2589/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Lohnkürzungen nach der Steuerreform - Missbrauch von

„Nettolohnvereinbarungen“ durch Arbeitgeber“

Böses Erwachen gab es nach einem Bericht der AK Salzburg für eine Tennengauer Arbeitnehmerin: Ihre Chefin enthielt ihr nicht nur die Gutschrift aus der Lohnsteuersenkung vor, sondern kürzte auch noch den Lohn.

Laut der Unternehmerin handle es sich nämlich um eine „Nettolohnvereinbarung“, wonach Steuervorteile dem Dienstgeber zugute kämen. Die Arbeiterkammer Salzburg intervenierte - mit Erfolg. Daher appellierte die AK an alle Beschäftigten mit Nettolohnvereinbarungen, ihren Lohnzettel genau zu kontrollieren. Die Senkung der Lohnsteuer muss an die Beschäftigten weitergeben und darf nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden.
Eine Steuerreform soll schließlich die Kaufkraft stärken und Arbeitnehmer ent- und nicht belasten!

Die Arbeitgeberin rechtfertigte die Lohnkürzung so: Die betroffene Mitarbeiterin habe eine so genannte echte Nettolohnvereinbarung abgeschlossen. Etwaige Steuervorteile - aktuell durch die Steuerreform 2009 - kämen in diesem Fall dem Dienstgeber zugute. Daher habe sie den Bruttolohn gekürzt und rückwirkend für drei Monate rund 230 Euro abgezogen. Diesen Betrag könne sich die Beschäftigte ja im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2010 zurückholen, also am Ende des Tages bestünde kein Unterschied, so die lapidare Begründung der Arbeitgeberin.

Für AK-Präsidenten Siegfried Pichler ein besonders krasser Fall von Benachteiligung, da die Betroffene nicht nur um die Gutschrift aus der Lohnsteuersenkung gebracht wurde, sondern darüber hinaus auch noch eine ungerechtfertigte Lohnkürzung hinnehmen musste. Statt einem - ihr eigentlich zustehenden - Plus fand die Arbeitnehmerin ein sattes Minus (!) am Lohnzettel vor.

Unternehmer dürfen Steuervorteil nicht für sich behalten

Die Senkung der Lohnsteuer im Rahmen der Steuerreform 2009 muss allen Beschäftigten grundsätzlich bis spätestens 30. Juni über die Lohnverrechnung im Betrieb gutgeschrieben werden. Manche Unternehmer versuchen offenbar, diese Gutschrift für sich zu behalten, indem sie sich auf angebliche „Nettolohnvereinbarungen“ berufen. Auch aus anderen Bundesländern sind solche Geschäftspraktiken bekannt: Einem oberösterreichischen LKW-Fahrer wurde von seinem Chef mitgeteilt, die Senkung der Lohnsteuer wäre für ihn nicht relevant, da er in einem Nettolohnverhältnis stehe.

Wird die Lohnsteuersenkung dahingehend missbraucht, den Beschäftigten den Bruttolohn zu kürzen, bedeutet das für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur ein Minus am Gehaltszettel, bei Sonderzahlungen und Abfertigungen, sondern auch sozialrechtliche Nachteile bei Arbeitslosen- und Krankengeld.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.    Wie sieht das Ressort diesen geschilderten Sachverhalt?
Wie wird dieser rechtlich und sozialpolitisch beurteilt?

2.    Wie viele derartige Fälle sind dem Ressort bzw. den nachgeordneten Dienststellen bislang bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

3.    Ist es aus Ressortsicht zulässig, dass Arbeitgeber nach der Steuerreform Steuervorteile (d.h. Gutschriften) für sich behalten?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

4.    Ist es aus Ressortsicht zulässig, Arbeitnehmerinnen nach der Steuerreform mit einer Lohnsteuersenkung den Bruttolohn zu kürzen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

5.    Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um diesen offensichtlichen Missbrauch durch Arbeitgeber zu verhindern?
Sehen Sie einen gesetzlichen Handlungsbedarf?