. Es bestehen Bedenken zahlreicher Mitgliedstaaten, die in Vorbehalten verschiedener Art (generell, parlamentarisch, speziell) zum Ausdruck kommen. Abgesehen von Österreich hat insbesondere Deutschland rechtliche Bedenken angemeldet.

 

Der französische Vorsitz ist dazu übergegangen, grundlegende Aspekte zu behandeln mit dem Ziel, politische Leitlinien zu vereinbaren, bevor am Text weitergearbeitet bzw. ein überarbeiteter Text vorgelegt werden soll. Beim JI-Rat am 27/28.11.2008 haben die JI-Minister ihre grundsätzliche Unterstützung für ein europaweites PNR-System bekräftigt. Unter tschechischem Vorsitz soll nunmehr in der Multidisziplinären Gruppe Organisierte Kriminalität eine dritte Lesung durchgeführt werden. Es scheint allerdings sehr fraglich, ob dieser Vorschlag im Jahr 2009 einer Zustimmung zugeführt werden kann. Innerösterreichisch ist für diesen Vorschlag in seiner Gesamtheit federführend das BMI zuständig.

 

Österreichische Position:

 

Aus Österreichischer Sicht bestehen bei dem Vorhaben Bedenken im Hinblick auf die mit dem Vorschlag verbundenen Grundrechtseingriffe. Auch das EP hat diesbezüglich erhebliche Bedenken geäußert, auch hinsichtlich des tatsächlichen operativen Mehrwerts.

 

Auch wenn es als Fortschritt zu werten ist, dass in den Text nunmehr eigene spezielle Datenschutzbestimmungen eingefügt wurden, die Vorbildern in einschlägigen Regelungen (Datenschutzrichtlinie, Rahmenbeschluss Datenschutz in der Dritten Säule) folgen, bleiben Bedenken aufrecht. Von Österreich wurden ein genereller Vorbehalt und ein parlamentarischer Vorbehalt wegen der datenschutzrechtlichen Bedenken eingelegt.

 

 

 

IX. Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wichtiger Teil der Lissabon-Strategie und für Wachstum und Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Der Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Roadmap 2006-2010) und der Europäische Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter bilden den Rahmen für Initiativen seitens Kommission und des Rates der Europäischen Union.

Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, zur Förderung des Unternehmertums von Frauen, zur Förderung von Frauen in Entscheidungspositionen, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben, zur Beseitigung von geschlechterspezifischen Stereotypen in Bildung und Berufsleben sowie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sollen dazu beitragen, dass Frauen wie Männer die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit erreichen.

Fortschritte bei der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking werden überprüft und ein Bericht an die UN zu Folgemaßnahmen zur Aktionsplattform Peking+15 wird ausgearbeitet. (Ratsdokument 11249/08)

Zum Arbeitsprogramm der Kommission

Im Teil 2 (Anhänge) des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2009 vom 5.11.2008 (Dokument KOM (2008) 712 endgültig) ist im Maßnahmenpaket gegen organisierte Kriminalität ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer vorgesehen, durch welchen eine konsequentere Strafverfolgung und eine Stärkung der Instrumente zur Unterstützung der Opfer sowie eine Stärkung der Rechte der Opfer in Strafverfahren, insbesondere schwacher Opfer, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und der Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden soll.

Aus Informationen der Ratspräsidentschaften

Die Erklärung der laufenden 18-monatigen Teampräsidentschaft der französischen, tschechischen und schwedischen Ratspräsidentschaften zur Gleichstellung von Frauen und Männern vom 14. November 2008 bekräftigt die Verpflichtung zur Umsetzung folgender Prioritäten:

       Die weitere Stärkung der Geschlechtergleichstellung dank eines integrierten Ansatzes und dank spezifischer Maßnahmen im Rahmen der nächsten „Post-Lissabon“-Strategie, unter Betonung der Maßnahmen für eine Steigerung der Frauenerwerbsquote und eine Verringerung der Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen bezüglich Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit;

       Verstärkte Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, um Entscheidungen betreffend Berufsorientierung zu diversifizieren und das Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern im Berufsleben zu verbessern;

