4537/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ausschreibung von Stellen in der Vollzugsdirektion
Laut Schreiben vom 9. Februar 2010 gelangen in der Vollzugsdirektion
1. die Funktion des Leiters/der Leiterin der Abteilung für Rechtsangelegenheiten,
Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit (Bewertung A 1/5),
2. die Funktion des Leiters/der Leiterin der Abteilung für Sicherheit (Bewertung
A 1/5 oder E1/8) sowie
3. die Funktion des Leiters/der Leiterin der Abteilung für Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten (Bewertung A 1/5)
zur Besetzung.
Für die zu Punkt 1. ausgeschriebene Funktion gelten die Ernennungserfordernisse
für den Allgemeinen Verwaltungsdienst (Verwendungsgruppe A 1 bzw. A).
Für die zu Punkt 2. ausgeschriebene Funktion gelten die Ernennungserfordernisse
für den Allgemeinen Verwaltungsdienst (Verwendungsgruppe A 1 bzw. A) oder für
den Exekutivdienst (Verwendungsgruppe E 1 bzw. W 1).
Für die zu Punkt 3. ausgeschriebene Funktion gelten die Ernennungserfordernisse
für den Allgemeinen Verwaltungsdienst (Verwendungsgruppe A 1 bzw. A). Es kommen aber auch A2-Bedienstete mit einer alternativen Spezialausbildung und einer
langjährigen Praxis auf dem Aufgabengebiet in Betracht.
Mit den ausgeschriebenen Funktionen sind im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche verbunden, die der Funktionsinhaber/die Funktionsinhaberin wahrzunehmen
hat:
Zu 1.:
Koordinierungsstelle in der Vollzugsdirektion; zusammenfassende Bearbeitung grundsätzlicher oder über den Wirkungsbereich einer Fachabteilung hinausgehender
Angelegenheiten; Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen, Schreiben der Volksanwaltschaft etc; Befassung und Bearbeitung grundsätzlicher rechtlicher Angelegenheiten des Straf- und Maßnahmenvollzuges; Mitwirkung an legistischen
Maßnahmen; Durchführung von Nachschauen (§ 14 StVG) in allen Justizanstalten
einschließlich der Abstellung wahrgenommener Missstände sowie des Aufbaus
eines Beschwerdecontrollings; Mitwirkung an allen organisatorischen Maßnahmen
im Straf- und Maßnahmenvollzug in Form von Konzepten und Richtlinienerstellung;
Zentrales Projektmanagement für den Straf- und Maßnahmenvollzug; Angelegenheiten des IT Einsatzes, Öffentlichkeitsarbeit und Pressestelle für den Straf- und
Maßnahmenvollzug;
An besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten werden erwartet:
Fach- und Managementwissen:
Spezifische Fachkenntnisse und reiche praktische Erfahrungen im Bereich der oben angeführten Angelegenheiten; Erfahrung im Aufbau, der Betreuung und Umsetzung von Projekten; Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und im Umgang mit Medien; Beherrschung moderner Methoden des Verwaltungsmanagements;
Lösungs- und Umsetzungskompetenz:
Fähigkeit zur inhaltlichen Koordinierung der verschiedenen Fachgebiete; Fähigkeit
zu handlungs-, ziel- und ergebnisorientierter Arbeit; Fähigkeit zu delegieren und gleichzeitig zu steuern; Durchschlagskraft und der Bereitschaft, führend Verantwortung zu übernehmen;
Persönliche Anforderungen:
Führungskompetenz; Initiative; Entscheidungsfreudigkeit; Organisationstalent;
Innovationsbereitschaft; ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit; Konfliktfähigkeit; Überzeugungskraft und Motivationsfähigkeit;
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Warum dürfen sich bei Punkt 1. keine Beamten der Verwendungsgruppe E bewerben, obwohl dies früher möglich und üblich war?
2. Warum dürfen sich bei Punkt 3. keine Beamten der Verwendungsgruppe E bewerben, obwohl dies früher möglich und üblich war?
3. Können die gestellten Aufgaben von einem Beamten der Verwendungsgruppe E nicht erfüllt werden?
4. Wenn ja, warum?
5. Verfügen Beamte der Verwendungsgruppe E nicht über die geforderten Fachkenntnisse und Fähigkeiten?
6. Wenn ja, warum?
7. Warum können sich Beamte der Verwendungsgruppe E nicht für die Funktion des Stellvertreters/der Stellvertreterin des Leiters/der Leiterin der Abteilung für Betreuung (Bewertung A 1/3) bewerben?
8. Warum können sich Beamte der Verwendungsgruppe E nicht für die Funktion des Stellvertreters/der Stellvertreterin des Leiters der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit in Personalunion mit der Funktion des Stellvertreters/ der Stellvertreterin der Abteilung Sicherheit (Bewertung A 1/3), bewerben?