3874/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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ANFRAGE

 
der Abgeordneten Bucher, Ing. Lugar
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend gemeinsames Fuhrparkmanagement der Bundesministerien
 
 

Die Bundesregierung hat sich zu einer umfassenden Verwaltungsreform bekannt, insgesamt sollen durch mehrere Reformprojekte rund einhundert Millionen Euro jährlich eingespart werden können. Ein Teil dieser 32 Verwaltungsreformprojekte betrifft die Fuhrparkverwaltung. Durch ein gemeinsames Fuhrparkmanagement der Dienstfahrzeuge sollen 15 Prozent an Kosten eingespart werden. Bis Jahresende hätten diesbezüglich nötige Schritte eingeleitet werden sollen.

 

Diese vollmundige Ankündigung im Rahmen der Regierungsklausur in Salzburg Mitte September wurde durch die unlängst bekannt gewordene Verweigerung des Bundesfinanzministeriums an der Teilnahme beim gemeinsamen Fuhrparkmanagement als Lippenbekenntnis enttarnt. Laut diversen Medienberichten vom 9.Dezember 2009 erklärte jenes Bundesministerium, welches gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt als federführend bei Verwaltungsreformprojekten gilt, dass das interne Fuhrparksystem bereits modernisiert worden sei und dadurch keine Einsparungspotentiale mehr vorhanden seien. Daher käme eine Teilnahme des Bundesministeriums für Finanzen an einem zentralen Fuhrparkmanagement aller Bundesministerien in angedachter Form nicht infrage. Der Bundesfinanzminister selbst hingegen ließ verlautbaren, dass sein Bundesministerium sehr wohl bei einem gemeinsamen Fuhrparkmanagement teilnehmen werde, allerdings nicht die untergeordneten Dienststellen wie die Zollbehörde. Nach diesem Rückzieher meldeten weitere Bundesministerien (BMI, BMeiA) Bedenken hinsichtlich des Projektes an.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      In welcher Form wurde das Verwaltungsreformprojekt eines gemeinsamen Fuhrparkmanagements angedacht und im Zuge der Regierungsklausur Mitte September präsentiert?

2.      Stimmt es, dass das Bundesministerium für Finanzen die Teilnahme an diesem Projekt in „angedachter“ Form? Wenn ja, warum und wann ist diese Entscheidung gefallen, wer wurde wann davon informiert?

3.      Welche untergeordneten Dienststellen werden an diesem Projekt nicht teilnehmen?

 

4.      Wie viele Dienstfahrzeuge haben diese untergeordneten Dienststellen und wie sind diese betrieben (Bitte um separate Aufschlüsselung pro)?

 

5.      Aus wie vielen Fahrzeugen besteht der momentane Fuhrpark Ihres Ministeriums und wie viele davon werden alternativ betrieben?

 

6.      Wann ist die Entscheidung gefallen den Fuhrpark Ihres Ministeriums zu modernisieren und wer wurde davon in Kenntnis gesetzt?

 

7.      Wann wurden die Fahrzeuge des Fuhrparks Ihres Ministeriums angeschafft und unter welchen Kriterien? (Bitte um separate Aufschlüsselung von Automarke, Antriebsart, Händler, Art der Finanzierung)

 

 

Wien, 10.Dezember 2009