2002/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Krebsgefahr durch Gummi (PAK)?"

Lenkrad-Überzuge und Badesandalen riechen zwar beißend, aber dafür sind sie im Baumarkt
billig. Bei Billigprodukten aus Gummi nehmen die KonsumentInnen ein Übel in Kauf, das sie
nicht bedacht haben. Das hohe Risiko, an Krebs zu erkranken. Denn viele dieser
Preisschnäppchen bestehen aus Gummi-Teilen, die voller gefährlicher Weichmacher stecken
- den PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).

Einer Untersuchung des TÜV Rheinlandes kam jüngst zu einem alarmierenden Ergebnis:
Tester haben in Baumärkten und Billigläden 27 verschiedene Gummiprodukte gekauft. Fast
80 Prozent der Test-Einkäufe erhielten weit mehr der PAK-Weichmacher, als der deutsche
Orientierungswert empfahl. So maßen die Tester in einem Massage-Überzug fürs Lenkrad das
140-fache des Orientierungswertes. Oder anders ausgedrückt: "Hält man es eine Stunde in den
Händen, nimmt man so viel Weichmacher auf wie beim Rauchen von 1100 Zigaretten",
erklärt Müller-Gerbes (TÜV-Rheinland). Der Wert des Blasebalges einer Hupe für
Kinderfahrräder entsprach 45 Zigaretten pro Stunde (!).

Das Problem: Die Kohlenwasserstoffe werden dabei vor allem über die Haut aufgenommen.
Je länger und häufiger man eins der Produkte in den Hände hält oder an den Füßen trägt,
desto mehr der giftigen Chemikalien werden aufgenommen. Darum ist eine Transporthilfe für
Möbel (der Spitzenreiter bei der PAK-Konzentration im Test) auch bei weitem nicht so
gefährlich wie Badelatschen, Lenkrad-Überzüge, Uhren-Armbänder oder Hämmer und
Schraubendreher. Produkte, die entweder ständig Kontakt mit der Haut haben oder bei denen
sich Handschweiß bildet. Und der fördert die Aufnahme der PAK. Die Weichmacher stehen
dabei laut dem deutschem Bundesinstitut für Risikobewertung in dem begründeten
Verdacht, Krebs zu erzeugen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen. Jedes der
Preisschnäppchen ist so ein Spiel mit dem Risiko.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende

Anfrage:

1.              Wie werden seitens des Ressorts diese Ergebnisse des TÜV beurteilt?
Gibt es ähnliche Untersuchungsergebnisse auch für Österreich?

2.              Gibt es in Österreich einen gesetzlich verbindlichen Grenzwert für Polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)?

Wenn nein, warum nicht?

3.    Warum gibt es in der EU keinen verbindlichen Grenzwert für die Verwendung von
Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)?

Werden Sie sich für einen derartigen Grenzwert auf EU-Ebene einsetzen.

4.              Welche Studien zur Krebsgefahr durch Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK) liegen dem Ressort vor?

5.              Teilt das Ressort die Schlussfolgerungen des deutschen Instituts für Risikobewertung?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?