4588/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Gisela Wurm
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Finanzierung Prozessbegleitung Tiroler Kinderschutz GmbH
Seit der gesetzlichen Normierung der Prozessbegleitung wickelt die Tiroler Kinderschutz GmbH, vormals Verein Kinderschutz Tirol die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche und auch Begleitpersonen in ganz Tirol erfolgreich ab.
Mit dem Gewaltschutzgesetz II wurde der Leistungskatalog für die Prozessbegleitung
dahingehend ausgeweitet, dass damit beauftragte Einrichtungen nicht mehr nur in
Strafverfahren Prozessbegleitung anbieten, sondern auch in Zivilverfahren psychosoziale
Prozessbegleitung angeboten werden soll.
Gleichzeitig wurde jedoch die Subventionierung drastisch gekürzt, was für die Tiroler
Kinderschutz GmbH eine Einbuße von zumindest € 10.000,- für das Geschäftsjahr 2010
bedeutet.
Wie bekannt wurde, sind sämtliche Kinderschutzeinrichtungen bei der Förderung der
Prozessbegleitung dahingehend gekürzt worden, dass Einrichtungen, die im letzten Jahr
weniger als 5 Prozessbegleitungen angeboten haben, gar keinen Fördervertrag vom
Justizministerium mehr erhalten haben und alle anderen mit der Förderleistung drastisch
gekürzt wurden. Laut informierten Kreisen gibt es somit im Burgenland keine Einrichtung mehr,
die Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche anbietet und in der Obersteiermark muss das
Gewaltschutzzentrum die Prozessbegleitungen für Kinder und Jugendliche übernehmen,
obwohl sie in erster Linie für Gewalt betroffene Frauen zuständig sind.
Nicht absehbar für die Tiroler Kinderschutz GmbH ist die Folgewirkung für Kinder und
Jugendliche, die länger dauernde Verfahren durchstehen müssen und unsere Einrichtung ohne
ausreichende Finanzierung unter Umständen mitten im Verfahren die Prozessbegleitung wegen
finanzieller Unterdeckung abbrechen muss.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass einerseits per Gesetz der Leistungskatalog ausgedehnt
wird und gleichzeitig die Förderungen gekürzt werden.
Es entspricht auch nicht einer seriösen Zusammenarbeit, wenn ein Vertragspartner erst drei
Monate nach Ablauf des vorherigen Vertrages zwei Tage vor Weihnachten einen neuen
Jahresvertrag über einen Betrag, der 75% des Vorjahresbetrags entspricht, übermittelt.
Dazu wurde informell aus dem Justizministerium vermittelt, dass vorerst drei Quartale pro
Einrichtung gefördert würden, damit man schauen könne, wie viel Geld noch vorhanden sei und
bei evtl. Nachtragsanträgen die einen oder anderen Einrichtungen subventioniert werden.
Eine derartige Geschäftspraxis verlagert das Kostenrisiko völlig auf die subventionsabhängigen
Einrichtungen. Im schlimmsten Fall bleiben die Kinderschutzeinrichtungen auf ihren Kosten
sitzen, außer sie stoppen die Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche mitten im
Verfahren.
Was das für betroffene Kinder und Jugendliche bedeutet, braucht wohl nicht erklärt zu werden.
Außerdem fehlt ein Leistungskatalog des Justizministeriums, wie weit zivilrechtliche Prozessbegleitung zu leisten ist und was überhaupt kostenmäßig refundiert wird (Familienverfahren, Schadenersatzprozesse...).
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Welches Budget steht dem Justizministerium für die Prozessbegleitung Verfügung? Aufstellung der Zahlen der Jahre 2007,2008,2009,2010 jeweils pro Bundesland und differenziert nach Gewaltschutzzentren und Kinderschutzzentren ?
2. Inwieweit garantiert das BMJ, dass der Rechtsanspruch der Kinder und Jugendlichen auf Prozessbegleitung gewährleistet wird, wenn offensichtlich die Finanzierung im Ermessen des Fördergebers liegt ?
3. Nach welchen Kriterien werden die Beträge aus den Nachtragsanträgen für das 4.Quartal äquivalent der bisherigen Förderpraxis auf alle betroffenen Einrichtungen verteilt ?
4. Zu welchem Zeitpunkt wird das BMJ den Leistungskatalog für zivilrechtliche Prozessbegleitung bekanntgeben ?
5. Kann die Tiroler Kinderschutz GmbH auf Grund der erwähnten Leistungsausweitung mit einer entsprechenden Erhöhung der Subvention für 2010 und Folgejahre rechnen ?