12458/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

betreffend gemeinsame Obsorge für gleichgeschlechtliche Paare

 

 

In der Internetausgabe „derStandard.at“ vom 27. Juni 2012 war in dem Artikel „Heinisch-Hosek: Väter müssen sich für gemeinsame Obsorge erst bewähren“, unter anderem folgendes zu lesen:

„… Heinisch-Hosek will auch gleichgeschlechtliche Lebensgefährten erfassen. Prinzipiell fehlt der Ministerin im Entwurf ein Eingehen auf sogenannte Regenbogenfamilien: Wenn beispielsweise ein Kind in eine gleichgeschlechtliche Beziehung kommt, solle es bei Verpartnerten automatisch eine gemeinsame Obsorge geben (sofern kein leiblicher Elternteil dem entgegensteht), bei Lebensgefährten ein Antragsrecht. Heinisch-Hosek ist jedenfalls zuversichtlich für eine Lösung, demnächst soll es weiteres Treffen auf Kabinettsebene geben.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Entspricht dieser Artikel der Wahrheit und sinngemäß Ihren Worten?

 

2.    Wenn ja, mit welcher Begründung fordern Sie für gleichgeschlechtliche Verpartnerte die automatische gemeinsame Obsorge und lehnen sie im Gegenzug für heterosexuelle Väter ab?

 

3.    Wie können Sie den Vorwurf, dass diese Forderung den Eindruck der Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Vätern erweckt, entkräften?

 

4.    Wie viele eingetragene Partnerschaften gibt es derzeit?