       Begünstigung von Frauen beim Besetzen von Entscheidungs- und leitenden Positionen;

       Stärkung von Frauen als Unternehmerinnen;

       Verbesserung der Beschäftigungsqualität für Frauen durch flexible Arbeitszeiten statt Teilzeitverträgen;

       Verringerung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern durch eine Kombination aus sozialem Dialog, aktiven Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und die Förderung bewährter Methoden in den Unternehmen;

       Verbesserung der Berufsausbildung von Frauen und der Anerkennung beruflicher Erfahrungen von Frauen, die häufig in gering qualifizierten Branchen tätig sind;

       Fortsetzung des Aufbaus von zugänglicher, bezahlbarer, qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung mit Hilfe der örtlichen Behörden, Ermutigung von Unternehmen , die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben sowohl für Frauen als auch Männer zu erleichtern, sowie Ermutigung von Männern zur verstärkten Übernahme von Familienaufgaben;

       Aktive Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegenüber Frauen;

       Weitere Evaluierung des Forschritts bei der Umsetzung des Aktionsplans von Peking und Planung von Aktionen für die Zeit nach 2010 (Schweden bereitet einen Bericht an die UN zur Verfolgung des Aktionsplans Peking +15 vor);

       Weitere Förderung des integrierten Ansatzes zur Gleichstellung in allen Zusammensetzungen des Rates sowie der Sensibilisierung für einen integrierten Ansatz zur Geschlechtergleichstellung unter den ständigen VertreterInnen der EU-Mitgliedstaaten.

 

Zwei Richtlinienvorschläge der Kommission zum Mutterschafts- bzw. Elternurlaub werden unter tschechischer Präsidentschaft weiter verhandelt:

       Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz.

       Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG

Tschechische Präsidentschaft / 1. Halbjahr 2009

Das Treffen der Gruppe hochrangiger VertreterInnen zu Gender Mainstreaming (High Level Group GM) fand von 8. bis 9. Jänner 2009 in Prag statt und widmete sich den Themen: Chancengleichheit in der Lissabon-Strategie, Präsidentschaftsprogramme der Tschechischen Republik und Schwedens, Vorausblick auf die nächste Teampräsidentschaft (Spanien, Belgien und Ungarn), Peking +15 und Vorbereitung der 53. Sitzung der UN-Frauenstatuskommission in New York.

Das informelle Treffen der GleichstellungsministerInnen sowie eine eintägige ExpertInnenkonferenz mit dem Schwerpunkt der Beseitigung von Geschlechterstereotypen finden am 27. Mai 2009 in Prag statt.

 

Weitere Veranstaltungen mit besonderem Bezug zur Geschlechtergleichstellung:

       Vom 4. bis 5. Februar findet das informelle Treffen der FamilienministerInnen in Prag statt, Schwerpunkt sind die Barcelona-Ziele auf dem Gebiet der Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter im Zusammenhang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie.

       Vom 30. März bis 3. April 2009 findet die Tagung der UN-Kommission für Bevölkerung und Entwicklung in New York statt, bei der u.a. die Geschlechtergleichstellung in Zusammenhang mit den Millenniumszielen Thema sein wird.

       Von 25. bis 26. April 2009 wird eine SeniorInnen-Konferenz veranstaltet, bei der sich ein Workshop mit „Gewalt gegen ältere Frauen“ befassen wird.

       Von 28 Mai bis 13. Juni 2009 findet in Genf die ILO-Konferenz mit dem Schwerpunkt „Chancengleichheit für Mann und Frau“ statt.

       Am 8. Juni 2009 wird der BESOGEKO-Rat in Luxemburg abgehalten. Die Annahme von Schlussfolgerungen des Rates zur Chancengleichheit von älteren Frauen und Männern (Generation 50+) in Erwerbsleben und Gesellschaft ist geplant.

       In der zweiten Juni-Hälfte ist ein EUROMED ad hoc Treffen zum Thema „Stärkung der Rolle der Frauen in der Gesellschaft“ vorgesehen, im Rahmen der Partnerschaft EU und mediterrane Länder, des sogenannten Barcelona-Prozesses.

