10078/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2011
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Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplanter
Postamtsschließungen in der Bezirksstadt Spittal/Drau

Bis vor etwas mehr als einem Jahr hatte die Bezirksstadt Spittal/Drau mit über 15.000 Einwohnern
drei von der Post betriebene Postämter. Vor rund einem Jahr wurde ein Postamt an einen Postpartner
übergeben. Heuer im Herbst lies die Post nun verlauten, auch die beiden anderen Postämter nicht mehr
führen zu wollen. Der konkrete Plan lautete: Schließung eines Postamtes und Weiterführung des
anderen Postamtes durch einen Postpartner. Die Post-Control-Kommission genehmigte das Ansinnen
mit Bescheid vom 17.10.2011. Gegen diesen Bescheid legte die Stadtgemeinde Spittal/Drau in der
Folge Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Wien ein. Dies deshalb, weil der angefochtene
Bescheid die Stadtgemeinde Spittal/Drau in ihrem Recht auf flächendeckende Versorgung mit
Postgeschäftsstellen und insbesondere in dem Recht, dass die Stadt Spittal als Gemeinde mit mehr als
10.000 EinwohnerInnen und als Bezirkshauptstadt Anspruch darauf
hat, dass für mehr als 90% der
EinwohnerInnen eine Post-Geschäftsstelle in maximal 2.000 m erreichbar ist.

Erschreckend ist, dass der Bescheid der Post-Control-Kommission entgegen den zwingenden
Gesetzesvorschriften des AVG keine auf den konkreten Anlassfall substantiierten
Sachverhaltsfeststellungen, keine auf den konkreten Anlassfall und die konkreten
Verfahrensergebnisse individuell und substantiiert bezogenen beweisw
ürdigenden Ausführungen und
erst recht keine auf den Anlassfall konkret bezogene substantiierte rechtliche Begründung beinhaltet.
Vielmehr begnügt sich der Bescheid insgesamt mit "musterhaften" allgemeinen Formulierungen. Hier
liegt der begründete Verdacht vor, dass diese Vorgehensweise "part of the game" bei
Postamtsschließungen in Österreich sein könnte.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an Sie als zuständige Ministerin
folgende

Anfrage:

1.  Bei wie vielen der geschlossenen Postämter gab es von der Post-Control-Kommission einen bloß
musterhaften Bescheid wie im Fall Spittal/Drau und bei wie vielen gab es einen individuellen auf
die konkrete Situation des betreffenden Postamtes bezug nehmenden Bescheid?

2.               Warum enthielt der Bescheid zu den Postamtsschließungen - u.a. in Spittal/Drau - bloß
musterhafte allgemeine Formulierungen?

3.               Wie argumentieren bzw. rechtfertigen Sie als politisch Verantwortliche für den
Infrastrukturbereich - wozu die Postversorgung wohl zwingend zu rechnen ist - dass die
Bezirkshauptstadt des zweitgrößten Bezirkes Österreichs, der Standort bedeutender Firmen aber
auch Schulstandort ist, nach Plänen der Post bald kein eigengeführtes Postamt mehr haben soll?

4.               Müsste aufgrund der oben geschilderten Praxis das Postmarktgesetz nicht novelliert werden, um
der Gefahr eines weiteren als willkürlich zu bezeichnenden Kahlschlages von
Postamtsstandorten einen Riegel vorzuschieben?