14362/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Jobticket

 

Seit 2011 lag nach einer entsprechenden Gesetzesänderung Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln auch dann vor, wenn der Arbeitgeber seine ArbeitnehmerInnen ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lässt, sofern die/der jeweilige Arbeitnehmer/in dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales erfüllt („Jobticket“).

 

Mit der ansonsten in mehrerlei Hinsicht kritikwürdigen „Pendler“-Novelle des Einkommensteuergesetzes wurde rückwirkend per 1.1.2013 erfreulicherweise auch das Jobticket im Sinne breiterer Akzeptanz weiterentwickelt, indem es nun auch für ArbeitnehmerInnen ohne Pendlerpauschal-Anspruch zugänglich ist.

 

Die vom BMF zur Verfügung gestellten Zahlen (vgl. 10459/AB XXIV.GP) zur bisherigen Inanspruchnahme des im Sinne einer umwelt- und klimaschonenden, energieeffizienten und kostenreduzierenden Abwicklung des Arbeitspendelverkehrs positiven Instruments „Jobticket“ lassen wertvolle Rückschlüsse zur Treffsicherheit der Regelung und künftig auch zur Wirksamkeit ihrer nunmehrigen erfreulichen Weiterentwicklung zu.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen nutzten 2011 nach endgültigen Zahlen das Jobticket (bitte um Angabe insgesamt sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

2)    Wie viele Personen, die im Jahr 2011 nach endgültigen Zahlen das Jobticket nutzten, haben 2010 in welcher Höhe Pendelpauschale bezogen (bitte um Angabe insgesamt sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

3)    Wie viele Personen nutzten 2012 nach vorliegenden Zahlen das Jobticket (bitte um Angabe insgesamt sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

4)    Wie viele Personen, die im Jahr 2012 das Jobticket nutzten, haben 2011 in welcher Höhe Pendelpauschale bezogen (bitte um Angabe insgesamt sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

5)    Welche fallzahlenmäßige Erwartung hinsichtlich der Jobticket-Inanspruchnahme 2013 und 2014 ist den entsprechenden Ausführungen (zu erwarteten Kosten etc) in den Erläuterungen zur jüngsten Novelle des Einkommensteuergesetzes (RV 2113 d.B. XXIV.GP) zugrunde gelegt?