 

Im Rahmen des Follow-up der EU zur Aktionsplattform von Peking ist ein Fortschrittsbericht „Peking +15“ in Vorbereitung. Zur Überprüfung der Fortschritte in der UNECE-Region (Europa und GUS-Länder) wird ein regionales Treffen von 13. bis 14. Juli 2009 in Genf stattfinden.

 

Die 53. Tagung der UN-Frauenstatuskommission findet von 2. bis 13. März 2009 in New York statt.

Hauptthema ist die gleiche Verteilung von Pflichten zwischen Frauen und Männern, einschließlich Pflegetätigkeiten in Zusammenhang mit HIV/AIDS. Weiters sind ein Rückblick zur Umsetzung der Schlussfolgerungen der 50. Tagung der Frauenstatuskommission zum Thema „Gleiche Teilnahme von Frauen und Männern an der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen“ sowie die Befassung mit geschlechterbezogenen Auswirkungen der Finanzkrise vorgesehen. Am Internationalen Frauentag ist eine Veranstaltung zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ geplant.

 

Schwedische Ratspräsidentschaft / 2. Halbjahr 2009

Das Treffen der Gruppe hochrangiger VertreterInnen zu Gender Mainstreaming (High Level Group GM) findet am 3. September 2009 in Stockholm statt.

Eine ExpertInnenkonferenz sowie das informelle Treffen der GleichstellungsministerInnen finden von 29. bis 30. Oktober 2009 in Stockholm statt. Thema ist die Geschlechtergleichstellung im Rahmen der Lissabon-Strategie. Im Rahmen der Konferenz werden Ergebnisse einer Untersuchung über die Zusammenhänge zwischen Gleichstellung und Wirtschaftswachstum präsentiert.

Am 9. Oktober 2009 ist eine ExpertInnenkonferenz zum Thema Gewalt gegen Frauen geplant.

Im November 2009 wird eine EUROMED-MinisterInnenkonferenz zur Stärkung der Rolle von Frauen im Rahmen des Barcelona-Prozesses in Marokko stattfinden.

Für das Follow-up der EU zur Aktionsplattform von Peking wird Schweden in Zusammenarbeit mit Spanien Schlussfolgerungen des Rates vorbereiten. Eine EU-Erklärung zu Peking +15 ist angedacht.

Für den BESOGEKO-Rat im Dezember 2009 ist die Annahme von Schlussfolgerungen des Rates über die Lissabon-Strategie nach 2010 geplant.

Ebenso stattfinden werden eine Sachverständigenkonferenz für den Bereich kleine und mittlere Unternehmen, bei der Frauen als Unternehmerinnen thematisiert werden, sowie eine Konferenz über unterschiedliche Ausbildungen von Frauen und Männern (die Termine sind noch offen).

Kommissionsvorhaben

       Follow Up zur Mitteilung der Kommission zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle (2007): Indikatoren zu den Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern sind in Ausarbeitung. Eine Informationskampagne mit Anzeigen, Videos und Postern auf europäischer Ebene zum Thema beginnt am 2. März 2009. Zielgruppe der Kampagne sind ArbeitnehmerInnen und Unternehmen.

       Eine Änderung des Rechtsrahmens der EU zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle wird derzeit geprüft. Ergebnisse sind Ende Mai 2009 zu erwarten.

       Von 15. bis 16. Juni 2009 wird es in Brüssel eine Konferenz zur Halbzeitbewertung des Fahrplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Roadmap 2006-2010) und zur Bestandsaufnahme der Gleichstellungspolitik in der EU geben.

       Ende des Jahres wird die Kommission einen Bericht über die Ergebnisse der Arbeiten des Netzwerkes von Frauen als Entscheidungsträgerinnen vorlegen.

 

X. Medienangelegenheiten

 

Europa vermitteln

(Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009)

 

Ziel:

 

Die Europäischen Institutionen haben es für notwendig erkannt, die Leitungen der Union besser zu vermitteln. Ihre Informationspolitik ist darauf ausgerichtet, sich auf von der EU bewirkte Ergebnisse und Fragen zu Konzentrieren, die für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind.

