13869/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Windholz, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend unnötig lange Wartezeiten bei der Zuweisung in ein Krankenhaus nach Unfällen

Laufend versuchen Notfallrettungssanitäter und Ärzte in kürzestmöglicher Zeit zum Patienten zu gelangen, um sie bei akuten, lebensgefährdenden Erkrankungen und Verletzungen präklinisch zu behandeln. Doch nach der notärztlichen Versorgung insbesondere bei Hubschraubereinsätzen kommt es oft zu langen Wartezeiten. Vor allem in der Ostregion ist weder in Wien noch in einem umliegenden niederösterreichischen oder burgenländischen Krankenhaus rasch ein Spitalsbett zur Weiterbehandlung zu finden. Dadurch gehen viele unnötige Minuten verloren. Denn ohne Zuordnung können die Helfer kein beliebiges Spital anfahren. Für die Aufnahme in einem Krankenhaus müssen die Rettungseinsatzkräfte oft bis zu 45 Minuten herumtelefonieren, um ein entsprechendes Krankenbett für die Patienten zu bekommen. Tagtäglich gibt es Versorgungsengpässe entlang der Landesgrenzen.

Bereits im Fall Sandra W., welche als Patientin erst im dritten Spital, das sie aufsuchte, aufgenommen wurde kündigte Gesundheitsminister Stöger an: „Ich bin dafür, dass in Österreich Menschen, die sich an ein Krankenhaus wenden, dort aufgenommen werden. Dafür werden die Spitäler auch bezahlt. Es kann nicht sein, dass man in einzelnen Bereichen meint, man ist nicht zuständig für Patientinnen".

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

Anfrage:

1.   Sind Ihnen die geschilderten Probleme über die lange Wartezeit für die Aufnahme von Patienten insbesondere in der Ostregion bekannt?

2.   Gibt es diesbezügliche Aufzeichnungen über die langen Wartezeiten bei der Aufnahme in ein Krankenhaus?

3.   Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die bestehenden Missstände abzustellen und eine schnelle Aufnahme von Patienten in ein Krankenhaus zu gewährleisten?

4.   Welche Kriterien werden für die tatsächliche Spitalszuweisung herangezogen?

5.     Wie wird die bestmögliche Qualität der Versorgung von Patienten sichergestellt? Wien, am 31. Jänner 2013