14347/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Ing. Lugar

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend staatliche Garantie für Spareinlagen

 

Was sich in Zypern derzeit abspielt, ist eines EU-Mitgliedslandes unwürdig! Es darf nicht sein, dass kleine Sparer, Familien und Pensionisten über Nacht ihr Geld verlieren, um Misswirtschaft und marode Banken zu stützen. Medienberichten zufolge will die EU Sparguthaben bei Banken-Pleiten heranziehen. In Brüssel liegt schon länger ein Gesetzentwurf vor, nachdem Sparvermögen über 100.000 Euro zur Sanierung von Banken genutzt werden sollen. Doch darüber wird noch verhandelt.

 

Bankeinlagen von mehr als 100.000 Euro sind nach einem bereits länger vorliegenden Gesetzentwurf der EU-Kommission nicht vor Totalverlust bei Bankenpleiten geschützt. Im Entwurf der Regeln zur Abwicklung von Banken sei es nicht ausgeschlossen, das Guthaben über der gesetzlich geschützten Summe von 100.000 Euro zur Bankenrestrukturierung verwertet werden könnten, erklärte die Sprecherin von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier in Brüssel.

"Die Diskussion darüber läuft aber noch, es gibt dazu noch keine Einigung", ergänzte sie. Ersparnisse unter 100.000 Euro, die von der gesetzlichen Einlagensicherung garantiert werden, seien aber auf jeden Fall außen vor.

 

Nach den Vorgängen in Zypern, muss die österreichische Regierung entsprechende Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass es zu einer ähnlichen Situation auch in Österreich kommt.

Im Oktober 2008 wurde die gesetzliche Einlagensicherung der Banken europaweit und so auch in Österreich von 20.000 auf 50.000 Euro je Sparer aufgestockt. Für private Konten und Einlagen über diese Summen hinaus haftete der Bund in Österreich in unlimitierter Höhe. Diese Totalgarantie (unbegrenzter Haftungsrahmen) galt nur bis zum 1. Jänner 2010, danach schützt die Einlagensicherung 100.000 Euro pro Konto.

 

Die Einlagensicherung hängt auch davon ab, ob der Staat in der Lage ist, sie zu zahlen. Und Zypern war dazu nicht in der Lage, sagte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) am Montagabend in der "ZiB2" auf die Frage, warum Sparer zur Bankenrettung beitragen mussten.

 

Bezugnehmend darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 


Anfrage

 

  1. Wie wollen Sie die gesetzliche Einlagensicherung durch den Staat garantieren?

 

  1. Erklären Sie wie der Staat für Spareinlagen bürgen soll, wo der Staat doch schlussendlich die Bürger sind? Wollen Sie die Bürger für ihre eigenen Spareinlagen garantieren lassen?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen, wenn es in Österreich zu einem Banken Run kommen sollte?

 

  1. Sind bereits Notfallpläne für den Fall einer derartigen Krisensituation erarbeitet und vorhanden? Wenn ja, beschreiben sie deren konkrete Ausgestaltung. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Vorsorgemaßnahmen werden von der FMA und dem BMF getroffen oder sind bereits getroffen worden um österreichische Banken und Anleger vor Zuständen wie momentan in Zypern zu schützen? Bitte um Auflistung und detaillierte Beschreibung.

 

  1. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt 100.000 Euro pro Konto, im Fall von Spareinlagen würde sich diese Garantiesumme laut Schätzungen auf 80 Mrd. Euro belaufen.
    1. Bitte beziffern Sie die exakte Garantiesumme.
    2. Wie gedenkt das BMF diese Garantiesumme im Haftungsfall aufbringen zu wollen?

 

  1. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt 100.000 Euro pro Konto, im Fall von Sichteinlagen würde sich diese Garantiesumme laut Schätzungen auf 150 Mrd. Euro belaufen.
    1. Bitte beziffern Sie die exakte Garantiesumme.
    2. Wie gedenkt das BMF diese Garantiesumme im Haftungsfall aufbringen zu wollen?