3008/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Umtriebe der Gruppe “qujOchÖ - experimentelle Kunst- und Kulturarbeit” in Innsbruck

 

Die Gruppe “qujOchÖ - experimentelle Kunst- und Kulturarbeit” wurde im Jahr 2001 in Linz gegründet. Laut ihrem Selbstverständnis greift die Gruppe „in Prozesse an den Schnittstellen von Kunst, Politik/Gesellschaft und Wissenschaft mittels inventiver künstlerischer Methoden“ ein, die von künstlerischen Interventionen in öffentlichen Räumen, öffentlichen Vortrags- oder Diskussionsreihen, musikalischen und visuellen Aktionsformen oder veröffentlichten Schriftreihen bis hin zu aktionsorientierten Installationen reichen. Im August 2004 hat sich die Gruppe zusammen mit befreundeten „Künstlern“ an der Linzer Kulturmeile angesiedelt. Gegenüber vom Kunstmuseum Lentos wurde ein Quartier adaptiert und auf den Namen “quitch” getauft: „Diese Kombination aus Labor, Werkplatz und Atelier stellt die Grundlage für kontinuierliche und professionelle Kunst- und Kulturarbeit sicher“, heißt es dazu seitens der „Künstler“.

 

Aktive qujOchÖistInnen sind Clemens Bauder, Martin Böhm, Johannes Dichtinger, Andreas Kurz, Lucas Norer, Sun Obwegeser, Thomas Philipp, Doris Prlic, Andreas Reichl, Lydia Thanner und Andre Zogholy.

 

Bereits am Freitag, den 14. August 2009 kündigte die Gruppe auf ihrer Netz-Seite an, nach Innsbruck zu kommen: „Auf Einladung von Innsbrucker Kunst- und Kulturschaffenden geht das  Kunst- und Kulturkollektiv qujOchÖ auf Endsommerfrischeexil nach Innsbruck. Die Arbeit von qujOchÖ wird speziell für diesen Aufenthalt auf mannigfaltige Art und Weise transformiert. Das symbolische Exil Innsbruck wird für diese Tage als Erkenntnisort, als Heterotopie mittels diskursiver wie künstlerischer Praxen er- und bearbeitet. Im Mittelpunkt stehen intensive Auseinandersetzungen mit einem zugeschriebenen, realen aber auch mythologisch aufgeladenen RebellInnentum. Die Aktivitäten des Exilierens verknüpfen vor Ort Aktionen im öffentlichen und halböffentlichen Raum, Konzerte, Screenings und Translationen des Exils. Neben den guerillaartigen Aktionen in Innsbruck, die als subversives Geschenk für das Andreas-Hofer-Gedenkjahr zu lesen sind, gastieren am Samstag, den 29. August einige Linzer ExilantInnen im p.m.k.“

 

In der Nacht auf Freitag, den 28.08.2009 wurde das Andreas-Hofer-Denkmal auf dem Bergisel geschändet – Vorerst unbekannte Täter haben die Statue des Tiroler Freiheitskämpfers mit mehreren Bildern und einer Fahne mit RAF-Bezug behängt. In einem Bekennerschreiben, das am Sonntag, den 30.08.2009 veröffentlicht wurde, gestand die angeführte Linzer „Künstler“-Gruppe die Tat. Auch weitere Fälle von Besitzstörungen wurden gestanden: So tauschten die Täter in einem Spar-Supermarkt in Innsbruck sämtliche Andreas-Hofer-Produkte gegen Abdullah-Öcalan-Produkte aus. Ebenso wurde die Andreas-Hofer-Straße in Innsbruck durch neue Straßenschilder kurzerhand zur Pippi-Langstrumpf-Straße umbenannt, und in der „Hofer-Wanted“-Ausstellung wurde eine Soundinstallation mit rebellischen Texten aus der Popkultur angebracht.

 

Die Erklärung des „Künstler“-Kollektivs dazu ist völlig irrelevant. Fakt ist, dass es sich bei den Taten um gerichtlich relevante Handlungen zumindest nach § 339 ABGB (Besitzstörung) handelt und auch Kosten, nämlich für den Personalaufwand für die Entfernung der Pamphlete und Devotionalien am Bergisel, die Wiederherstellung des richtigen Sortiments im Spar-Markt und die Wiederanbringung des richtigen Straßenschilds angefallen sind.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

 

1.        Sind Eingriffe in fremde Rechtsgüter unter dem Deckmantel der Freiheit der Kunst zulässig?

 

2.        Welche Konsequenzen werden hinsichtlich der durch die “qujOchÖ - experimentelle Kunst- und Kulturarbeit” getätigten Übergriffe ergriffen?

 

3.        Sind strafrechtliche Ermittlungen gegen die Gruppe “qujOchÖ - experimentelle Kunst- und Kulturarbeit” vorgesehen?

 

4.        Wenn ja, bezüglich welcher Tatbestände?

 

5.        Wenn nein, warum nicht?