4560/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres betreffend mangelnde Anzahl an Einsatzbussen für

Exekutive NÖ, Fachbereiche Kraftfahrwesen/Güterverkehr sowie Gefahrengut.

Für die Beamten der Landesverkehrsabteilung NÖ, Fachbereich 2.3 -Kraftfahrwesen/Güterverkehr (dzt Stand 18 Beamte) sollten 3 Einsatzbusse zur Verfügung stehen. Weiters sollten für die Beamten des Fachbereiches 2.4 - Gefahrgut (dzt Stand 11 Beamte + 1 zugeteilte Beamtin) ebenfalls 3 Einsatzbusse zur Verfügung stehen. Tatsächlich steht aber wiederholt – so wie derzeit – nur ein Einsatzbus zur Verfügung, weil der zur Verfügung stehende Fuhrpark überaltet und daher sehr reparaturanfällig ist.

Aufgrund geltender Bestimmung hinsichtlich Sonderausstattung der Fahrzeuge der Fachbereiche Kraftfahrwesen und Gefahrgut, die eben nur in genannten Fahrzeugen eingebaut sind, können andere Fahrzeuge nicht zur Nutzung kommen.

Zur Behebung des Misstandes wurden bereits 3 neue Busse angekauft und stehen ca. seit Jahreswechsel unbrauchbar (da keine Einbauten vorhanden) in der Logistikabteilung des LPK NÖ in St. Pölten. Die erforderlichen Einbauten bedürfen aber eines vorangegangenen Ausschreibungsverfahrens seitens des Bundesministerium für Inneres, welches bislang noch nicht erfolgt ist.

Da aufgrund der Mindestzeit von zwei Monaten des Ausschreibungsverfahrens sowie der Mindestzeit eines weiteren Monats für die Einbauarbeiten somit wenigstens drei Monate vom Stichtag der Ausschreibung an zu veranschlagen sind, wäre hier rasches Handeln seitens des Bundesministeriums für Inneres geboten, um einen optimalen Einsatz der betroffenen Fachbereiche erzielen zu können und wenigstens zur Jahresmitte wieder die volle Einsatzbereitschaft der Einsatzbusse gewährleistet ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1.     Weshalb war es bislang nicht möglich, besagtes Ausschreibungsverfahren zur Sonderausstattung der Einsatzbusse zu veranlassen bzw. in Gang zu setzen?


2.            Ist dies Ihres Wissens nach ein bedauerlicher Einzelfall oder aufgrund welcher Fakten auch immer die Regel?

3.            Wenn dies ein Einzelfall ist, wann kann nun mit dem Ausschreibungsverfahren gerechnet werden?

4.            Wenn diese zeitliche Verzögerung durchaus üblich ist, wäre das Ihrer Einschätzung nach ein zu behebender Missstand?

5.            Wenn nein, weshalb nicht?

6.            Bis wann wird die Ausschreibung erfolgen?

7.            Wie lange wird die Lieferung ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung erfolgen?

8.            Wie hoch belaufen sich die Kosten durch die verzögerte Ausschreibung?