3173/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.10.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Lohnregress gegenüber PolizeibeamtInnen (Organhaftung)"

Presseberichten zufolge versuchen leitende Beamte im Innenministerium bzw. in den
Landespolizeikommanden bei PolizeibeamtInnen sogar nach Verkehrsunfällen mit Dienst
Pkw's, einen Lohnregress für Sachschäden durchzusetzen. Unterstellt wird dabei jeweils ein
schuldhaftes Verhalten des/der Beamten/in.

Unbekannt ist, ob und in wie vielen Fällen durch den Dienstgeber in der Vergangenheit auch
der Rechtsweg beschritten wurde und Beträge eingeklagt wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Rechtsgrundlage gibt es für diese Vorgangsweise?

Wann kann generell ein „Lohnregress" (Organhaftung) gegenüber PolizeibeamtInnen
geltend gemacht und durchgesetzt werden?

2.              Wie viele derartige Regressansprüche (Organhaftung) wurden 2006, 2007 und 2008
außergerichtlich gegenüber PolizeibeamtInnen geltend gemacht (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

3.              Um welche Gesamtbeträge ging es in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

4.              Wie viele dieser Regressansprüche (Organhaftung) wurden in diesen Jahren
außergerichtlich durch betroffene PolizeibeamtInnen anerkannt?

Welche Beträge wurden einbehalten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?


5.              Wie viele dieser Regressansprüche (Organhaftung) waren mit Stichtag 30.09.2009 noch
offen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

6.              Wie viele Regressansprüche wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 gerichtlich
geltend gemacht und eingeklagt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

7.              Um welche Gesamtbeträge ging es bei diesen Klagen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

8.              Wie viele dieser Forderungen wurden in diesen Jahren mit Urteil zugesprochen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

9.              Welche Gesamtbeträge wurden in diesen Jahren zugesprochen (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?

10.       Wie viele gerichtliche Verfahren sind derzeit offen, d.h. noch nicht entschieden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?