2589/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Lohnkürzungen nach der Steuerreform - Missbrauch von
„Nettolohnvereinbarungen“ durch Arbeitgeber“
Böses Erwachen gab es nach einem Bericht der AK Salzburg für eine Tennengauer Arbeitnehmerin: Ihre Chefin enthielt ihr nicht nur die Gutschrift aus der Lohnsteuersenkung vor, sondern kürzte auch noch den Lohn.
Laut der Unternehmerin handle es sich
nämlich um eine „Nettolohnvereinbarung“, wonach Steuervorteile
dem Dienstgeber zugute kämen. Die Arbeiterkammer Salzburg intervenierte - mit
Erfolg. Daher appellierte die AK an alle Beschäftigten mit
Nettolohnvereinbarungen, ihren Lohnzettel
genau zu kontrollieren. Die Senkung der Lohnsteuer muss an die Beschäftigten
weitergeben und darf nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden.
Eine Steuerreform soll schließlich die Kaufkraft stärken
und Arbeitnehmer ent- und nicht belasten!
Die Arbeitgeberin rechtfertigte die Lohnkürzung so: Die betroffene Mitarbeiterin habe eine so genannte echte Nettolohnvereinbarung abgeschlossen. Etwaige Steuervorteile - aktuell durch die Steuerreform 2009 - kämen in diesem Fall dem Dienstgeber zugute. Daher habe sie den Bruttolohn gekürzt und rückwirkend für drei Monate rund 230 Euro abgezogen. Diesen Betrag könne sich die Beschäftigte ja im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2010 zurückholen, also am Ende des Tages bestünde kein Unterschied, so die lapidare Begründung der Arbeitgeberin.
Für AK-Präsidenten Siegfried Pichler ein besonders krasser Fall von Benachteiligung, da die Betroffene nicht nur um die Gutschrift aus der Lohnsteuersenkung gebracht wurde, sondern darüber hinaus auch noch eine ungerechtfertigte Lohnkürzung hinnehmen musste. Statt einem - ihr eigentlich zustehenden - Plus fand die Arbeitnehmerin ein sattes Minus (!) am Lohnzettel vor.
Unternehmer dürfen Steuervorteil nicht für sich behalten
Die Senkung der Lohnsteuer im Rahmen der Steuerreform 2009 muss allen Beschäftigten grundsätzlich bis spätestens 30. Juni über die Lohnverrechnung im Betrieb gutgeschrieben werden. Manche Unternehmer versuchen offenbar, diese Gutschrift für sich zu behalten, indem sie sich auf angebliche „Nettolohnvereinbarungen“ berufen. Auch aus anderen Bundesländern sind solche Geschäftspraktiken bekannt: Einem oberösterreichischen LKW-Fahrer wurde von seinem Chef mitgeteilt, die Senkung der Lohnsteuer wäre für ihn nicht relevant, da er in einem Nettolohnverhältnis stehe.
Wird die Lohnsteuersenkung dahingehend missbraucht, den Beschäftigten den Bruttolohn zu kürzen, bedeutet das für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur ein Minus am Gehaltszettel, bei Sonderzahlungen und Abfertigungen, sondern auch sozialrechtliche Nachteile bei Arbeitslosen- und Krankengeld.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie sieht das Ressort diesen geschilderten Sachverhalt?
Wie wird dieser rechtlich und sozialpolitisch beurteilt?
2. Wie viele derartige Fälle sind dem Ressort bzw. den nachgeordneten Dienststellen bislang bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
3.
Ist es aus Ressortsicht zulässig, dass Arbeitgeber nach der
Steuerreform Steuervorteile (d.h. Gutschriften) für sich behalten?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
4.
Ist es aus Ressortsicht zulässig, Arbeitnehmerinnen nach der
Steuerreform mit einer Lohnsteuersenkung den Bruttolohn zu kürzen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
5.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um diesen offensichtlichen
Missbrauch durch Arbeitgeber zu verhindern?
Sehen Sie einen gesetzlichen Handlungsbedarf?