Dazu haben der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission für 2009 erstmals gemeinsame Kommunikationsprioritäten vereinbart.

 

Aktueller Stand:

 

Auf Grundlage der politischen Erklärung vom 22.10.2008, unterzeichnet vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission (Dok. 13712/08 INF 196 JUR 376), haben die Europäischen Institutionen folgende organübergreifende Kommunikationsprioritäten für 2009 vereinbart:

 

Ø      Wahlen zum Europäischen Parlament 2009

Ø      Energie und Klimawandel

Ø      20 Jahre demokratischer Wandel in Mittel- und Osteuropa

Ø      Nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplätze und Solidarität

 

Die Mitgliedsstaaten sind eingeladen, diese Prioritäten auch zur Grundlage ihrer Informationsmaßnahmen europäischen Inhaltes zu machen.

 

Österreichische Position:

 

Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm die Stärkung des Vertrauens der österreichischen Bevölkerung in Europa zu einem ihrer vorrangigen Anliegen gemacht (Regierungsprogramm 2008-2013, S. 242ff). Sie verpflichtet sich darin „zur umfassenden und beständigen Informationsarbeit zur EU und zum intensiven Dialog“ mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die organübergreifenden Kommunikationsprioritäten werden dabei eine bedeutende Rolle einnehmen. So ist im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament, rund um den Europatag am 9. Mai, das Projekt „Europa an deiner Schule“ geplant. Zwischen 4. und 9. Mai werden die österreichischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Europäischen Institutionen eingeladen, ihre früheren Schulen zu besuchen, um dort den Schülerinnen und Schülern über ihre Arbeit und ihre Erfahrungen mit Europa zu berichten.

Des Weiteren ist eine Medienkooperation mit dem Verband der Regionalmedien  in Aussicht genommen. Diese soll auf regionaler Ebene über europäische Projekte und Aktivitäten im unmittelbaren räumlichen Umfeld der Leserinnen und Leser informieren. Gleichzeitig soll darin auf den Termin der Europawahl hingewiesen werden.  Dieses Projekt wird im Rahmen der im Juli 2008 zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Union geschlossenen Managementpartnerschaft abgewickelt. Sie wurde auf 4 Jahre abgeschlossen und wird vom Bundeskanzleramt/Bundespressedienst, als so genannte zwischengeschaltete Einrichtung administriert. Als weitere Maßnahmen im Rahmen dieser Partnerschaft sind eine Seminarreihe für Schülerzeitungsredakteurinnen und Redakteure (seit Dez. 2008) und eine Konferenz für Lehrerinnen und Lehrer in Umsetzung bzw. Vorbereitung. Projekte aus der Managementpartnerschaft werden zu 100% aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Für 2009 stehen dafür 300.000.- EUR zur Verfügung.

 

 

 

 

 



[1] „Strategic Review of Better Regulation in the EU“ (KOM (2006) 689 endg. vom 14. 11. 2006).

[2] Second strategic review of Better Regulation in the European Union
(KOM(2008)32 vom 30 Jänner 2008).

[3] Third strategic review of Better Regulation in the European Union
(KOM (1009) 15 vom 28.
Jänner 2009).

[4] Arbeitsdokument der Kommission Dritter Fortschrittsbericht über die Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds KOM(2009) 17/3.

[5] Siehe Arbeitsdokument der Kommission: Berechnung der Verwaltungskosten und Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union – KOM (2006) 691 endg. vom 14. 11. 2006; siehe zuletzt das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen "Verringerung der Verwaltungslasten in der EU" KOM(2009) 16.

[6] Siehe dazu den jüngsten „Impact Assessment Board Report for 2008“: http://ec.europa.eu/governance/impact/docs/key_docs/sec_2009_0055_en.pdf. Eine Liste der geplanten und durchgeführten Folgenabschätzungen ist unter dem link http://ec.europa.eu/governance/impact/practice_en.htm zugänglich.

[7] http://ec.europa.eu/governance/impact/docs_en.htm.