4588/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga. Gisela Wurm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Finanzierung Prozessbegleitung Tiroler Kinderschutz GmbH

Seit der gesetzlichen Normierung der Prozessbegleitung wickelt die Tiroler Kinderschutz GmbH, vormals Verein Kinderschutz Tirol die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche und auch Begleitpersonen in ganz Tirol erfolgreich ab.

Mit dem Gewaltschutzgesetz II wurde der Leistungskatalog für die Prozessbegleitung

dahingehend ausgeweitet, dass damit beauftragte Einrichtungen nicht mehr nur in

Strafverfahren Prozessbegleitung anbieten, sondern auch in Zivilverfahren psychosoziale

Prozessbegleitung angeboten werden soll.

Gleichzeitig wurde jedoch die Subventionierung drastisch gekürzt, was für die Tiroler

Kinderschutz GmbH eine Einbuße von zumindest 10.000,- für das Geschäftsjahr 2010

bedeutet.

Wie bekannt wurde, sind sämtliche Kinderschutzeinrichtungen bei der Förderung der

Prozessbegleitung dahingehend gekürzt worden, dass Einrichtungen, die im letzten Jahr

weniger als 5 Prozessbegleitungen angeboten haben, gar keinen Fördervertrag vom

Justizministerium mehr erhalten haben und alle anderen mit der Förderleistung drastisch

gekürzt wurden. Laut informierten Kreisen gibt es somit im Burgenland keine Einrichtung mehr,

die Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche anbietet und in der Obersteiermark muss das

Gewaltschutzzentrum die Prozessbegleitungen für Kinder und Jugendliche übernehmen,

obwohl sie in erster Linie für Gewalt betroffene Frauen zuständig sind.

Nicht absehbar für die Tiroler Kinderschutz GmbH ist die Folgewirkung für Kinder und

Jugendliche, die länger dauernde Verfahren durchstehen müssen und unsere Einrichtung ohne

ausreichende Finanzierung unter Umständen mitten im Verfahren die Prozessbegleitung wegen

finanzieller Unterdeckung abbrechen muss.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass einerseits per Gesetz der Leistungskatalog ausgedehnt

wird und gleichzeitig die Förderungen gekürzt werden.


Es entspricht auch nicht einer seriösen Zusammenarbeit, wenn ein Vertragspartner erst drei

Monate nach Ablauf des vorherigen Vertrages zwei Tage vor Weihnachten einen neuen

Jahresvertrag über einen Betrag, der 75% des Vorjahresbetrags entspricht, übermittelt.

Dazu wurde informell aus dem Justizministerium vermittelt, dass vorerst drei Quartale pro

Einrichtung gefördert würden, damit man schauen könne, wie viel Geld noch vorhanden sei und

bei evtl. Nachtragsanträgen die einen oder anderen Einrichtungen subventioniert werden.

Eine derartige Geschäftspraxis verlagert das Kostenrisiko völlig auf die subventionsabhängigen

Einrichtungen. Im schlimmsten Fall bleiben die Kinderschutzeinrichtungen auf ihren Kosten

sitzen, außer sie stoppen die Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche mitten im

Verfahren.

Was das für betroffene Kinder und Jugendliche bedeutet, braucht wohl nicht erklärt zu werden.

Außerdem fehlt ein Leistungskatalog des Justizministeriums, wie weit zivilrechtliche Prozessbegleitung zu leisten ist und was überhaupt kostenmäßig refundiert wird (Familienverfahren, Schadenersatzprozesse...).

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.                 Welches Budget steht dem Justizministerium für die Prozessbegleitung Verfügung? Aufstellung der Zahlen der Jahre 2007,2008,2009,2010 jeweils pro Bundesland und differenziert nach Gewaltschutzzentren und Kinderschutzzentren ?

2.                 Inwieweit garantiert das BMJ, dass der Rechtsanspruch der Kinder und Jugendlichen auf Prozessbegleitung gewährleistet wird, wenn offensichtlich die Finanzierung im Ermessen des Fördergebers liegt ?

3.                 Nach welchen Kriterien werden die Beträge aus den Nachtragsanträgen für das 4.Quartal äquivalent der bisherigen Förderpraxis auf alle betroffenen Einrichtungen verteilt ?

4.        Zu welchem Zeitpunkt wird das BMJ den Leistungskatalog für zivilrechtliche Prozessbegleitung bekanntgeben ?

5.                 Kann die Tiroler Kinderschutz GmbH auf Grund der erwähnten Leistungsausweitung mit einer entsprechenden Erhöhung der Subvention für 2010 und Folgejahre rechnen ?