4561/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Westentahler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend der kontinuierlichen Verschiebung von Vereinssachwaltern zum Juristenstand

 

In der “Presse“ vom 8.2.2010 erschien unter dem Titel „Zwangsarbeit“ eine Einschaltung der Rechtsanwaltskammer Wien. In dieser Einschaltung beklagt die Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer, Dr. Elisabeth Rech, das Los der Sachwalter bzw. das Ansteigen der Sachwalterschaften bei jenen aus den Rechtsberufen im Verhältnis zu jenen von Vereinen. Dies bedeute, so Dr. Rech, eine kontinuierliche Verschiebung von Vereinssachwaltern zum Juristenstand.

Weiters meint Frau Dr. Rech, Rechtsanwälte müssten dabei Voraussetzungen mitbringen, die nicht jeder Rechtsanwalt erfüllen kann. Rechtsanwälte müssen Sachwalterschaften auch dann akzeptieren, wenn sie die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen oder feststeht, dass  kein Honorar zu  erzielen ist.

 

Da durch das Sachwalterschaftsgesetz 2007 gerade das Zurückdrängen der Rechtsanwälte aus der Sachwalterschaft bezweckt werden sollte (weil gewisse Eigenschaften wie beispielsweise die Fähigkeit, auf das Krankheitsbild eines Besachwalterten einzugehen,  bezweifelt wurde) und die Darstellung der Frau Vizepräsidentin Dr. Rech unter dem Titel „Zwangsarbeit“ auf eine tatsächliche Verfehlung dieser Zielsetzung hindeutet, erheben die angeführten Abgeordneten die folgende


                                                           Anfrage:

 

1)

Ist Ihnen bekannt, dass der Anstieg bei den Sachwaltern aus den Rechtsberufen unverhältnismäßig stark ist?

 

2)

Wie verhalten sich die Zahlen seit der Einführung des neuen Sachwalterschaftsrechtes?

 

3)

Wird die im Gesetz vorgesehene Grenze der Sachwalter in Rechtsberufen von 25 nicht eingehalten?

 

4)

Können Sie es verantworten, dass Menschen, die besondere Probleme haben und einer besonderen Fürsorge bedürfen, von Menschen betreut werden, die ihre Aufgabe als Zwangsarbeit betrachten?

 

5)

Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Situation der Besachwalterten zu verbessern bzw. vor allem um die Betreuung durch dafür berufene Personen zu gewährleisten?

 

6)

Welche Schritte werden Sie setzen, um zu erreichen, dass jene Sachwalter aus Rechtsberufen, die ihre Aufgabe als Zwangsarbeit ansehen, ihrer Sachwalterschaften enthoben werden?

 

7)

Werden Sie die mit Sachwalterschaften befassten Richter über die Anzeige in der „Presse“ vom 8.2.2010 von der Rechtsanwaltskammer Wien, in welcher die Vizepräsidentin von Zwangsarbeit spricht, informieren, um sie zu sensibilisieren?

 

 

Wien, 24.02.2010