14564/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verdacht des Amtsmissbrauches durch Staatsanwalt Dr. Thomas Mühlbacher in der Causa Kampusch - Folgeanfrage

 

 

Auf die Anfrage "Verdacht des Amtsmissbrauches durch Staatsanwalt Dr. Thomas Mühlbacher in der Causa Kampusch" (13870/J) antworten Sie kurz und bündig: (13516/AB):

 

"Im Ermittlungsverfahren AZ 502 St 64/08f der Staatsanwaltschaft Wien fanden am 13. November 2009 Vernehmungen der N. K. und des E. H. statt. LStA Dr. T. M. leitete die – später von den weiteren teilnehmenden Ermittlungsorganen fortgesetzte – Vernehmung der N. K. zunächst selbst und nahm dann einen bereits zugesagt gewesenen Interviewtermin für die ORF-Sendung „Thema“ wahr. Im Anschluss daran beteiligte er sich an der von Oberst F. K. geleiteten Vernehmung des E. H."

 

Bereits in der ersten Anfrage wurde festgehalten, dass im Protokoll vermerkt wird, dass Mühlbacher die Einvernahme der Zeugin Natascha Kampusch verlässt, um an einer anderen Vernehmung teilzunehmen. Auffallend ist, dass dies wenige Minuten nachdem die Zeugin einen bis dahin völlig neuen Aspekt bringt, nämlich dass Wolfgang Priklopil im Auto mit seinem besten Freund, Herrn Holzapfel sehr wohl über die Frau Kampusch gesprochen hat, geschah. Der Wissensstand zum damaligen Zeitpunkt des OSta Mühlbacher konnte nur gewesen sein, dass Priklopil und Holzapfel fünf Stunden über Alkohol am Steuer, die Firma und Belangloses gesprochen haben. Dennoch verlässt der Sonderbeauftragte der Republik, der einzig für diesen Fall abgestellt worden war, in diesem heiklen Moment die Vernehmung. Laut der Anfragebeantwortung geschah dies, um ein Interview zu geben. Da diese Sendung erst Tage später ausgestrahlt wurde, und daher kein Zeitdruck gegeben war und weiters diese Fernsehaufnahmen ohnehin im Bundeskriminalamt stattfanden, war diese Vorgangsweise des Staatsanwaltes Mühlbacher mehr als fragwürdig.

 

Da Staatsanwalt Mühlbacher nur wenige Sätze sagte, ist auch davon auszugehen, dass das Interview nicht länger als maximal 20 Minuten gedauert hat. Damit hätte Mühlbacher zurück zur Vernehmung der Zeugin kommen können. Dennoch bleibt er bis 19 Uhr verschollen, und taucht dann, gemeinsam mit dem damals Beschuldigten Ernst Holzapfel und dessen Rechtsbeistand auf. Zu diesem Zeitpunkt läuft die Befragung der Frau Kampusch noch immer.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz

 

 

Anfrage

 

 

1.    Von wann bis wann genau dauerte das Interview für die ORF-Sendung "Thema"?

2.    Warum hat Staatsanwalt Mühlbacher dieses Interview nicht verschoben?

3.    Was hat er nach diesem Interview gemacht?

4.    Warum hat er beim Verlassen der Befragung der Frau Kampusch gesagt, er müsse zu einer weiteren Vernehmung, und nicht, er will jetzt ein Interview geben?

5.    Warum wird in besagter "Thema"-Sendung von einer Befragungspause gesprochen, in welcher das Interview aufgezeichnet wurde, wenn es doch tatsächlich während der Befragung stattfand?

6.    Wann wurde der Termin für das Interview ausgemacht?