10204/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Übernahme der Führerscheinkosten

 

Laut einem Schreiben des Österreichischen Integrationsfonds werden für asylberechtigte, Subsidiär Schutzberechtigte, und Drittstaatsangehörige die Kosten für den Führerschein übernommen.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Ist Ihnen diese Kostenübernahme bekannt?
  2. Wenn ja, in welcher Höhe werden Führerscheinkosten übernommen?
  3. Ist Ihnen bekannt, wie viele Personen im Jahr 2011 einen Führerschein vom Österreichischen Integrationsfonds gefördert bekommen haben?
  4. Wie hoch sind die Förderungen Ihres Ressorts für den Österreichischen Integrationsfonds?
  5. Ist der Österreichische Integrationsfonds Ihnen gegenüber berichtspflichtig?
  6. Wenn nein, warum nicht?