2496/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kosten der Grundversorgung seit 2004

 

 

Seit 1. Mai 2004 ist die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung - Art 15a B-VG) in Kraft.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.     Wie hoch waren die Kosten des Bundesministeriums für Inneres für die Grundversorgung aufgegliedert auf die Jahre 2004 bis 2008?

2.     Wie hoch waren die Gesamtkosten für Bund und Länder für die Grundversorgung aufgegliedert auf die Jahre 2004 bis 2008?

3.     Wie hoch waren die Kosten des Bundesministeriums für Inneres für die Grundversorgung aufgegliedert auf die Jahre 2004 bis 2008?

4.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die Jahre 2004 bis 2008 nach dieser Vereinbarung betreut?

5.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2004 nach dieser Vereinbarung betreut?

6.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2005 nach dieser Vereinbarung betreut?

7.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2006 nach dieser Vereinbarung betreut?

8.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2007 nach dieser Vereinbarung betreut?

9.     Wie viele Fremde wurden aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer im Jahr 2008 nach dieser Vereinbarung betreut?

10. Wie hoch waren die Kosten die auf die einzelnen Bundesländer in den Jahren 2004 bis 2008 entfielen?