14405/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend fällige Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts

BEGRÜNDUNG

 

Nach mehrmaliger Ankündigung legte die Regierung im Februar 2013 einen Begutachtungsentwurf für die Novelle des Staatsbürgerschaftsrechtes vor. Die Novelle sollte vor allem Verfassungswidrigkeiten korrigieren und beinhaltet kaum inhaltlich große Änderungen. Die wesentlichen Hürden, wie hohe Einkommensgrenzen, lange Wartefristen und keine automatische Staatsbürgerschaft für hier aufgewachsene Kinder, bleiben bestehen. Es ist auffallend, dass in der Diskussion rund um die Novelle von der Regierung wenig handfeste Daten präsentiert wurden, was jedoch für eine sachliche Diskussion unabdingbar ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Weshalb hat die Regierung, trotz des Verfassungsgerichtshofurteils 2011, welches besagte, dass der Widerruf einer Zusicherung einer Staatsbürgerschaftsverleihung bloß deshalb, weil eine der Einbürgerungsvoraussetzungen nachträglich weggefallen ist, verfassungswidrig ist, diese Möglichkeit des Widerrufs nun in § 20 Abs. 2 StbG erneut vorgesehen?

 

2)    Welche Schritte werden Sie ergreifen, wenn eine Person dadurch staatenlos wird?

 

3)    Wie oft wurde, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre seit 2000, die Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft widerrufen und aus welchem Grund?


4)    Wie oft wurden Personen durch einen solchen Widerruf, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre seit 2000, staatenlos?

 

5)    Wie hoch sind die Einnahmen, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre seit 2000, durch die Bundesgebühren für die Verleihung der Staatsbürgerschaft?

 

6)    Wie hoch sind die Einnahmen, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre seit 2000 durch Bundesgebühren für die Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft?

 

7)    Wie viele Kinder von hier niedergelassenen MigrantInnen kommen in Österreich jährlich als „ausländische“ StaatsbürgerInnen auf die Welt? Falls vorhanden, bitte auch um Aufschlüsselung der Anzahl pro Jahr jeweils seit 2000.

 

8)    Nach wie vielen Jahren kommt es im Durchschnitt zu einer Einbürgerung dieser hier als „Ausländer“ geborenen Kinder?

 

9)    Laut Medien sagte Staatssekretär Kurz bei der Pastoraltagung 2013 „das Problem sei, dass der Großteil der Migranten die Erfordernisse für eine Einbürgerung zwar erfüllt, sie aber nicht will“ (Standard 11.1.2013).

a) Um wie viele Personen handelt es sich hierbei genau?

b) Hat sich die Zahl der in Österreich lebenden Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die sämtliche Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, in den Jahren seit 2000 verändert und falls ja, wie?

 

10)  Anhand welcher Statistiken und Merkmale wurde die Größe der Personengruppe von Herrn Staatssekretär Kurz ermittelt?

 

11) Existieren derzeit Studien bzw. Erhebungen darüber wie groß die Personengruppe derer ist, die trotz Erfüllung aller Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen?

a)   Falls nein: Werden Sie eine solche Studie in Auftrag geben und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?

b)   Falls nein: Auf welchem Datenmaterial gründet dann die Behauptung des Staatssekretärs, dass viele in Österreich lebende MigrantInnen zwar alle Voraussetzungen zur Verleihung der Staatsbürgerschaft erfüllen würden, um die Verleihung aber nicht ansuchen würden?

c)    Falls ja: Welche Gründe geben diese Studien bzw. Erhebungen dafür an, dass Personen, die sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen dennoch nicht um eine solche ansuchen? Bitte um Beifügung der Studien bzw. Erhebungen.

 

12) Wie viele Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft leben derzeit in Österreich, die bis auf das Einkommenserfordernis sämtliche Verleihungsvoraussetzungen erfüllen würden?


13) Die Einkommensstatistik der Statistik Austria belegt, dass ein hoher Prozentsatz der ArbeiterInnen das von EinbürgerungswerberInnen verlangte Einkommen nicht erreicht und zudem ein deutlicher Unterschied in der Einkommenssituation zwischen Frauen und Männern besteht, der Frauen deutlich benachteiligt.

 

14) Was werden Sie unternehmen, um die daraus resultierende Schlechterstellung von Frauen beim Zugang zur Staatsbürgerschaft auszuräumen?

 

15)  Wie viele Personen haben, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre, seit 2000 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und wurden wegen des Nichterreichens des geforderten Einkommens abgelehnt? Bei wie vielen wurde, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre, seit 2000, deshalb das Verfahren einstweilen „ruhend“ gestellt? Bitte um Angaben in absoluten Zahlen und im Verhältnis zu den eingebrachten Einbürgerungsanträgen im jeweiligen Jahr.

 

16)  Haben Sie Statistiken dazu, wie viele uneheliche Kinder derzeit vor der Geburt von dem Vater anerkannt werden?

 

17) Haben Sie Statistiken dazu, wie lange nach der Geburt uneheliche Kinder derzeit durchschnittlich anerkannt werden?

 

18) Ist Ihnen bekannt, wie viele Vaterschaftsklagen jährlich eingereicht werden und wie lange diese Verfahren im Schnitt dauern bis ein Urteil ergeht?