2568/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die

Exekutive im Jahr 2008"

Mit der AB 4187/XXIII.GP vom 25.06.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen zur Anfrage „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die
Exekutive" durch die Bundesministerin für Inneres beantwortet.

Bedauerlicherweise wurden durch das BMI die Fragen zu den Ermittlungen und Strafanzeigen
gegenüber TierschützerInnen nie beantwortet. Durch die bekannt gewordenen jahrelangen
Ermittlungen der Polizei gegenüber TierschützerInnen und die monatelangen Inhaftierungen von
TierschützerInnen gewinnen diese Informationen immer mehr an Bedeutung.

Aus systematischen Gründen werden daher auch in den XXIV.GP wieder dieselben Fragen
gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 durch die Bundespolizei bzw. Sicherheitsbehörden
wegen § 222 StGB u.a. Delikte ermittelt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

2.     Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB u.a. kam es durch die Bundespolizei,
Sicherheitsbehörden, Private, Interessenvertretungen oder andere Behörden (z.B.
Veterinärverwaltung) im Jahr 2008 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

3.     In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2007 und 2008 durch die Bundespolizei (bzw.
Sicherheitsbehörden) gegen TierschützerInnen, (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,
Nötigung) ermittelt? Wie viele Personen waren davon betroffen (Ersuche um Aufschlüsselung
nach Jahre und Bundesländern)?


4.  In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2007 und 2008 durch die Bundespolizei,
Sicherheitsbehörden, TierschützerInnen gerichtlich angezeigt (z.B. wegen Besitzstörung,
Sachbeschädigung, Nötigung)? Wie viele Personen wurden angezeigt (Ersuche ebenfalls um
Aufschlüsselung nach Jahre und Bundesländern)?

5.      Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf? Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesen
Jahren von Privaten, Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransportunternehmern gegen
TierschützerInnen erstattet (Aufschlüsselung nach diesen Gruppen)?