10212/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Superjackpot Casino Bregenz.

 

 

Am 24. März 2011 gewann ein Schweizer Staatsbürger im Casino Bregenz einen Superjackpot an einem Spielautomaten. Der Gewinn wurde vom Automaten mit insgesamt 43 Millionen Euro ausgewiesen. In weiterer Folge wurde von den Casinos Austria allerdings die Auszahlung verweigert. Man erklärte dem Spieler, dass es sich beim Gewinn um das Ergebnis eines Softwarefehlers gehandelt habe. Darüber hinaus würde genau auf diesem Spielautomaten ein Auszahlungslimit von 4.500 Euro bestehen. Nunmehr hat der „Gewinner“ den Betrag teilweise beim Landesgericht Feldkirch eingeklagt. Als Klagssumme wurden vorerst 5 Millionen Euro geltend gemacht, da bei der Geltendmachung der Gesamtsumme mehr als 500.000 Euro an Gerichtsgebühren zu bezahlen wären. Nunmehr belaufe sich beim reduzierten Betrag der Gebührenerlag immer noch auf 62.000 Euro. Erster Verhandlungstermin ist der 10. Jänner 2012.

Die österreichischen Anwälte des Schweizer Spielers werfen den Casinos Austria, der Staatsanwaltschaft und dem für das Glücksspielmonopol zuständigen Finanzministerium eine ganze Reihe von Versäumnissen vor. So soll verhindert worden sein, dass der Spielautomat von einer unabhängigen Stelle begutachtet worden ist. Dieser soll vielmehr bis heute in der ausschließlichen Verfügungsgewalt der Casinos Austria stehen. Darüber hinaus sollen die Polizei- und Justizbehörden in Vorarlberg im Zusammenhang mit dem Vorfall eine ganze Reihe von Beweismaterialien nicht sichergestellt haben, so etwa ein Überwachungsvideo, diverse Telefonmitschnitte oder die Personalien eines ebenfalls anwesenden Zeugen während des Gewinns. Auch die Spielkarte, die ein Casinomitarbeiter dem Schweizer Spieler abgenommen habe, sei nicht mehr aufzufinden. Weiters gaben die Anwälte auch an, dass es mit einem Spielautomaten der gleichen Serie bereits 2003 in einem den Casinos Austria gehörenden Spielcasino einen ähnlichen Vorfall betreffend eines vermeindlichen „Fehlgewinnes“ gegeben habe.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 


Anfrage

 

1.     Wer übt die Funktion der Aufsichtsbehörde über das Glücksspielwesen im BMF aus?

2.     Wer prüft die Funktionstüchtigkeit der Spielautomaten bei den Casions Austria?

3.     In welchen Zeitabständen wird die Funktionstüchtigkeit der Spielautomaten bei den Casinos Austria geprüft?

4.     Wie viele Fälle sind dem Bundesministerium für Finanzen als Aufsichtsbehörde über das Glücksspielwesen bekannt, wo es in der Vergangenheit zu einer Verweigerung der Gewinnauszahlung durch die Casinos Austria gekommen ist?

5.     Welche Standorte und Spielautomaten hat diese Verweigerung der Gewinnauszahlung durch die Casinos Austria betroffen?

6.      Welche Höhe hatten die einzelnen Auszahlungsbeträge?

7.      Welche rechtlichen Auflagen bestehen von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen in solchen Fällen gegenüber den Casinos Austria?

8.      In welchen Fällen wurden diese rechtlichen Auflagen angewendet?

9.      Wie ist man im konkreten Fall beim Casino Bregenz vorgegangen?

10.   Hat man den betreffenden Spielautomaten durch die Aufsichtsbehörde in Augenschein genommen?

11.   Wer hat diesen Augenschein vorgenommen?

12.   Wie lautet das Ergebnis dieses Augenscheines?

13.   Warum wurde der Spielautomat nicht durch die Aufsichtsbehörde beschlagnahmt?

14.   Mit welchen anderen Behörden, wie Justiz oder Polizei gab es in diesem Fall eine Zusammenarbeit?

15.   Welche konkreten Ziele hatte diese Zusammenarbeit?

16.   Welche konkreten Ergebnisse hatte diese Zusammenarbeit?

17.   Welche Dokumente wurden von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen im laufenden Gerichtsverfahren an das zuständige Gericht und die ermittelnden Behörden übermittelt?

18.   Welche Kontakte gab es zwischen dem betroffenen Spieler, dessen Rechtsvertretern, den Casinos Austria und deren Rechtsvertretern in der vorliegenden Causa?

19.   Wer hatte diese Kontakte von Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF wahrgenommen?

20.   Wer hat diese Kontakte von Seiten des Ministerbüros oder des Staatssekretariatsbüros im BMF wahrgenommen?