1788/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Inneres
betreffend Erstaufnahmezentrum Süd

Im Anschluss an die Sitzung der Kärntner Landesregierung berichtete Landeshauptmann
Gerhard Dörfler am 15. April 2009, dass er einen Brief von Ihnen erhalten habe, worin Sie die
Pläne für ein Erstaufnahmezentrum Süd bestätigen, aber keine konkreten Angaben zum
Standort machen wollten. (Vgl. dazu Tageszeitung „Österreich" - Ausgabe Kärnten vom 16.
April 2009, S. 18)

Bereits in der Nationalratssitzung vom 26. Februar 2009 lieferten Sie die Begründung für Ihr
Ansinnen der Errichtung eines Erstaufnahmezentrums im Süden Österreichs. Als Grund wird
da nicht die Überfüllung der bereits existierenden Erstaufnahmezentren angegeben, was ja
auch gar nicht gegangen wäre, denn - laut
www.osterreich.orf.at vom 16. April 2009 - waren
mit 1. April 2009 in Traiskirchen 897 Personen untergebracht, wodurch die kritische Zahl von
1.000 Bewohnern unterschritten wurde. Zudem sollten, aufgrund des kürzlich erfolgten
Abzuges der russischen Truppen aus Tschetschenien, Asylanträge von Tschetschenen, die
derzeit mit 874 Anträgen noch die mit Abstand größte asylantragstellende Gruppe stellen, in
Hinkunft drastisch sinken.

Der wahre Grund für die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums im Süden Österreichs liegt
woanders und diesen gaben Sie - wie bereits oben gesagt - bereits in der Nationalratssitzung
vom 26. Februar 2009 bekannt, indem Sie meinten: „In Anbetracht der Migrationsströme, die
auch ganz massiv vom Süden herauf in unser Land drängen, ist es gerechtfertigt, gleich im
Süden ein solches Erstaufnahmezentrum einzurichten. Es ist nicht gerechtfertigt, dass sich
diese Migrationsströme illegal durch ganz Österreich bewegen und dann überwiegend
entweder in Oberösterreich im Erstaufnahmezentrum in Thalham oder eben in Traiskirchen
um Asyl angesucht wird." (Zit. nach: Stenographisches Protokoll, 14. Sitzung des
Nationalrates der Republik Österreich,
XXIV. Gesetzgebungsperiode, Donnerstag/Freitag
vom 26./27. Februar 2009, S. 188.)

Am 17. April 2009 ließ zudem eine Meldung aufhorchen, in der davon berichtet wird, dass
die drei Mittelmeerstaaten Griechenland, Malta und Zypern die Europäische Kommission
gebeten hätten, wegen Überbelastung von den Dublin-Pflichten befreit zu werden. (Siehe
dazu
www.orf.at vom 17. April 2009). Aus dieser Pressemeldung geht auch hervor, dass Sie,
Frau Innenminister, gegen ein Moratorium der Dublin-Verordnung für Griechenland, Malta
und Zypern sind und Österreich ein solches Moratorium nicht unterstützt.


 

Aufgrund des eben dargestellten Sachverhaltes ergibt sich für die Unterfertigten folgende

Anfrage:

1.  Stimmt es, dass Sie an den Kärntner Landeshauptmann einen Brief betreffend eines
Erstaufnahmezentrums Süd richteten? (Wenn ja, wie lautete der genaue Inhalt?)

2.              Wurde in dem Brief oder einem Gespräch bzw. Telefonat mit einem Kärntner Politiker
in irgend einer Weise „Finkenstein" bzw. „die Region um den Faaker See" bzw. ein
Ort der Region um den Faaker See als Standort genannt?


3.              Wenn stimmt, wie von Ihnen in der Nationalratssitzung vom 26. Februar 2009
artikuliert, dass „Migrationsströme, die ganz massiv vom Süden herauf in unser Land
drängen" und sich „illegal durch ganz Österreich bewegen", so stellt sich die Frage,
warum Sie die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums Süd verlangen, anstatt dafür zu
sorgen, dass diese illegalen Migrationsströme an der Staatsgrenze gestoppt werden?

4.              Warum werden im Süden - aufgrund des von Ihnen genannten Problems von illegalen
Migrationsströmen aus dem Süden nicht wieder Grenzkontrollen eingeführt, sowie ein
Grenzeinsatz wie im Burgenland durchgeführt?

5.              Kann Österreich mit einem Veto alleine ein Moratorium der Dublin-Verordnung für
Griechenland, Malta und Zypern verhindern?        

6.              Könnte Österreich ein Moratorium der Dublin-Verordnung für Griechenland, Malta
und
 Zypern auch noch nach in Kraft treten des EU-Reformvertrages verhindern und -wenn ja - wie?