3894/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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Anfrage

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin f
ür Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Versenkung der Wörther-See-Bühne

Im Jahr 2004 versenkte die österreichische Bundesregierung zumindest 1,6 Millionen
Euro im Wörther See. Eine Subvention des damals noch für die Kunstförderung
zust
ändigen Bundeskanzleramtes war dazu gedacht, die Internationalität und
Qualit
ät" der Wörther-See-Festspiele in den Jahren 2004 bis 2008 anzukurbeln.
Tatsächlich aber wurde die Förderung, wie Kärntens damaliger Landeshauptmann
J
örg Haider in einer Presseaussendung vom 20. Jänner 2005 ungeniert verkündete,
zur Gänze zur Tilgung des durch die Tosca"-Produktion aus dem Jahr 2004
entstandenen finanziellen Abgangs verwendet.

In Anbetracht der peniblen Abrechnungsbestimmungen, denen lokale Kulturinitiativen
und andere Fördernehmer des Bundes unterliegen, erscheint es den unterfertigten
Abgeordneten zweifelhaft, dass hierbei von einer widmungsgem
äßen Verwendung
der F
ördermittel gesprochen werden kann. Gerade bei großen Fördernehmern
sollten strengere Pr
üfungen der Mittelverwendung durchgeführt und Beträge gemäß
den Bestimmungen des Kunstförderungsgesetzes 1988 zurückgefordert werden,
wenn sie zweckentfremdet oder missbräuchlich eingesetzt wurden.
Da die Abrechnungsfrist des F
ördervertrages mittlerweile abgelaufen ist, sollte es
m
öglich sein, offene Fragen hinsichtlich der Verwendung der Fördergelder und deren
allf
älliger Rückforderung zu beantworten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

  1. Wann hat Ihr Ministerium die Endabrechnung der Förderangelegenheit
    Wörther-See-Bühne erhalten?
  2. Da die Cine Culture Carinthia GmbH nicht mehr existiert: Welche Person bzw.
    Institution hat die Endabrechnung unterzeichnet?
  3. Wann haben Sie diese Abrechnung der Finanzprokuratur übermittelt?

  1. Wie beurteilen Sie abschließend die Förderangelegenheit Wörther-See-
    Bühne?
  2. Wie beurteilt die Finanzprokuratur abschließend die Förderangelegenheit
    W
    örther-See-Bühne?
  3. Sieht die Finanzprokuratur eine widmungswidrige Verwendung der
    Fördermittel gegeben?

7.             Falls nein: Wie wird die widmungskonforme Verwendung der Fördermittel
argumentiert?

8.             Falls ja: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der widmungswidrigen
Verwendung der Fördermittel?

9.             Werden Sie die Fördermittel von der Cine Culture Carinthia GmbH oder deren
Rechtsnachfolger zur
ückfordern?

10.     Sollte die Cine Culture Carinthia GmbH oder deren Rechtsnachfolger nicht in
der Lage sein, die Fördersumme zurückzuzahlen, werden Sie sich am Land
K
ärnten schadlos halten?

11.     Was werden Sie unternehmen, sollte das Land Kärnten der Rückforderung
nicht nachkommen?

12.     Steht der Rücktritt des Geschäftsführers der Wörther See Festspiele GmbH,
Werner Bilgram, am 31. August 2009 in irgendeinem Zusammenhang mit der
Endabrechnung des Fördervertrages?