2046/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.05.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend der Leihopa – Diskriminierung auf Grund des Geschlechts

 

 

Im „Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2006 und 2007“ (Teil II) findet sich auf Seite 71 folgender Fall:

 

„Ein pensionierter Lehrer kontaktiert die Anwaltschaft und teilt mit, dass ihm von einer Zeitung die Inserierung seiner Tätigkeit als „Leihopa“ verweigert wurde. Die Zeitung habe angegeben, eine solche Anzeige bei Männern „aus präventiven Gründen“ auch kostenpflichtig nicht schalten zu wollen. Der Mann ist darüber sehr erbost und teilt mit, dass er dies als pauschale Vorverurteilung betrachte.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Welches Medium hat dem pensionierten Lehrer das Inserat „aus präventiven Gründen“ verweigert?

 

  1. Ist diese Verweigerung Ihrer Rechtsansicht nach rechtskonform?

 

  1. Wenn ja, sind Sie der Meinung, dass die bestehende Rechtslage überschießend ist?

 

  1. Wenn ja, haben Sie in Aussicht genommen, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die in Zukunft solch skurrile Sachverhalte ausschließt?