2520/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend Leasingfahrzeuge bei der Polizei

 

 

Die Österreichische Bundespolizei steht heute durch die weitverzweigte organisierte Kriminalität vor großen Herausforderungen. Insbesondere eine flexible Mobilität ist bei der Bekämpfung krimineller Banden zwingend von Nöten.

Im Laufe dieses Jahres sollen laut OTS-Meldung des Bundesministeriums für Inneres vom 13. November 2008 1.140 Dienstfahrzeuge per Leasingvertrag durch die „Porsche-Bank“ bezogen werden. Im Jahr 2011 soll dieser Meldung zur Folge ein Vollbetrieb mit 3.800 Leasingfahrzeugen erreicht sein.

In den einzelnen Dienststellen der Polizei wird jedoch immer wieder Kritik laut, da die geleasten Fahrzeuge wegen Erreichen einer Kilometerbegrenzung nicht für den Dienst genutzt werden dürfen.  

In anderen europäischen Staaten (wie z.B. in Mecklenburg-Vorpommern) wurde aus diesem Grund vom Leasingmodell wieder Abstand genommen.

In der Beantwortung einer Anfrage (272/J XXIV.GP) der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weiterer Abgeordneter erklärte jedoch Bundesministerin Mag. Barbara Prammer, am 20. Jänner 2009, es existiere keine jährliche Kilometerbegrenzung für die geleasten Fahrzeuge. In der Beantwortung einer weiteren Frage nach den Kosten der Leasingfahrzeuge führte Bundesministerin Prammer wiederum 35.000 Jahreskilometer als Größenordnung für die Kostenberechnung an.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1) Besteht, oder bestand eine jährliche Kilometerbeschränkung von 35.000 Kilometern der Polizei-Leasingfahrzeugen, die bei Überschreitung zu finanziellen Mehrkosten führen?

 

2) Wenn nein, besteht eine anderweitige grundsätzliche, vertraglich fixierte Kilometerbeschränkung von Leasingfahrzeugen die im Polizeidienst genutzt werden?

3) Wenn ja, wie hoch ist die Kilometerbeschränkung in der jeweiligen Nutzungsdauer?

 

4) Auf welche Weise wird die Gesamtnutzungsdauer der geleasten Dienstkraftfahrzeuge an die jeweilige Kilometerleistung gekoppelt?

 

5) Werden Polizeidienststellen angehalten, eine bestimmte Kilometerleistung von geleasten Dienstkraftfahrzeugen nicht zu überschreiten?

 

6) Werden Polizeidienststellen angehalten, auf ältere „Nicht-Leasingfahrzeuge“ auszuweichen, wenn geleaste Einsatzfahrzeuge den vertraglichen Kilometerhöchststand (annähernd) erreicht haben? 

 

7) Wie hoch ist der Anteil an geleasten Dienstkraftfahrzeugen, die mehr als 35.000 km Jahresleistung absolviert haben?

 

8) Wie hoch waren die durchschnittlichen Kilometerstände der bisher außer Dienst gestellten Leasingfahrzeuge der Polizei (gegliedert nach der jeweiligen Laufzeit)?

 

9) Wie hoch waren die durchschnittlichen Kilometerstände der bisher außer Dienst gestellten angekauften Dienstkraftfahrzeuge der Polizei nach 20 Monaten, 38 Monaten und zum Zeitpunkt der Außerdienststellung?