4548/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend  Kindesentführung in Einkaufszentren

 

Seit einigen Wochen kursieren im Internet (Elternforum parents.at, diverse Mails) Warnungen an alle Eltern, ihre Kinder in Einkaufszentren nicht aus den Augen zu lassen. Bereits mehrmals sollen, sowohl im Donauzentrum, als auch in der SCS, in der letzten Zeit  Kinder spurlos verschwunden sein. Die besorgten Eltern wandten sich sogleich an die Informationsstelle, woraufhin die Eingänge gesperrt wurden. Die Kinder konnten schließlich von der Polizei auf der Kundentoilette narkotisiert und mit gefärbten Haaren gefunden werden. Die Polizei soll den Eltern jeweils gegenüber eingestanden haben, dass dies nicht der erste Vorfall dieser Art war. Durch das Färben der Haare mit einer Spraydose sollen die Kinder nicht gleich erkannt werden.

 

Falls sich beschriebene Vorfälle tatsächlich mehrfach ereignet haben, ist es hinterfragungswürdig, warum Eltern auf die Gefahr nicht hingewiesen wurden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.     Sind Ihnen bzw. den Sicherheitsbehörden Fälle wie die oben beschriebenen bekannt? Wenn nein, können Sie explizit ausschließen, dass es je zu solchen Vorfällen kam?

 

2.    Wenn ja, wie viele Vorfälle dieser Art sind Ihnen bekannt, und wann haben sich diese jeweils ereignet?

 

3.    Welche ersten Maßnahmen haben Sie veranlasst?


4.    Aus welchem Grund wurden die Kinder jeweils vermutlich entführt und narkotisiert?

 

5.    Gibt es jeweils Verdächtige? Wenn ja, aus welchem Motiv heraus dürften sie gehandelt haben?

 

6.    Kam es bereits zu Festnahmen?

 

7.    Haben Sie veranlasst, diese Vorfälle publik zu machen, um die Gesellschaft im Hinblick auf die notwendig verstärkte Aufmerksamkeit zu sensibilisieren? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum?

 

8.    Wie viele derzeit vermisste Personen sind unter ähnlichen Rahmenbedingungen oder aus einer organisierten Betreuung heraus verschwunden?

 

9.    Werden Sie diese Vermisstenfälle vor dem Hintergrund der geschilderten Verdachtsfälle nochmals überprüfen lassen? Wenn nein, warum nicht?