2602/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2009
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten DDr. Königshofer, Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend den Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 7 Interbankmarktstärkungsgesetz und § 6 Finanzmarktstabilitätsgesetz über die im 4. Quartal ergriffenen Maßnahmen (33/HA)

 

 

Österreich hat auf Grundlage der europäischen Beschlüsse im Herbst 2008 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des österreichischen Finanzplatzes verabschiedet, welches – neben der 100%igen Sicherung der Spareinlagen (befristet bis 31. Dezember 2009) – im Rahmen des neu erlassenen Interbankmarkstärkungsgesetzes und des Finanzmarktstabilitätsgesetzes auch weit reichende Ermächtigungen des Bundesminister für Finanzen vorsehen, Haftungen für Geld- und Kapitalmarktoperationen von Kreditinstituten zu übernehmen sowie Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen im Bedarfsfall Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

Bei all den eingesetzten Geldern handelt es sich um Volksvermögen. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Verträge des Bundes mit den einzelnen Kreditunternehmen offengelegt werden müssen, oder nicht.

 

1. Wenn ja, bis wann?

2. Wenn nein, warum nicht?

 

Eine Dividendenausschüttung findet nur insoweit statt, als eine Deckung im laufenden Jahresgewinn gegeben ist.

 

3. Mit welchen Ausfällen von Dividenden in absoluter und relativer Höhe rechnen Sie beim derzeit vergebenen Partizipationskapital?

 

Die Höhe der Dividenden wird nach den Kriterien grundsätzlich gesunde Kreditinstitute (9,3% p.a.) und nicht grundsätzlich gesunde Kreditinstitute (10% p.a.) festgelegt.

 

4. Welche Möglichkeiten gibt es für Sie bei einer Verschlechterung der Bonität eines Kreditinstituts (z.B. Herabstufung im Rating wie Bei Hypo Alpe Adria - Group geschehen)?

 

Als Anreiz für das Kreditinstitut, das Kapital zurück zu bezahlen, ist eine Verteuerung des Kapitals in Form einer sogenannten step-up-Klausel vorgesehen, die die Dividenden jährlich um festgelegte Basispunkte erhöht. Nach dem 10. Geschäftsjahr erhöht sich der Rückzahlungsbetrag auf 150% des Nennwertes.

 

5. Welches Ausstiegsszenario ist grundsätzlich festgelegt und welche Escape-Klauseln gibt es für beide Vertragsseiten?

 

Mit 17.11.2008 wurde vom Bundesminister für Finanzen für die Clearingbank eine Garantie gemäß §880a ABGB in Höhe von 4 Mrd. Euro übernommen.

 

6. Wenn für Banken derart hohe Haftungen übernommen werden, stellt sich die Frage, warum solche nicht auch für Kunden  im Rahmen der AeW (Anlegerentschädigung für Wertpapierdienstleister) übernommen werden?

 

Eine Illiquidität der Constantia Privatbank AG samt rechtlicher Folgen gemäß § 83 BWG hätte, so wird berichtet, eine große Anzahl von Anlegern in Bedrängnis gebracht. In den Fällen AMIS, Meinl, AvW, Immofinanz, Glob-Invest wurden tatsächlich zehntausende Anleger in Bedrängnis gebracht.

 

7: Was unternehmen Sie, um diesen Menschen zu helfen?

 

Bei einem Bilanzvolumen von rund 1 Mrd. Euro wurde die Constantia Privatbank AG als „systemrelevantes Kreditinstitut“ eingestuft.

 

8. Welche Kriterien werden grundsätzlich für eine solche Einstufung vorausgesetzt?

 

Die Kommunalkredit Austria AG wurde von den Vorständen Dr. Reinhard Platzer und Dr. Claudia Schmied unter den Augen des Aufsichtsrates in ein horrendes Risiko geführt, wodurch die Existenz dieser Bank aufs äußerste gefährdet war. Nur durch eine massive staatliche Finanzhilfe in Form von Haftungen in Höhe von 5,3 Mrd. Euro konnte die Insolvenz abgewendet werden.

 

9. Welche vermögensrechtlichen und strafrechtlichen Schritte haben Sie gegen die verantwortlichen

Geschäftsleiter in Vorstand und Aufsichtsrat bisher in die Wege geleitet?

 

Laut Bericht vom 16.03.2009 haben Sie Haftungen von insgesamt 9,7 Mrd. übernommen (4 Mrd. Euro für die Clearingbank; 0,4 Mrd. Euro für die Eigentümer der Constantia Privatbank AG; 5,3 Mrd. Euro für Fixzinsanleihen der Kommunalkredit Austria AG).

 

10. Wer ist durch diese von Ihnen übernommenen Haftungen konkret obligiert?

11. Wer hat Sie zur Abgabe derartiger Haftungen legitimiert?

12. Wie sind diese Haftungen nach § 880a ABGB inhaltlich ausgestattet?

13. Welche ordnungspolitischen und geschäftspolitischen Bedingungen sind an diese Finanzhilfen des Staates gebunden?

 

Von Versicherungsunternehmen wurde kein Bedarf an Rekapitalisierungsmaßnahmen angemeldet, heißt es im Bericht vom 16.03.2009.

 

14. Wie erklären Sie die unterschiedlichen Risikopositionen von Banken und Versicherungen?

15. Welche Maßnahmen werden Sie daraus für die Zukunft ableiten?

 

Bis zum 31.12.2008 gab es keine Einnahmen des Bundes aus dem Erwerb von Geschäftsanteilen bzw. der Übernahme von Gesellschaftsvermögen. Ein Entschließungsantrag des Abgeordneten DDr. Königshofer und anderer Abgeordneter zur Prüfung des Erwerbs der Cerberus-Anteile an der BAWAG/PSK durch die Republik Österreich wurde im Finanzausschuss vertagt.

 

16. Wie stehen Sie zu der Überlegung, statt einer Hilfe durch Partizipationskapital einen Kauf der BAWAG/PSK in Erwägung zu ziehen?

 

Die BAWAG/PSK ist die „Hausbank“ der Republik Österreich. Rund 8 Mrd. Euro Zahlungsverkehrsumsatz werden von ihr jährlich für die Republik abgewickelt. Sie verfügt über ein beträchtliches know-how und Potential im Zahlungsverkehr, sodass sie durchaus zu einer Giro-Clearingstelle für österreichische Banken ausgebaut werden könnte. Mit ihrem flächendeckenden Filialnetz und ihrem Allfinanzangebot erreicht die BAWAG/PSK eine relativ hohe Marktdichte. Bei einem Erwerb dieses Instituts wäre die Republik Österreich in der Lage, am heimischen Kredit- und Kapitalmarkt mitzumischen und der bestehenden Kreditklemme aktiv entgegenzuwirken. Nachdem Cerberus bereits die „Schwesterbank“ GMAC an den US-Staat verkauft hat, stünden die Chancen auf einen Rückerwerb der BAWAG/PSK nicht schlecht, zumal Cerberus erhebliche Probleme mit seiner Beteiligung an Chrysler hat.

 

17. Wie beurteilen Sie die oben aufgezeigten Möglichkeiten für die Republik Österreich, für den heimischen Finanzplatz, sowie für den österreichischen Kreditmarkt?

 

Auf Seite 14 des Berichts wird als Herkunft der Finanzierungsmittel die OeNB genannt.

 

18. Welche Auswirkungen sehen Sie für die Geldwertstabilität, wenn diese „Buchgeldpresse“ europaweit verstärkt in Gang gesetzt wird?