10007/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
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A  N  F  R  A  G  E

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,
Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend untätige Polizei während einer strafrechtlich relevanten Handlung

 

Am 15.04.2005 wurde das Lokal von Renate Begic im 16. Wiener Gemeindebezirk durch einen Vandalen mit einem Baseballschläger vor den Augen der anwesenden Polizei völlig zerstört. Während der Ausführung dieser strafrechtlich relevanten Handlung, wartete die Polizei vor dem Lokal, bis der Täter mit dem Randalieren aufhörte und das Lokal freiwillig verließ. Daraufhin wurde er vor dem Lokal festgenommen.

Im August 2005 wurde der Täter zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Frau Begic verfügt seit dem 26.08.2005 auch über einen Exekutionstitel gegen den Täter, in der Höhe von EUR 48.902,-. Die betreffende Aktenzahl lautet 031/HV 101/05f. Dieser Exekutionstitel zugunsten von Frau Begic ist allerdings faktisch wertlos, da eine Eintreibung der Summe aufgrund mangelndem Vermögen nicht möglich ist.

Der zuständige Richter am Wiener Landesgericht für Strafsachen vertritt die Ansicht, dass eine begründete Amtshaftung vorliegt, da die Polizei untätig zusah und nicht eingeschritten hatte. Hätte die Polizei den Täter an der völligen Zerstörung des Geschäftslokales gehindert, wäre der Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit wesentlich geringer ausgefallen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher vor dem Hintergrund des aufgezeigten Sachverhaltes an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende


Anfrage

1.    Warum hat die Polizei untätig bei der vorsätzlichen massiven Zerstörung des betreffenden Lokales zugesehen?

 

2.    Wer haftet für die Untätigkeit der Polizei und den daraus resultierenden, nicht unwesentlich höheren wirtschaftlichen Schaden den Frau Begic erlitt?

 

3.    War die Anzahl der Exekutivbeamten, die zu diesem Einsatz beordert wurden unangemessen, weil zu gering, und wer zeichnet dafür verantwortlich? Wenn ja, warum wurde keine Verstärkung angefordert?

 

4.    Fehlte es den Einsatzkräften an einer entsprechenden Ausbildung bzw. Schulung, am den Täter an der Ausführung seiner strafrechtlich relevanten Handlung zu hindern?

 

5.    Hat die vom damaligen Innenminister Platter versprochene Untersuchung der Causa stattgefunden, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Untersuchung? Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Welche Entschädigung käme von Seiten des Innenministeriums für Frau Begic in Betracht?