4592/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kickl, Neubauer
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend AMS Deutschkurse 3

 

Resultierend aus Ihrer Anfragebeantwortung 3663/AB XXIV. GP ergeben sich weitere Fragen.

 

Aus diesem Grund stellen unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.      Aus welchem Budgetposten werden die DLU-Mittel finanziert?

2.      Ist an den Bezug der DLU ein Versicherungsschutz gekoppelt?

3.      Wenn ja, gilt dieser Versicherungsschutz auch für Verwandte, Kinder, Ehepartner etc.?

4.      Wie hoch waren die Kosten für Staatsbürger, wie hoch jene für Nichtstaatsbürger für die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bezogen auf alle Kurs- und Ausbildungsmaßnahmen inkl. Deutschkurse?

5.      Aus welchen Nationen stammten die Teilnehmer der Deutschkurse, die DLU-Mittel bezogen?

6.      Wie wird die Kurszufriedenheit überprüft, wo doch die Deutschkenntnisse der Teilnehmer offenbar in sehr unterschiedlichem Ausmaß gegeben sind?

7.      Gibt es irgendeine Form der Rückverrechnung der DLU-Zahlungen bei schuldhaftem Abbruch einer Ausbildungs- oder Kursmaßnahme durch den Teilnehmer?

8.      Bietet ein schuldhafter Abbruch einen Ausschlussgrund von weiteren Kurs- und/oder Ausbildungsmaßnahmen, sowie vom DLU-Bezug?

9.      Fällt die DLU mit Einführung der Mindestsicherung weg?