2500/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.06.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mühlberghuber, Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Fataler Unfall – Tod eines jungen Mannes in Ramingdorf
Einem Artikel der Tageszeitung „Kurier“ vom Dienstag, dem 16. Juni 2009 ist zu entnehmen, dass am Samstag, dem 13. Juni 2009 ein junger Mann in Ramingdorf bei Haidershofen im Bezirk Amstetten in einer Kfz-Spenglerei durch einen Schuss getötet wurde. Der Mann war im Besitz einer illegalen Schusswaffe.
Am Gelände der Firma, die das Opfer einmal übernehmen wollte, dürfte es in letzter Zeit immer wieder zu Problemen gekommen sein, denen durch den Firmenbesitzer in nächtlichen Wachen begegnet wurde. Im Artikel wird erwähnt, dass das Opfer die Firma seines Arbeitgebers vor Vandalenakten schützen wollte.
Den Unfallhergang könne der Firmenbesitzer nicht nachvollziehen. Er befand sich zur Unfallzeit auf einer Probefahrt. Der Getötete dürfte sich zur Zeit des Unfalles alleine in der Spenglerei befunden haben. Die Mordkommission des Niederösterreichischen Kriminalamtes wurde eingeschaltet, schließt aber Fremdverschulden aus.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Ist ein Zusammenhang – herrührend aus den Vorkommnissen das Firmengelände betreffend – außer Acht zu lassen?
2. Wenn ja, warum?
3. Wies das Opfer weitere Verletzungen auf?
4. Wenn ja, welche?
5. Wurden Kampfspuren am Körper des Toten festgestellt?
6. Welches Delikt – außer „verbotener Waffenbesitz“ – liegt vor?
7. Zu welchen Erkenntnissen gelangte die Mordkommission des Niederösterreichischen Kriminalamtes?
8. Aufgrund welcher Tatsachen gelangen die Organe des Exekutivdienstes in diesem kurzen Zeitraum zu der Kenntnis, dass Fremdverschulden auszuschließen ist?