4558/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Teilergebnisse der Interphone-Studie - 15 Gründe zur Besorgnis

 

 

In 13 Ländern (Deutschland, Australien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Israel, Italien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweden, USA) wurden seit dem Jahr 2000 knapp 13.000 Personen für die so genannte „Interphone Studie“ untersucht und befragt. Keine andere Studie zum Krebsrisiko durch Mobilfunknutzung ist so umfassend. Die Untersuchung von so vielen Fallzahlen war jedoch erforderlich, da die hier in Frage kommenden Tumorarten nicht sehr gehäuft auftreten aber dafür weit reichende Folgen für die Volksgesundheit haben wenn eine gehäufte Steigerung zu erwarten ist.

 

Teilergebnisse dieser Studie, veröffentlicht unter dem Titel: „Cellphone and Brain Tumors - 15 Reasons for Concern“ zeigen bereits, dass die Verwendung von Mobiltelefonen das Risiko an bestimmten Gehirntumoren zu erkranken signifikant erhöht. So heißt es in dieser Studie, dass eine Nutzung des Mobiltelefons über einen Zeitraum von zehn Jahren kein Risiko für eine bösartige Erkrankung birgt. Eine Nutzung die darüber hinausgeht allerdings schon. Zudem schließt die lnterphone Studie nur Menschen ab einem Alter von 30 Jahren ein, auf die Gefahren der Mobiltelefonie für Kinder und Jugendliche, die ein fünffach erhöhtes Risiko für das Auftreten von bösartigen Gehirntumoren aufweisen, wird nicht eingegangen.

 

Den besten Vergleich dazu erläutert der Umweltreferent der Österreichischen Ärztekammer, Gerd Oberfeld in der Österreichischen Ärztezeitung vom 25. Jänner: „Niemand würde heute auf die Idee kommen Zigarettenrauchen bei Kindern zu akzeptieren. Die österreichischen Jugendschutzgesetze verbieten daher das Rauchen vor dem 16. Lebensjahr. In Deutschland liegt die Grenze seit 2007 bei 18 Jahren. Wenn sich nun zeigt, dass bei den unter 20-Jährigen ein massiv erhöhtes Gehirntumorrisiko aufgrund der Mobiltelefonie vorhanden ist - und die vorhandenen Studiendaten deuten darauf hin - kommt man zum Schluss, dass Kinder und Jugendliche effektiv vor der Exposition durch Mobiltelefone geschützt werden müssen“.

 

Wie so oft lässt das vollständige Endergebnis der Studie, obwohl bereits mehrmals angekündigt, noch immer auf sich warten. So viel ist jedoch bereits sicher, es wird um das Ergebnis gestritten da das Ergebnis weit reichende Folgen für die Mobiltelefonindustrie und alle Stakeholder im Gesundheitsbereich haben wird.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende


ANFRAGE

 

 

1. Teilen Sie die vom Umweltreferent der Österreichischen Ärztekammer, Gerd Oberfeld in der ÖÄZ vom 25. Jänner geäußerten Bedenken bezüglich eines Handlungsbedarfs im Umgang mit Mobiltelefonen bei Erwachsenen und im speziellen bei Kindern, wenn nein, warum nicht?

 

2. Sind Sie der Meinung, dass die Nutzung von hochfrequenter Strahlung wie sie von Mobiltelefonen abgegeben wird, einen relevanten Risikofaktor für zum Teil auch tödliche Erkrankungen darstellt, wenn nein, warum nicht?

 

3. Müssen Ihrer Meinung nach Ärzte die Öffentlichkeit in Bezug auf hochfrequente Strahlung, wie sie von Mobiltelefonen abgegeben wird informieren, wenn ja in welcher Art und Weise, wenn nein, warum nicht?

 

4. Muss Ihrer Meinung nach das Gesundheitsministerium die Öffentlichkeit in Bezug auf hochfrequente Strahlung, wie sie von Mobiltelefonen abgegeben wird informieren, wenn ja in welcher Art und Weise, wenn nein, warum nicht?

 

5. Werden Sie und Ihr Ressort dafür Sorge tragen, dass solche Informationen in Österreich auch insgesamt eine entsprechende Verteilung finden, wenn ja, in welcher Art und Weise wenn nein, warum nicht?

 

6. Welche Meinung haben Sie bezüglich einer altersangepassten Nutzungsbeschränkung für Mobiltelefone?

 

7. Bei welcher täglichen Nutzungsfrequenz eines Mobiltelefons über welchen Zeitraum besteht Ihrer Meinung nach keine Gefahr an einem tödlichen Gehirntumor zu erkranken?

 

8. Halten Sie zu diesem Thema ressortübergreifende Maßnahmen mit dem Bundesministerium für Verkehr oder dem Wirtschaftsministerium für erforderlich, wenn ja, wie sehen diese aus, wenn nein warum nicht?