10078/J XXIV. GP
Eingelangt am
06.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und
Kolleginnen
An die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
geplanter
Postamtsschließungen
in der Bezirksstadt Spittal/Drau
Bis vor etwas mehr
als einem Jahr hatte die Bezirksstadt Spittal/Drau mit über 15.000 Einwohnern
drei von der Post betriebene Postämter. Vor rund einem Jahr wurde ein
Postamt an einen Postpartner
übergeben. Heuer im Herbst lies die
Post nun verlauten, auch die beiden anderen Postämter nicht mehr
führen zu wollen. Der konkrete Plan lautete: Schließung eines
Postamtes und Weiterführung des
anderen Postamtes durch einen Postpartner. Die Post-Control-Kommission
genehmigte das Ansinnen
mit Bescheid vom 17.10.2011. Gegen diesen Bescheid legte die Stadtgemeinde
Spittal/Drau in der
Folge Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Wien ein. Dies deshalb, weil
der angefochtene
Bescheid die Stadtgemeinde Spittal/Drau in ihrem Recht auf flächendeckende
Versorgung mit
Postgeschäftsstellen und insbesondere in dem Recht, dass die Stadt Spittal
als Gemeinde mit mehr als
10.000 EinwohnerInnen und als Bezirkshauptstadt Anspruch darauf hat, dass für mehr als 90% der
EinwohnerInnen eine Post-Geschäftsstelle in maximal 2.000 m erreichbar
ist.
Erschreckend ist, dass der
Bescheid der Post-Control-Kommission entgegen den zwingenden
Gesetzesvorschriften des AVG keine auf den konkreten Anlassfall substantiierten
Sachverhaltsfeststellungen, keine auf den konkreten Anlassfall und die
konkreten
Verfahrensergebnisse individuell und
substantiiert bezogenen beweiswürdigenden Ausführungen und
erst recht keine auf
den Anlassfall konkret bezogene substantiierte rechtliche Begründung beinhaltet.
Vielmehr begnügt sich der Bescheid
insgesamt mit "musterhaften" allgemeinen Formulierungen. Hier
liegt der begründete Verdacht vor, dass diese Vorgehensweise
"part of the game" bei
Postamtsschließungen in Österreich sein könnte.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an Sie als zuständige
Ministerin
folgende
Anfrage:
1. Bei wie
vielen der geschlossenen Postämter gab es von der
Post-Control-Kommission einen bloß
musterhaften Bescheid wie im Fall Spittal/Drau und bei wie vielen gab es einen
individuellen auf
die konkrete
Situation des betreffenden Postamtes bezug nehmenden Bescheid?
2.
Warum enthielt
der Bescheid zu den Postamtsschließungen - u.a. in Spittal/Drau - bloß
musterhafte allgemeine Formulierungen?
3.
Wie
argumentieren bzw. rechtfertigen Sie als politisch Verantwortliche für den
Infrastrukturbereich - wozu die Postversorgung wohl zwingend zu rechnen ist -
dass die
Bezirkshauptstadt des
zweitgrößten Bezirkes Österreichs, der Standort bedeutender
Firmen aber
auch Schulstandort ist, nach Plänen der Post bald kein eigengeführtes
Postamt mehr haben soll?
4.
Müsste aufgrund der oben geschilderten Praxis das Postmarktgesetz nicht
novelliert werden, um
der Gefahr eines weiteren als
willkürlich zu bezeichnenden Kahlschlages von
Postamtsstandorten einen Riegel
vorzuschieben?