11359/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Strache

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Luftbuchungen innerhalb des Raiffeisenkonzerns

 

Europas Bankenlandschaft muss in Zukunft – rechtlich verbindlich - höhere Kernkapitalquoten vorweisen können. Augenscheinlich gelingt es nicht allen Finanzinstituten, die vorgeschriebene Quote auf seriöse Weise zu erreichen. Insidern zufolge soll sich der Raiffeisenkonzern zu diesem Zweck angeblich systematischer Luftbuchungen bedienen.

Demnach würden Tochterunternehmen gegründet, die von z.B. Raiffeisen International Kredite erhalten. Mit diesen Krediten würden die Töchter Aktien der Mutter kaufen. Dadurch steige – rein rechnerisch – die Eigenkapitalquote des Konzerns. Das absolute Kernkapital bleibe dabei unverändert. Es würde sich jedenfalls um eine großangelegte Umgehung von Gesetzen handeln. Durch die Turbulenzen rund um die Hypo-Alpe-Adria, die Kommunalkredit und die Österreichische Volksbanken AG habe man offensichtlich auf eine Überlastung der Finanzmarktaufsicht gehofft und diesen Umstand für sich zu nützen versucht..

 

Diese Handlungsweise würde aber kein Novum darstellen. Auch andere Banken hätten sich in der Vergangenheit gezielt derartiger Methoden bedient. Man fand dafür die Bezeichnung „missbräuchliche Umgehungskonstruktion“. Im Fall der Raiffeisen und ihres Karussells aus Krediten an Tochterunternehmen und Aktienkäufen durch diese handle es sich um verdecktes Fremdkapital. Fraglich scheine, ob die Europäische Bankenaufsicht dieses Verfahren als rechtlich zulässig bezeichnen wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Sind die angeführten Vorwürfe dem Bundesministerium für Finanzen bekannt?

 

2.    Wenn ja, welche Maßnahmen hat das Bundesministerium bisher ergriffen?

 


3.    Wurde die FMA oder die OeNB bereits mit entsprechenden Ermittlungen beauftragt?

 

4.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben diese Ermittlungen bisher geführt?

 

5.    Wurde die Europäische Bankenaufsicht über die geschilderten Vorgänge informiert?

 

6.    Wenn ja, wann konkret und welche Informationen wurden an die Europäische Bankenaufsicht übermittelt?

 

7.    Wenn nein, weshalb wird der Raiffeisenkonzern geschützt?

 

8.    Wenn nein, weshalb erachtet es das Bundesministerium nicht für erforderlich, die Behörden einzuschalten?

 

9.    Plant das Bundesministerium eine dahingehende gesetzliche Verpflichtung einzuführen, dass die Bilanzen von Zweckgesellschafen offengelegt werden müssen?

 

10. Wenn ja, wann wird die entsprechende Regierungsvorlage im Nationalrat einlangen?

 

11. Wenn nein, weshalb nicht?

 

12. Wird der Raiffeisenkonzern im Zuge dieses unlauteren Verhaltens von weiteren Liquiditätszuführen bzw. Bankenhilfspaketen oder Haftungsübernahmen ausgeschlossen werden?

 

13. Wenn nein, weshalb nicht?