15129/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend der Wellcon Gesellschaft für Prävention und Arbeitsmedizin

 

 

Laut Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2013/3, über Wellcon Gesellschaft für Prävention und Arbeitsmedizin GmbH (Zuständigkeit BMF und BMG) wechselte die Geschäftsführung des besagten Unternehmens von 2006 bis 2011 fünf Mal. Zudem waren die vorzeitigen Auflösungen der Verträge mit hohen Kosten verbunden. Des Weiteren waren diverse Bonuszahlungen an angestellte Ärzte und Werkvertragsärzte nicht nachvollziehbar, da jegliche vertragliche Grundlage fehlte. Zudem gab es Malversationen in Bezug auf Reisekostenabrechnungen. Oftmals verwiesen die Dienstverträge bzgl. der Vergütung der Reisekosten auf unternehmensinterne Richtlinien. Das entsprach aber nicht der Realität, da laut den Werkverträgen mögliche Reisekosten mit dem Honorar pauschal abgegolten wurden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Gründe gab es die Geschäftsführung der Wellcon Gesellschaft für Prävention und Arbeitsmedizin GmbH zwischen 2006 bis 2011 fünf Mal neu zu besetzen?

2.    Auf welcher Grundlage passierten die Bonuszahlungen an die Werkvertragsärzte und an die angestellten Ärzte?

3.    Warum wurden erwähnte Bonuszahlungen ohne vertragliche Grundlage ausbezahlt?

4.    Warum waren Reisekostenerstattungen in den unternehmensinternen Richtlinien nicht berücksichtigt?

5.    Auf welcher Grundlage wurden erwähnte Reisekosten rückerstattet?

6.    Wurden die Reisekosten nicht mit den Honoraren pauschal abgegolten?