2002/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Krebsgefahr durch Gummi (PAK)?"
Lenkrad-Überzuge
und Badesandalen riechen zwar beißend, aber dafür sind sie im
Baumarkt
billig. Bei Billigprodukten aus Gummi nehmen die KonsumentInnen ein Übel
in Kauf, das sie
nicht bedacht haben. Das hohe Risiko, an Krebs zu erkranken. Denn viele dieser
Preisschnäppchen
bestehen aus Gummi-Teilen, die voller gefährlicher Weichmacher stecken
- den PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).
Einer
Untersuchung des TÜV Rheinlandes kam jüngst zu einem alarmierenden
Ergebnis:
Tester haben in
Baumärkten und Billigläden 27 verschiedene Gummiprodukte gekauft.
Fast
80 Prozent der Test-Einkäufe erhielten
weit mehr der PAK-Weichmacher, als der deutsche
Orientierungswert empfahl. So
maßen die Tester in einem Massage-Überzug fürs Lenkrad das
140-fache des Orientierungswertes. Oder anders ausgedrückt:
"Hält man es eine Stunde in den
Händen, nimmt man so viel
Weichmacher auf wie beim Rauchen von 1100 Zigaretten",
erklärt Müller-Gerbes (TÜV-Rheinland). Der Wert des Blasebalges
einer Hupe für
Kinderfahrräder entsprach 45 Zigaretten pro Stunde (!).
Das
Problem: Die Kohlenwasserstoffe werden dabei vor allem über die Haut
aufgenommen.
Je länger und häufiger man eins der Produkte in den Hände
hält oder an den Füßen trägt,
desto mehr der giftigen Chemikalien werden aufgenommen. Darum ist eine
Transporthilfe für
Möbel (der Spitzenreiter bei der PAK-Konzentration im Test) auch bei
weitem nicht so
gefährlich wie Badelatschen, Lenkrad-Überzüge,
Uhren-Armbänder oder Hämmer und
Schraubendreher. Produkte, die entweder ständig Kontakt mit der Haut haben
oder bei denen
sich
Handschweiß bildet. Und der fördert die Aufnahme der PAK. Die
Weichmacher stehen
dabei laut dem deutschem Bundesinstitut für Risikobewertung in dem
begründeten
Verdacht, Krebs zu erzeugen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen.
Jedes der
Preisschnäppchen ist so ein Spiel mit dem Risiko.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie werden seitens des Ressorts diese Ergebnisse des TÜV beurteilt?
Gibt
es ähnliche Untersuchungsergebnisse auch für Österreich?
2.
Gibt es in Österreich einen gesetzlich verbindlichen Grenzwert
für Polyzyklische
aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK)?
Wenn nein, warum nicht?
3. Warum gibt
es in der EU keinen verbindlichen Grenzwert für die Verwendung von
Polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK)?
Werden Sie sich für einen derartigen Grenzwert auf EU-Ebene einsetzen.
4.
Welche Studien zur Krebsgefahr durch Polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe
(PAK) liegen dem
Ressort vor?
5.
Teilt das Ressort die Schlussfolgerungen des deutschen Instituts
für Risikobewertung?
Wenn
ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?