4537/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ausschreibung von Stellen in der Vollzugsdirektion

 

Laut Schreiben vom 9. Februar 2010 gelangen in der Vollzugsdirektion

 

1.     die Funktion des Leiters/der Leiterin der Abteilung für Rechtsangelegenheiten,

Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit (Bewertung A 1/5),

 

2.     die Funktion des Leiters/der Leiterin der Abteilung für Sicherheit (Bewertung

A 1/5 oder E1/8) sowie

 

3.     die Funktion des Leiters/der Leiterin der Abteilung für Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten (Bewertung A 1/5)

 

zur Besetzung.

 

Für die zu Punkt 1. ausgeschriebene Funktion gelten die Ernennungserfordernisse

für den Allgemeinen Verwaltungsdienst (Verwendungsgruppe A 1 bzw. A).

 

Für die zu Punkt 2. ausgeschriebene Funktion gelten die Ernennungserfordernisse

für den Allgemeinen Verwaltungsdienst (Verwendungsgruppe A 1 bzw. A) oder für

den Exekutivdienst (Verwendungsgruppe E 1 bzw. W 1).

 

Für die zu Punkt 3. ausgeschriebene Funktion gelten die Ernennungserfordernisse

für den Allgemeinen Verwaltungsdienst (Verwendungsgruppe A 1 bzw. A). Es kommen aber auch A2-Bedienstete mit einer alternativen Spezialausbildung und einer

langjährigen Praxis auf dem Aufgabengebiet in Betracht.

 

Mit den ausgeschriebenen Funktionen sind im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche verbunden, die der Funktionsinhaber/die Funktionsinhaberin wahrzunehmen

hat:

 

Zu 1.:

Koordinierungsstelle in der Vollzugsdirektion; zusammenfassende Bearbeitung grundsätzlicher oder über den Wirkungsbereich einer Fachabteilung hinausgehender

Angelegenheiten; Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen, Schreiben der Volksanwaltschaft etc; Befassung und Bearbeitung grundsätzlicher rechtlicher Angelegenheiten des Straf- und Maßnahmenvollzuges; Mitwirkung an legistischen

Maßnahmen; Durchführung von Nachschauen (§ 14 StVG) in allen Justizanstalten

einschließlich der Abstellung wahrgenommener Missstände sowie des Aufbaus

eines Beschwerdecontrollings; Mitwirkung an allen organisatorischen Maßnahmen

im Straf- und Maßnahmenvollzug in Form von Konzepten und Richtlinienerstellung;

Zentrales Projektmanagement für den Straf- und Maßnahmenvollzug; Angelegenheiten des IT Einsatzes, Öffentlichkeitsarbeit und Pressestelle für den Straf- und

Maßnahmenvollzug;

 

An besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten werden erwartet:

Fach- und Managementwissen:

Spezifische Fachkenntnisse und reiche praktische Erfahrungen im Bereich der oben angeführten Angelegenheiten; Erfahrung im Aufbau, der Betreuung und Umsetzung von Projekten; Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und im Umgang mit Medien; Beherrschung moderner Methoden des Verwaltungsmanagements;

 

Lösungs- und Umsetzungskompetenz:

Fähigkeit zur inhaltlichen Koordinierung der verschiedenen Fachgebiete; Fähigkeit

zu handlungs-, ziel- und ergebnisorientierter Arbeit; Fähigkeit zu delegieren und gleichzeitig zu steuern; Durchschlagskraft und der Bereitschaft, führend Verantwortung zu übernehmen;

 

Persönliche Anforderungen:

Führungskompetenz; Initiative; Entscheidungsfreudigkeit; Organisationstalent;

Innovationsbereitschaft; ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit; Konfliktfähigkeit; Überzeugungskraft und Motivationsfähigkeit;

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.     Warum dürfen sich bei Punkt 1. keine Beamten der Verwendungsgruppe E bewerben, obwohl dies früher möglich und üblich war?

2.     Warum dürfen sich bei Punkt 3. keine Beamten der Verwendungsgruppe E bewerben, obwohl dies früher möglich und üblich war?

3.     Können die gestellten Aufgaben von einem Beamten der Verwendungsgruppe E nicht erfüllt werden?

4.     Wenn ja, warum?

5.     Verfügen Beamte der Verwendungsgruppe E nicht über die geforderten Fachkenntnisse und Fähigkeiten?

6.     Wenn ja, warum?

7.     Warum können sich Beamte der Verwendungsgruppe E nicht für die Funktion des Stellvertreters/der Stellvertreterin des Leiters/der Leiterin der Abteilung für Betreuung (Bewertung A 1/3) bewerben?

8.     Warum können sich Beamte der Verwendungsgruppe E nicht für die Funktion des Stellvertreters/der Stellvertreterin des Leiters der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit in Personalunion mit der Funktion des Stellvertreters/ der Stellvertreterin der Abteilung Sicherheit (Bewertung A 1/3), bewerben?